…1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Bei der Feststellung der Einkünfte des Veranlagungsjahres 2009 wurde bei der Bw. die 75%-Verrechnungsgrenze nach § 2 Abs 2 b Z 1 EStG zur Anwendung gebracht. 2. Mit Schreiben vom 7…
…Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. (BGBl I 2000/142 ab 2001). Gemäß § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 ist der Verlustabzug im Sinne des …
…8.2003) - Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. (BGBl I 2000/142 ab 2001). Gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 ist der…
…In § 2 Abs 2b Z 3 EStG sei ausgeführt, dass Verrechnungsgrenze und Verlustgrenze nicht anzuwenden seien, soweit im Gesamtbetrag der Einkünfte - Gewinne aus einem Schulderlass gemäß § 36 Abs 2, - Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne oder - Sanierungsgewinne (Gewinne die durch Vermehrungen des BV infolge eines gänzlichen oder teilweisen…
…das sind Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens in Folge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind, oder Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne.... sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden (BGBl. I 2000/142 ab 2001). In Umsetzung des § 2…
…gewinnerhöhend aufgelöst, da es eine Einigung mit der AG in der strittigen Angelegenheit gab. Insgesamt betrug das steuerpflichtige Ergebnis aus 2008 daher 1.757.395,00 €. Das Finanzamt habe nun für die Berechnung der Körperschaftsteuer 2008 die 75 %ige Verrechnungsgrenze gem. § 2 Abs. 2b…
…Richtig sei, dass die A Holding GmbH derzeit keinen operativen Betrieb mehr unterhalte und dem Unternehmen daher jegliche Sanierungseignung im Zusammenhang mit einem Forderungsverzicht abzusprechen wäre. Entgegen der Annahme des Finanzamtes sei die beantragte Nichtanwendung der Verrechnungsgrenze des § 2 Abs. 2b EStG 1988 jedoch nicht…
…Abs. 2b Z 1 EStG können in vorangegangenen Jahren entstandene und in diesen Jahren nicht ausgleichsfähige Verluste, die mit positiven Einkünften aus einem Betrieb oder einer Betätigung zu verrechnen sind, nur im Ausmaß von 75 % der positiven Einkünfte verrechnet werden (Verrechnungsgrenze). Gemäß § 2 Abs. 2b…
…2 KStG 1988 iVm § 2 Abs. 2b Z 3 EStG 1988 die Verrechnungsgrenze von 75 % der positiven Einkünfte nicht anzuwenden sei, wenn zu den Einkünften Sanierungsgewinne gehörten, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlass von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden…
…735.986,00 Von diesem Verlustvortrag seien im Veranlagungsjahr 2001 gem. § 2 (2b) Z 1 EStG maximal 75% der positiven Einkünfte des Veranlagungsjahres 2001 als Verlustabzug ausgleichsfähig (Verrechnungsgrenze). Die positiven Einkünfte des Jahres 2001 hätten lt. Erklärung und Bescheid 21.805.293,00 ATS betragen…
…jedoch nur teilweise nach, indem es den Anteil aus dem Beteiligungsertrag an der B GmbH und Mitgesellschafter (siehe oben) in die Verrechnungsgrenze nicht mit einbezog (zur Berechnung siehe S 5 ff/2001 F-Akt Bw.); die verrechenbaren Verluste wurden somit nur mit einem Betrag von…
…als Veräußerungs- und Aufgabegewinne gemäß § 2 Abs. 2b EStG nicht dieser Verrechnungsgrenze unterlägen. Der als Übergangsgewinn bezeichnete Gewinnanteil sei anlässlich der Betriebsaufgabe bzw. Aufgabe der Mitunternehmeranteile entstanden und sei daher als Aufgabegewinn zusätzlich zum Veräußerungsgewinn von der Vortragsbegrenzung ausgenommen. Ein Übergangsgewinn anlässlich der Aufgabe einer…
…Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden." § 4 Abs. 10 EStG (ebenfalls in der für das Streitjahr geltenden Fassung) lautet: "Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gilt folgendes: 1…
…zweiter Satz insoweit, als diese Verluste wegen der Vortragsgrenze nicht abgezogen werden können. 3. Die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze sind in folgenden Fällen insoweit nicht anzuwenden, als in den positiven Einkünften oder im Gesamtbetrag der Einkünfte enthalten sind: - Gewinne aus einem Schulderlass gemäß § 36 Abs…
…KStG bewirke, dass einerseits die Teilwertabschreibung gestreckt werde und barmäßig zu keiner vollständigen Entlastung führe, während auf der anderen Seite der Verlust auch erst in zukünftigen Jahren mit der Einschränkung der 75%-Verrechnungsgrenze verbraucht werden könne. Dadurch werde die doppelte Verlustverwertung deutlich abgeschwächt. In allen…
…und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen enthalten sind, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. Soweit nach § 2 Abs. 8 EStG im Einkommen oder bei Berechnung der Steuer ausländische Einkünfte enthalten sind, gilt Folgendes…
…oder -Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. (3) Der Einkommensteuer unterliegen nur: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21), 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit…
…oder -Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. (3) Der Einkommensteuer unterliegen nur: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21), 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit…
…oder -Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. (3) Der Einkommensteuer unterliegen nur: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21), 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit…
…und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen enthalten sind, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. Soweit nach § 2 Abs. 8 EStG im Einkommen oder bei Berechnung der Steuer ausländische Einkünfte enthalten sind, gilt Folgendes…