…diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 16. November 2001. Darin brachte die Bf. im Wesentlichen wie folgt vor: Der Spediteur habe die Versandwaren nicht zuerst beim Zollamt gestellt, bevor er sie an die Bf. geliefert habe. Diese Vorgangsweise sei völlig unüblich und könne nur…
…Situation der Waren zu bereinigen. Die Hauptverpflichtete hat nachweislich nichts dergleichen unternommen. Die Versandware ist weder von der Hauptverpflichteten noch von der Bf. bei einer Zollstelle gestellt und zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet worden. Das von der Bf. an die Zollbehörde gerichtete und…
…Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 55.933,74 fest. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung/Zoll seien die in der dem Bescheid beiliegenden Aufstellung enthaltenen Versandwaren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden, wodurch die Eingangsabgabenschuld wegen Pflichtverletzung entstanden sei. Weiters sei…
…Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 145,42 fest. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung/Zoll seien die in der dem Bescheid beiliegenden Aufstellung enthaltenen Versandwaren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden, wodurch die Eingangsabgabenschuld wegen Pflichtverletzung entstanden sei. Weiters sei durch…
…Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 1.214,67 fest. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung/Zoll seien die in der dem Bescheid beiliegenden Aufstellung enthaltenen Versandwaren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden, wodurch die Eingangsabgabenschuld wegen Pflichtverletzung entstanden sei. Weiters sei…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 561,19 fest. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung/Zoll seien die in der dem Bescheid beiliegenden Aufstellung enthaltenen Versandwaren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden, wodurch die Eingangsabgabenschuld wegen Pflichtverletzung entstanden sei. Die Erhebung der Abgabenerhöhung knüpfe…
…im Übrigen die Berufung als unbegründet ab. In der Begründung führte das Zollamt Wien ua. an: Dem ergänzenden Berufungsvorbringen sei zu entnehmen, dass die Versandwaren doch nicht vom Warenempfänger übernommen worden, sondern in Belgien am 2. August 2004 "einfuhrverzollt" worden seien. Das "belgische Zollpapier" werde…
…DG ab, im Wesentlichen mit der Begründung, dass gemäß den beigebrachten Präferenznachweisen zwar eine Präferenzbegünstigung bestanden hätte, aber die Nichtgestellung von Versandwaren durch den Hauptverpflichteten des Versandverfahrens nicht lapidar als Irrtum, sondern als offensichtliche Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, was die Erstattung des Zolls ausschließen würde. Im…
…Zl. 500/02096/1 und 2/2002 setzte das Zollamt ( ZA., vormals Hauptzollamt, HZA) Linz der Fa. Bf. wegen Entziehens von Versandwaren aus der zollamtlichen Überwachung Eingangsabgaben samt Abgabenerhöhung gem. Art. 203 Abs.1 und Abs.3, 1. Anstrich Zollkodex (ZK) und § 108 Abs.1…
…gebracht werden konnte. Mit Vorhalt vom 24. Oktober 1997 wurde die Bf. neuerlich eingeladen, bis 14. November 1997 Unterlagen über den Verbleib der Versandwaren vorzulegen. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Das Hauptzollamt Wien teilte daraufhin der Bf. mit Bescheid vom 30. April 1998, Zl. 100/51619…
…Dem liegt zu Grunde, dass die Bf. als Hauptverpflichteter im Versandverfahren T1 VAB /015842 vom 15.12.1994 auftrat, wobei die Gestellung der Versandwaren bei der Bestimmungsstelle unterblieben ist. Dieser Antrag wurde vom Hauptzollamt Feldkirch mit Bescheid vom 10. Dezember 2002 zurückgewiesen. In der Begründung…
…Abgangsstelle St. Margreten/CH, zugrunde, wodurch die betreffenden Versandwaren bestehend aus 2 Paletten Spritzgießwerkzeugen der zollamtlichen Überwachung entzogen worden seien. Dagegen wurde mit Schreiben vom 20. Juni 2002 Berufung eingelegt und die Stornierung der Abgabenfestsetzung beantragt. Wie aus den Unterlagen ersichtlich, sei als Bestimmungsstelle Hörbranz…
…im externen Versandverfahren befördert (Art. 91 Abs. 1 Buchstabe b ZK). Der Begriff "extern" bezieht sich grundsätzlich auf den zollrechtlichen Status der Versandwaren als Nichtgemeinschaftswaren. Die Beförderung erfolgt in rechtlicher Hinsicht auf der Grundlage eines der sechs in Art. 91 Abs. 2 ZK benannten Verfahren…
…anstelle von AT001) und durch diesen "Eingabefehler" bewirkt, dass die betreffende Ankunftsanzeige nicht dem zuständigen Zollamt zugekommen ist. Im Abgaben- und Rechtsbehelfsverfahren blieb unbestritten, dass die Versandwaren an den zugelassenen Warenort der Bf., "TS", verbracht und unmittelbar im Anschluss daran unter Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß…
…Tätigkeit ausüben, nämlich das Überführen von "Waren in vorübergehender Verwahrung" in das Versandverfahren, in einer außergewöhnlichen Lage, da auch die Wiedergestellung der Versandwaren trotz des Fehlers ordnungsgemäß erfolgte. Das Interesse des Beteiligten daran, keine Nachteile zu erleiden, die über das normale Geschäftsrisiko hinausgehen, überwiegt im…
…begründet, ist nicht gegeben. Im Gegenteil, beim Versandverfahren bzw der ordnungsgemäßen Gestellung von Versandwaren handelt es sich um eine relativ einfache Materie, deren richtige Anwendung ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen wäre. Insgesamt betrachtet ist die nicht ordnungsgemäße Stellung der mit dem Versandschein T1, MRN…
…ist anzuführen, dass der Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens im Falle der Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr der Versandwaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ohne pflichtgemäße Gestellung bei der Ausgangszollstelle einzig durch einen ordnungsgemäßen Alternativnachweis und nicht etwa durch andere Beweismittel, wie Zeugenaussagen, erbracht werden kann…
…ist anzuführen, dass der Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens im Falle der Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr der Versandwaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ohne pflichtgemäßer Gestellung bei der Ausgangszollstelle einzig durch einen ordnungsgemäßen Alternativnachweis und nicht etwa durch andere Beweismittel, wie Zeugenaussagen, erbracht werden kann…
…Wiederausfuhr erfolgte ordnungsgemäß mit dem Verfahrenscode "3152") wieder in die Gemeinschaft zurücklangen als nicht vorhanden anzusehen ist. Außerdem erfolgte die Wiedergestellung der Versandwaren trotz dieses Fehlers ordnungsgemäß, wodurch sich im konkreten Fall kein Unterschied zum Versand mit einem Versandschein T1 ergibt. Das Interesse des Beteiligten…
…Wiederausfuhr mit Verfahrenscode "3151" ist die Verwendung dieser Anmeldung als Nachweis für eine Rückwarenbegünstigung ebenfalls ausgeschlossen. Außerdem erfolgte die Wiedergestellung der Versandwaren bei der Bestimmungsstelle trotz dieses Fehlers ordnungsgemäß, wodurch sich im konkreten Fall kein Unterschied zu einem Versand im externen Versandverfahren ergibt. Das Interesse…