…diese Mitarbeiterin auch verabsäumt die bereits rechtzeitig fertig gestellten Steuererklärungen an das dortige Finanzamt termingerecht weiterzuleiten. Abgesehen davon, dass gerade in diesem einen Fall der Mitarbeiterin nicht nur ein Versäumnis unterlief, ist aus dem dargestellten zeitlichen Ablauf nach Ansicht der Referentin der Schluss zu ziehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 26. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 18. Mai 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Jänner 2005 beantragte der Bw. die Wiederaufnahme des Verfahrens 2001 und legte eine Einnahmen- Ausgabenrechnung hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Steuererklärungen für 2001 vor. Der Bw. begründete die nicht fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen mit Versäumnissen seines damaligen Steuerberaters. Der Bw. wurde durch Dr. S…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufungen der Bf, vertreten durch BDO Tschofen Treuhand GmbH, 6800 Feldkirch, Gallmiststraße 13, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch…
…befunden hat, wird bewirkt, dass alle nach Ablauf der versäumten aber durch die Wiedereinsetzung restituierten Frist und in Konsequenz der stattgefundenen Versäumnis ergangen Bescheide mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt ihrer Erlassung vernichtet werden. Einer dahingehenden ausdrücklichen Verfügung im Widereinsetzungsbescheid bedarf es nicht (Ritz, BAO-Kommentar²…
…Für das Nachholen bzw. Sanieren einer versäumten Berufung durch eine beantragte Wiederaufnahme gibt es aber keine gesetzliche Grundlage, da das Wiederaufnahmeverfahren nicht den Zweck verfolgt, allfällige Versäumnisse einer Partei zu sanieren, sondern die Möglichkeit bieten soll, bisher unbekannten, aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (VwGH…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Säumniszuschlag für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…Für das Nachholen bzw. Sanieren einer versäumten Berufung durch eine beantragte Wiederaufnahme gibt es aber keine gesetzliche Grundlage, da das Wiederaufnahmeverfahren nicht den Zweck verfolgt, allfällige Versäumnisse einer Partei zu sanieren, sondern die Möglichkeit bieten soll, bisher unbekannten, aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (VwGH…
…zu machen, und hat offensichtlich auch die "Umsetzung" der darin enthaltenen zollbehördlichen Anordnungen durch ihre Mitarbeiter nicht oder nur ungenügend überwacht. Durch diese Versäumnisse hat sie aber genau jene Sorgfalt außer Acht gelassen, zu der sie als im Im-und Export erfahrenes Unternehmen, der weitgehende…
…nach § 303 Abs. 1 BAO mit der Begründung ab, dass die Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und die daraus resultierende Versäumnis bei der Geltendmachung von Sonderausgaben keine Wiederaufnahmsgründe darstellen würden. Mit Eingabe vom 12. April 2011 erhob die Bw. Berufung gegen den angeführten Bescheid. Begründend führte…
…der angeführte Fristen versäumt habe, bei späterer Entdeckung dieser Tatsache nicht schlechter stelle als denjenigen, der innerhalb der Berufungsfrist sein Versäumnis entdecke und vergessene Positionen im Rahmen eines ordentlichen Rechtsmittelverfahrens geltend machen könne. Den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung sei entgegenzuhalten, dass grundsätzlich bei jeder Veranlagung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.A., S., vertreten durch B., S., vom 12. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes S.V. vom 10. März 2006 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Ewald Rabensteiner, Walter Supper und Dr. Wolfgang Pettighofer über die Berufung der Bw, vertreten durch ECOVIS Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesmbH, 1060 Wien, Schmalzhofgasse 4, gegen die Bescheide des…
…ist, sofern nicht festgestellt wird, dass die Versäumnisse ohne wirkliche Folgen für das reibungslose Funktionieren dieses Verfahrens geblieben sind. Gemäß Artikel 201 Abs.1 Buchstabe a und Abs.2 ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine eingangsabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird, in…
…März 2011, StrNr. 1, betreffend die (Abweisung des Antrages auf) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumnis einer Einspruchsfrist gegen eine Strafverfügung gemäß § 167 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. März 2011 hat…
…Stand gem. § 308 BAO (Versäumnis der Berufungsfrist zur Umsatzsteuer 2008) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Gegenstand der Berufung ist die mit Bescheid vom 3. Dezember 2009 erfolgte Abweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. …
…entrichtet worden war. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde lediglich ersucht, von der Säumniszuschlagsfestsetzung abzusehen, da diese verspätete Bezahlung ein erstmaliges Versäumnis gewesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Oktober 2009 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Nach Zitierung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des § 217 Abs…
…12/2002, 1-12/2003, 1-4/2004 vor. Vorsorglich beantragte die Bw. wegen der Versäumnis der Antragsfrist in dieser Eingabe gleichzeitig auch die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand. Die Bw. verwies diesbezüglich auf das für sie günstigere Recht gemäß Art. 56 Abs…
…die Berechnung der Umsatzsteuerschuld nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt und die ermittelten Beträge immer zeitgerecht und pünktlich abgeführt worden seien, daher habe es kein Versäumnis des Berufungswerbers gegeben. Erst durch die Betriebsprüfung sei eine geänderte Umsatzsteuerschuld festgestellt und die Bezahlung mit Bescheid bis 18…
…C.. Der Bw. vergaß bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2003 Werbungskosten geltend zu machen und holte dieses Versäumnis durch Erhebung einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 vom 23.6.2005 mit Schriftsatz vom 1.7.2005 form- und fristgerecht nach. Er schloss der Berufung…