…12.228,00 | | + AfA | -10.972,00 | | | -23.200,00 | | Verlustaufteilung laut Finanzamt: | | | ¾ für A | -17.400,00 | ¼ für B | -5.800,00 Gemäß den Bestimmungen des …
…wirtschaftlich zwar verständlich erscheinen, dieser Umstand sei allerdings nicht geeignet, die gewählte Gewinn-/Verlustaufteilung steuerlich zu rechtfertigen. Gehe man davon aus, dass BX die gleiche Tätigkeit wie vor seiner Pensionierung verrichte und seine Gattin diverse Büroarbeiten einschließlich der Telefondienste gemacht habe, so erscheine im Fremdvergleich…
…ist insofern ergänzungsbedürftig geblieben. ............ Die belangte Behörde hat den Gewinn aus dem laufenden Geschäftsjahr nach dem Gesellschaftsvertrag zugewiesen. Nach dem oben wiedergegebenen Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist unter dem Titel "Gewinnanteil und Verlustaufteilung" vorgesehen, dass der Gewinnanteil - bei einer Gewinnausschüttung einmal jährlich - des Gesellschafter Dietmar G…
…2004 eine Besteuerung mit dem abgesenkten Steuersatz von 25 % zum Tragen kommen kann. Verluste unterliegen weder einem Steuersatz von 34 % noch einem solchen von 25 %, sodass eine anteilige Verlustaufteilung auf verschiedene Steuersätze nicht dem Gesetzessinn entsprechen würde. Es war somit spruchgemäß entscheiden. Salzburg, am 30…
…teilgenommen hätten, sei in den Jahren 2003 bis 2005 der Verlust nur wenigen Gesellschaftern zugeteilt worden. Es werde ersucht darzulegen, warum trotz grundsätzlich gleichlautender Verträge für alle atypisch stillen Gesellschafter eine abweichende Verlustaufteilung erfolgt sei. Sollten Vertragsänderungen bzw. Ergänzungen dafür der Grund sein, werde ersucht…
…Punkte gelten unverändert und werden von allen Gesellschaftern anerkannt. 6. Betriebsergebnis, Gewinn- und Verlustaufteilung Das Betriebsergebnis ist jeweils zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu ermitteln. Die Ermittlung des Betriebsergebnisses kann mittels einfacher Einnahmen -Ausgabenrechnung erfolgen, sofern nicht finanz- oder handelsrechtliche Vorschriften die Erstellung einer ordentlichen…
…werde, dass die in den Jahren 2005 und 2006 entstandenen Verluste dem übertragenen Betrieb (Bw.GmbH) zuzurechnen seien und dass der Spaltungsplan von einem Vertreter der Berufungswerberin unterzeichnet worden wäre. Dennoch sie die Frage der Verlustaufteilung danach zu beurteilen, wer das verlustbringende Vermögen übernommen habe (…
…werde, dass die in den Jahren 2005 und 2006 entstandenen Verluste dem übertragenen Betrieb (M.GmbH) zuzurechnen seien und dass der Spaltungsplan von einem Vertreter der Berufungswerberin unterzeichnet worden wäre. Dennoch sie die Frage der Verlustaufteilung danach zu beurteilen, wer das verlustbringende Vermögen übernommen habe (…
…aus der Formulierung des Vorvertrages ist aber erkennbar, dass dem Kriterium der Fremdüblichkeit in keiner Weise entsprochen worden ist; die Gewinn- und Verlustaufteilung sollten nämlich dergestalt ermittelt werden, dass erst eine Bewertung der jeweiligen Einlagen zu erfolgen hatte. Insbesondere sollte zu diesem Zweck eine Schätzung…
…zweite Gesellschafterin R.B. - derzeit lediglich (unpfändbare) Notstandshilfe bezieht und für ein minderjähriges Kind sorgepflichtig ist. Da darüber hinaus auch die vormalige wirtschaftliche Gewinn- und Verlustaufteilung in der beendeten Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden kann, kann dem Ersuchen der Bw. um gleichteilige Inanspruchnahme der…
…Messebesuche, im Urlaub Transporte von Kartons). Die in den Beilagen zu den Steuererklärungen vorgenommene Verlustaufteilung im Verhältnis 50:50 sei rein willkürlich. Der dabei berücksichtigte Vorausbezug für SH in Höhe von 180.000,00 S entbehre ebenfalls jeglicher Grundlage. Da der wirtschaftliche Erfolg der Bw…
…kann lediglich eine Erfolgsbeteiligung des H im Ausmaß von nicht mehr als 1 % als angemessen erkannt werden. Die Verluste werden daher im Verhältnis 99:1 auf SH und MH aufgeteilt. Der in den Beilagen zu den Steuererklärungen vorgenommenen Verlustaufteilung kann auch insoweit nicht gefolgt werden…
…Instanz wurde ergänzend ausgeführt, dass das Finanzamt seine ursprüngliche Ansicht offenbar revidiert habe, weil es nunmehr davon ausgehe, dass nur die Regelung betreffend die Verlustaufteilung fremdunüblich sei. Der Verlust des Jahres 1999 sei darauf zurückzuführen, dass der Betrieb erst am 30. Dezember 1999 eröffnet worden…
…da die Forderungen des Bw. an die Arge dort spiegelbildlich als Verbindlichkeit einen Aufwand bilden, der 1990 und 1991 im Wege der Verlustaufteilung unter den Partnern zu einem Drittel wiederum dem Bw. zugewiesen wurde. In einer Gegenäußerung vom 28. März 1994 zur vorerwähnten Stellungnahme (Bl…