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UFSW RV/2386-W/09Unzulässigkeit einer nachträglichen AfA-Änderung/Gewinnänderung bei von einer "Nahen-Angehörigen"-GmbH angeschafften Gebrauchsgütern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012Teil 1/2

…auch "auf Barverkauf" der Bw. zuzurechnen gewesen seien, erläutert worden seien; der Grund der Zurechnung ("Verschränkung") sei besprochen worden; auf Wunsch seien die Metro- Daten nicht als Datei, sondern als Ausdruck mit mehr als 300 Seiten ausgehändigt worden. Es seien nicht unqualifiziert wie in der…

UFSW RV/2386-W/09Unzulässigkeit einer nachträglichen AfA-Änderung/Gewinnänderung bei von einer "Nahen-Angehörigen"-GmbH angeschafften Gebrauchsgütern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012Teil 2/2

Seitens der Betriebsprüfung wurden die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse (Darstellung der Berechnung) in der Begründung für die angefochtenen Bescheide, die in weiterer Folge noch durch die zur Berufung abgegebene Stellungnahme der…

UFSI RV/0139-I/08Verkürzung des Wareneinsatzes (Nichterfassung von Einkäufen bei der Fa. Metro) stellt eine sachliche Unrichtigkeit iSd § 184 BAO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2012

…die Einkäufe mit Barverkaufskarte je eine Rechnung mit fortlaufender Rechnungsnummer erstellt. Erfolgt dabei das Einlesen an der Zahlkassa in umgekehrter Reihenfolge wie zuvor an der Erfassungskassa, spricht das Finanzamt von "Verschränkung" von Erfassungs- und Rechnungsnummer, d.h. der niedrigeren Erfassungsnummer wurde die (um 1) höhere…

UFSW RV/4126-W/08Schätzung wegen nicht verbuchter, betrieblich veranlasster Metro-Bareinkäufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2012Teil 1/2

…da die Reihenfolge, in welcher die Karten von der Kassierin eingelesen wurden, willkürlich war, zu sog. Verschränkungen kommen, was bedeutet, dass die Rechnungsnummern nicht in der gleichen Reihenfolge vergeben wurden wie zuvor die Erfassungsnummern. Die Steuerfahndung hat bei der Fa. Metro Datenmaterial über Verkaufsvorgänge von…

UFSW RV/3263-W/11Zahlungserleichterung bei Aussetzung der Einbringung und bestehender eingehaltener Vereinbarung über Ratenhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2012

…Grund Rechtswidrigkeit seines Inhaltes sowie Verletzung von Verfahrensvorschriften mangelhaft wäre. Weiters hätte er vorgebracht, dass ihm Wareneinkäufe willkürlich zugerechnet worden wären, zumal keine Verschränkung bzw. kein zeitlicher Nahebezug zu Rechnungseinkäufen gegeben gewesen wären. Es wäre lediglich eine Zuordnung auf Grund der Gleichartigkeit von Waren erfolgt…

UFSW RV/0602-W/09Schätzung wegen nicht verbuchter, betrieblich veranlasster Metro-Bareinkäufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2011Teil 1/2

…da die Reihenfolge, in welcher die Karten von der Kassierin eingelesen wurden, willkürlich war, zu sog. Verschränkungen kommen, was bedeutet, dass die Rechnungsnummern nicht in der gleichen Reihenfolge vergeben wurden wie zuvor die Erfassungsnummern. Die Steuerfahndung hat bei der Fa. Metro Datenmaterial über Verkaufsvorgänge von…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

…iVm § 2 Abs. 1 GSpG erhebt nur bestimmte Glücksverträge ieS zu seinem Regelungsinhalt und bezeichnet sie als Ausspielungen 11.3. Die Glücksspielabgaben 11.4. Die Verschränkungen zwischen Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG bis § 59 GSpG und den Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG 12. Anknüpfungspunkt IP…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4

…iVm § 2 Abs. 1 GSpG erhebt nur bestimmte Glücksverträge ieS zu seinem Regelungsinhalt und bezeichnet sie als Ausspielungen 11.3. Die Glücksspielabgaben 11.4. Die Verschränkungen zwischen Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG bis § 59 GSpG und den Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG 12. Anknüpfungspunkt IP…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/4

…iVm § 2 Abs. 1 GSpG erhebt nur bestimmte Glücksverträge ieS zu seinem Regelungsinhalt und bezeichnet sie als Ausspielungen 11.3. Die Glücksspielabgaben 11.4. Die Verschränkungen zwischen Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG bis § 59 GSpG und den Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG 12. Anknüpfungspunkt IP…

UFSG RV/0052-G/04Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…Hauptaugenmerk des F. G. nicht auf die Bw. alleine gerichtet wesen, was nicht zuletzt zum Ausbleiben der offenen Forderungen geführt habe. Ebenso sei durch die finanziellen Verschränkungen mit der A. GmbH für F. G. eine weitere Finanzierung über die Bank derzeit nicht möglich. Sobald eine…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4

…entrichten haben. (o.A., GSpG-Novellen - steuerliche Änderungen ab 2011, ÖStZ 2010/702, 357). 11.4. Die Verschränkungen zwischen Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG bis § 59 GSpG und den Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG Bis 31.12.2010 verwies § 33 TP 17 Abs. 1 Z…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…allgemeine verkehrsteuerliche Grundsätze, herangezogen werden. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates wird diese Interpretation durch die jahrzehntelange gegenseitige Verschränkung des Glücksspielgesetzes mit den Rechtsgeschäftsgebühren des § 33 TP 17 GebG in seinen unterschiedlichen Fassungen und den parlamentarischen Materialien zur Einführung der Glücksspielabgaben mit der Glücksspielgesetznovelle 2008 deutlich…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4

…zu entrichten haben. (A., GSpG-Novellen - steuerliche Änderungen ab 2011, ÖStZ 2010/702, 357). 11.4. Die Verschränkungen zwischen Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG bis § 59 GSpG und den Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG Bis 31.12.2010 verwies § 33 TP 17 Abs. 1 Z…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4

…allgemeine verkehrsteuerliche Grundsätze, herangezogen werden. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates wird diese Interpretation durch die jahrzehntelange gegenseitige Verschränkung des Glücksspielgesetzes mit den Rechtsgeschäftsgebühren des § 33 TP 17 GebG in seinen unterschiedlichen Fassungen und den parlamentarischen Materialien zur Einführung der Glücksspielabgaben mit der Glücksspielgesetznovelle 2008 deutlich…

UFSW RV/2926-W/11Ausbildungs- oder Umschulungskosten eines Sozialarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.05.2013

…für die Drogenberatung darstellt. Auch etliche Kolleginnen und Kollegen haben nunmehr den gleichen Schritt wie ich begonnen. Es handelt sich daher meiner Ansicht nach um eine geradezu klassische Verschränkung zwischen meinem nunmehr ausgeübten Berufsbild und meinem begonnenen Ausbildungsweg. Es ist zwar so, dass ich derzeit…

UFSW RV/0550-W/12DB/DZ-Pflicht eines zu 100 % am Stammkapital beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2013

…Unternehmen - zumal mit eigenen Betriebsmitteln - erbringen könne. Entscheidend seien hierbei der Parteiwille und die objektive Trennbarkeit. Eine objektive Trennbarkeit derartiger Tätigkeiten hänge nicht nur davon ab, ob eine Verschränkung in zeitlicher Hinsicht ausgeschlossen sei oder nicht. Wesentlich sei, ob sich die Tätigkeiten inhaltlich trennen lassen…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 2/4

…zu entrichten haben. (A., GSpG-Novellen - steuerliche Änderungen ab 2011, ÖStZ 2010/702, 357). 11.4. Die Verschränkungen zwischen Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG bis § 59 GSpG und den Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG Bis 31.12.2010 verwies § 33 TP 17 Abs. 1 Z…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 4/4

…allgemeine verkehrsteuerliche Grundsätze, herangezogen werden. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates wird diese Interpretation durch die jahrzehntelange gegenseitige Verschränkung des Glücksspielgesetzes mit den Rechtsgeschäftsgebühren des § 33 TP 17 GebG in seinen unterschiedlichen Fassungen und den parlamentarischen Materialien zur Einführung der Glücksspielabgaben mit der Glücksspielgesetznovelle 2008 deutlich…

UFSL RV/0903-L/12Absetzbarkeit eines Veräußerungsverlustes im Spannungsfeld zwischen § 9 Abs. 7 KStG und § 12 Abs. 3 Z 3 KStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2013

…Josef Schlager zum 65. Geburtstag, S. 371 ff. zur Problematik der Verschränkung beider Vorschriften aus, dass sowohl das gruppenbedingte als auch das einlagenbedingte Teilwertabschreibungsverbot ausschließlich das Ziel verfolgten, eine mehrfache Verlustverwertung zu vermeiden. Das Zusammenspiel im konkreten Fall (gemeint: des Aufeinandertreffens von § 12 Abs 3…

UFSI FSRV/0029-I/08Verdacht auf Abgabenhinterziehung durch Nichterfassung von Schwarzeinkäufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.12.2012

…bzw. nachgefolgt ist, in Rechnung gestellt worden. Es musste daher als erwiesen angenommen werden, dass dem Beschuldigten auch jene Bareinkäufe zuzurechnen sind, bei denen es zur beschriebenen Verschränkung mit Einkäufen, die er mit seiner Kundenkarte getätigt hat, gekommen ist. Diese Annahme wurde noch insofern untermauert…