RIS AI
3 709 Treffer551 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0794-L/08Verlagerung des Leistungsortes bei Vermietung eines Beförderungsmittels.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…können. Art. 9 Abs. 3 lit. a der 6. EG-Richtlinie (bzw. nunmehr Art. 58 der Systemrichtlinie) ermächtigt die Mitgliedstaaten bloß, Vorschriften betreffend die Verlagerung des Leistungsortes zu erlassen. Welche Bedingungen der nationale Gesetzgeber daran knüpft, bleibt ihm überlassen. Gemäß § 4 Abs. 10 UStG 1994…

UFSG RV/0274-G/06Keine Vorsteuererstattung an ein im Drittland ansässiges Telekommunikationsunternehmen, wenn der Leistungsort für die empfangenen Vorleistungen nicht im Inland liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2006

…sonstige Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen…

UFSG RV/0273-G/06Keine Vorsteuererstattung an ein im Drittland ansässiges Unternehmen, wenn der Leistungsort für die empfangenen Vorleistungen nicht in Österreich liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2006

…sonstige Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen…

UFSG RV/0643-G/07Leistungsortverlagerung für Fälle der Nichtbesteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen von Leistungsanbietern aus dem Drittland
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.08.2007

…sonstige Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen…

UFSG RV/0315-G/07Leistungsortverlagerung für Fälle der Nichtbesteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen von Leistungsanbietern aus dem Drittland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2007

…sonstige Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen…

UFSG RV/0294-G/04Vorsteuererstattung an ein im Drittland ansässiges Telekommunikationsunternehmen, das seinen Kunden, die ihrerseits Unternehmen sind, zu einem bestimmten Tarif indirekt die Nutzung österreichischer Leitungsnetze ermöglicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2006

…Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Verordnung des Bundesministers (BGBl.II Nr.102/1997) für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei…

UFSG RV/0109-G/05Keine Erstattung der auf Roaminggebühren entfallenden Vorsteuern für im Drittland ansässige Telekommunikationsdienstleister;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2005

…für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind und die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesen wurden, zum Abzug bringen. Eine im Ausland ausgeführte Leistung bzw. bei Verlagerung des Ortes der Leistung in das…

UFSL RV/0923-L/09Leistungsort von Telekommunikationsdienstleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012Teil 1/2

…November 2009 (Umsatzsteuer 2008) begründete die berufungswerbende Gesellschaft wie folgt: "I. Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdienstleistungen nach österreichischem Umsatzsteuerrecht Wie von der zuständigen Finanzbehörde richtig festgestellt wurde, bestimmt sich der Leistungsort für Telekommunikationsdienstleistungen zwischen Unternehmern nach § 3a Abs 10 Z 13 iVm …

UFSL RV/0923-L/09Leistungsort von Telekommunikationsdienstleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012Teil 2/2

…der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. 2.2.Auf Grundlage dieser Verordnungsermächtigung wurde mit BGBl. II Nr. 383/2003 die Verordnung über die Verlagerung des Ortes der…

UFSG RV/0009-G/06Die von österreichischen Netzbetreibern verrechnete Umsatzsteuer kann nicht erstattet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2006

…dass der Leistungsort der österreichischen Netzprovider entsprechend den Bestimmungen des § 3a Abs. 9 iVm und 10 UStG 1994 demnach auch nicht in Österreich liegt. Nach § 3a Abs. 9 UStG 1994 werden die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen Leistungen ausgeführt: a) Ist der Empfänger ein Unternehmer…

UFSW RV/3696-W/02Umsatzsteuerpflichtiges Betreiben einer Sex-Hotline durch Drittstaatsunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2003

…Ort der sonstigen Leistung kann danach statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Der Bundesminister für Finanzen hat nun von dieser Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht. In der Verordung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung…

UFSG RV/0383-G/10Änderung der Judikatur - kein Wiedereinsetzungsgrund gemäß § 308 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2011

…über die Frage der Erstattungsfähigkeit von Vorsteuern aus Roaminggebühren an im Drittland ansässige Telekommunikationsunternehmer, die ihren im Drittland ansässige Kunden das Telefonieren in Österreich ermöglichen, entschieden. Laut VwGH ist die VO BGBl II 1997/102 über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten…

UFSG RV/0444-G/05Vorsteuererstattung - Sendemast für Mobilfunkbetrieb stellt keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2006

…gemäß der Verordnung des BM Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten, BGBl. II Nr. 102/1997, solche Dienstleistungen, mit denen Übertragung, Ausstrahlung oder Empfang von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder sonstige…

UFSG RV/0558-G/09Vorsteuererstattung aus Telekommunikationsdienstleistungen und bei Ausfuhrlieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2011

…Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten, BGBl. II Nr. 383/2003 zu beachten: Nach § 1 dieser Verordnung wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird, wenn bei einer in § 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 bezeichneten Leistung…

UFSG RV/0587-G/06Vorliegen einer Betriebsstätte im Ausland (hier: Deutschland)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007

…Eine ausländische Betriebsstätte bzw. feste Einrichtung im umsatzsteuerlichen Sinn, welche uU zu einer Verlagerung des Leistungsortes ins Ausland führen würde, ist im vorliegenden Fall - wie bereits oben ausgeführt - nicht anzunehmen, handelt es sich doch bei der vom Bw. genannten deutschen Adresse: Adresse, offenbar lediglich um…

UFSG RV/0908-G/09Keine Vorsteuererstattung aus nicht ordnungsgemäßen Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…Lieferung oder sonstige Leistung, so gelten die ersten drei Sätze sinngemäß. Wird eine Endrechnung erteilt, so sind in ihr die vor Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über die Teilentgelte Rechnungen im Sinne des zweiten…

UFSW RV/0616-W/03Reihengeschäft mit Drittlandsbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2012Teil 1/2

…067,72 € statt 7.075,94 €). Der in weiterer Folge ergangene (vorläufige) Umsatzsteuerbescheid 2002 vom 11. Dezember 2007 unterzieht einen Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen von 129.054,66 € der Umsatzsteuer (326,91 € zu 20%…

UFSK RV/0454-K/07Keine Schulfahrtbeihilfe für Schulbesuch außerhalb des grenznahen Gebietes im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2007

…Wohnsitz am Hauptwohnsitz des Vaters in Su. Der Amtsbeauftragte erstattete zum Sachverhalt keine ergänzenden Ausführungen. In rechtlicher Hinsicht verwies die Vertretung auf die bisherigen Berufungsausführungen und führte ergänzend aus, dass es sehr wohl für Schulen in Wien oder Vorarlberg bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Schulfahrtbeihilfe…

UFSI RV/0282-I/07Unzulässigkeit einer Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO mangels ausreichender Sachverhaltsfeststellungen (hier: betreffend das Vorliegen einer ständigen Wohnstätte und den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2008

…bezüglich der Versorgungsrente die im einzelnen angeführten Rentenzahlungen (Jahresbeträge) 1997 bis 2000 erklärt habe ("einfache Ergänzungserklärung - Art. 8 des Gesetzes Nr. 289 vom 27.12.2002"). 9) Am 28. September 2004 erließ das Finanzamt stattgebende Berufungsvorentscheidungen betreffend Einkommensteuer 1997 bis 2000, in denen keine sonstigen…

UFSW RV/2640-W/07Eigenverbrauch beim PKW-Auslandsleasing (neue befristete Rechtslage ab 29.3.2003)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…Richtlinienvorschlag betreffend die Änderung des Ortes der sonstigen Leistung, der zu einer Entspannung auf dem Gebiet des Auslandsleasings führen wird, wird nicht wie ursprünglich vorgesehen mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten. Zur Vermeidung negativer konjunktureller Auswirkungen wird daher die Geltungsdauer des Eigenverbrauchstatbestandes um zwei…