…der künftigen Verluste der Gesellschaft jeweils ein Aktivum in Gestalt der aus der zuvor begründeten Verpflichtung des Gesellschafters resultierenden Forderung der Gesellschaft gegen den Gesellschafter auf Verlustabdeckung zusteht. Im gegenständlichen Fall behauptet die Berufungswerberin das Vorliegen der vom Verwaltungsgerichtshof geforderten Verlustübernahmeverpflichtung vor Eintritt der Verluste…
…StNr., Gesellschaftsteuer in Höhe von € 2.315,96 und € 2.317,67 vorgeschrieben. In den Berufungen vom 11.9.2007 brachte die Bw vor, es liege eine nicht das Gesellschaftsvermögen erhöhende Verlustübernahme vor. Die Gesellschafter hätten sich im Zuge der Gesellschaftsgründung bzw. Ausfinanzierung…
…auf den Umfang ihres Gesellschaftsvermögens auswirken würden. Dem Urteil zufolge müssten zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Verlustübernahme keine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens bewirke: 1. Der Verlust müsse auf Grund einer Verpflichtung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft übernommen werden. Da der EuGH an diese Verpflichtung keine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 13. Juli 2011 durch die Vorsitzende HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Mag. Ilse Rauhofer, Dkfm. Dr. Peter Bernert und Dr. Otto Farny über die Berufungen der X-GmbH, ADRESSE, vertreten durch "Cura" Treuhand- und…
…dokumentiert sei. Auf die Frage der Referentin, weshalb es sich bei der dem Finanzamt auf Ebene der X* zur Erfassungsnummer ***8 als Zuschuss gemeldeten Verlustübernahme (Verlust 2003 in Höhe von 3.456.602,00) um eine "überschießende Meldung" handle, erklärte der PV: "In den übrigen…
…sondern erfolgt auf Eigenintiative der HOLDING. Die Beträge aus der "Aufzinsung" werden von der HOLDING gemeinsam mit den von der STADT empfangenen Geldmitteln bei Vorliegen eines entsprechenden Bedarfs (Verlustübernahme oder Finanzierung von Investitionen) der X* als Zuschuss zugeführt. Die Verwaltung der noch nicht benötigten Mittel…
…bestimmten Geschäftsjahrs auswirkt, kann daher grundsätzlich nicht zu einer Erhöhung des Vermögens der Gesellschaft führen. Nach Ansicht des Berufungssenates besteht der entscheidende Unterschied zwischen der Verlustübernahme auf Grund eines zweiseitig verbindlichen Ergebnisabführungsvertrages und der Verlustübernahme auf Grund einseitig in Aussicht gestellter Zuschüsse, die noch dazu…
…sondern sei eine im Gesellschaftsverhältnis begründete Pflichtleistung des Eigentümers, auf die die Berufungswerberin einen Rechtsanspruch habe. Die Zusage der Verlustübernahme sei vom Stiftungsrat deshalb getätigt worden, da es im österreichischen Kreditwesenbereich unumgänglich sei, die Eigenkapitalbasis zu erhalten. Die Alleingesellschafterin habe auf den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 19. April 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Examina Revisions-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Feststellung von Einkünften für das Jahr 1998 nach in…
…Darstellung nach Verlustübernahme durch die BP: Überleitung nach inländischen Vorschriften (in €) | | vor BP | nach BP | Differenz | Umwertung aktuelles Jahr | -104.155,69 | -104.155,69 | 0,00 | Umwertung Abschreibung | -514.635,06 | -514…
…Banken zu erfüllen. Es sei lediglich ein Zuschuss aus Anlass einer konkret heranstehenden Investition vereinbart worden, der mit einer Verlustübernahme oder Übernahme eines verlorenen Aufwandes aus einem einzelnen Geschäftsfall zunächst nichts gemein habe. Erst aus den Zusagen im Jahr 2008 ergebe sich, dass durch die…
…sei, künftige Verluste der Gesellschaft abzudecken. Zum einen gingen die österreichische Finanzverwaltung und die nationalen Gerichte nämlich davon aus, dass die Verlustübernahme nur dann zu keiner Erhöhung des Gesellschaftsvermögens führe, wenn sie aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags erfolge. Zum anderen habe der EuGH im Urteil vom 28…
…sei, künftige Verluste der Gesellschaft abzudecken. Zum einen gingen die österreichische Finanzverwaltung und die nationalen Gerichte nämlich davon aus, dass die Verlustübernahme nur dann zu keiner Erhöhung des Gesellschaftsvermögens führe, wenn sie aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags erfolge. Zum anderen habe der EuGH im Urteil vom 28…
…was 1 % des tatsächlich gewährten Zuschusses entspricht. Diese Entscheidung ist wie folgt begründet: "Nur eine Verlustübernahme im Rahmen eines auf Dauer angelegten Ergebnisabführungsvertrages unterliegt nicht der Gesellschaftsteuer. Bei einer Finanzierungszusicherung durch einen Gesellschafter an Hand eines detaillierten Finanzplanes sind die dann erfolgenden Leistungen keine Pflichtleistungen…
…begründet: "Nach ständiger Rechtsprechung unterliegen die Leistungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft der Gesellschaftsteuer. Nur eine Verlustübernahme im Rahmen eines auf Dauer angelegten Ergebnisabführungsvertrages unterliegt nicht der Gesellschaftsteuer. Bei einer Finanzierungszusicherung durch einen Gesellschafter an Hand eines detaillierten Finanzplanes sind die dann erfolgenden Leistungen keine…
…das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass eine im vorhinein vertraglich zugesicherte Verlustübernahme nicht bestanden hätte und daher nach der Rechtsansicht des EuGH (Urteil vom 28.03.1990, RS 38/88) Gesellschaftsteuerpflicht gegeben sei. Fristgerecht wurde dagegen der…
…dass im Geschäftsjahr 1996 ein Verlust in Höhe von S 3,076.848,90 entstanden sei. Die zwischen den Gesellschaftern geschlossene Verpflichtung zur Verlustübernahme (Forderungsverzicht) sei zweifelsohne vor Eintritt des Verlustes geschlossen worden, da der Jahresabschluss zu diesem Zeitpunkt naturgemäß noch nicht festgestellt worden sei…
…650.000,00 werden in Abzug gebracht, sodass ein Betrag von S 850.000,00 durch jeden der beiden Gesellschafter zu überweisen ist. 4. Die Verlustübernahme aufgrund dieses Beschlusses unterliegt gemäß der Entscheidung des EuGH vom 28. März 1990, RsC 38/88 nicht der Gesellschaftsteuer…
…abzudecken, welcher bereits an die Gesellschaft als Akonto überwiesen wurde. 3. Die Verlustübernahme aufgrund dieses Beschlusses unterliegt gemäß der Entscheidung des EuGH vom 28. März 1990, RsC 38/88 nicht der Gesellschaftsteuer. Nach der Durchführung einer Prüfung von Aufzeichnungen wurde in der Niederschrift über die…
…kann daher grundsätzlich nicht zu einer Erhöhung des Vermögens der Gesellschaft führen. Nach Ansicht des Berufungssenates besteht der entscheidende Unterschied zwischen der Verlustübernahme auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrages und der Leistung eines (vertraglich zugesicherten) Zuschusses zur Abdeckung der durch Verluste eingetretenen Verminderung des negativen Eigenkapitals in…