…können. Art. 9 Abs. 3 lit. a der 6. EG-Richtlinie (bzw. nunmehr Art. 58 der Systemrichtlinie) ermächtigt die Mitgliedstaaten bloß, Vorschriften betreffend die Verlagerung des Leistungsortes zu erlassen. Welche Bedingungen der nationale Gesetzgeber daran knüpft, bleibt ihm überlassen. Gemäß § 4 Abs. 10 UStG 1994…
…sonstige Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen…
…sonstige Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen…
…sonstige Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen…
…sonstige Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen…
…Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Verordnung des Bundesministers (BGBl.II Nr.102/1997) für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei…
…für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind und die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesen wurden, zum Abzug bringen. Eine im Ausland ausgeführte Leistung bzw. bei Verlagerung des Ortes der Leistung in das…
…November 2009 (Umsatzsteuer 2008) begründete die berufungswerbende Gesellschaft wie folgt: "I. Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdienstleistungen nach österreichischem Umsatzsteuerrecht Wie von der zuständigen Finanzbehörde richtig festgestellt wurde, bestimmt sich der Leistungsort für Telekommunikationsdienstleistungen zwischen Unternehmern nach § 3a Abs 10 Z 13 iVm …
…der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. 2.2.Auf Grundlage dieser Verordnungsermächtigung wurde mit BGBl. II Nr. 383/2003 die Verordnung über die Verlagerung des Ortes der…
…dass der Leistungsort der österreichischen Netzprovider entsprechend den Bestimmungen des § 3a Abs. 9 iVm und 10 UStG 1994 demnach auch nicht in Österreich liegt. Nach § 3a Abs. 9 UStG 1994 werden die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen Leistungen ausgeführt: a) Ist der Empfänger ein Unternehmer…
…Ort der sonstigen Leistung kann danach statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Der Bundesminister für Finanzen hat nun von dieser Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht. In der Verordung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung…
…über die Frage der Erstattungsfähigkeit von Vorsteuern aus Roaminggebühren an im Drittland ansässige Telekommunikationsunternehmer, die ihren im Drittland ansässige Kunden das Telefonieren in Österreich ermöglichen, entschieden. Laut VwGH ist die VO BGBl II 1997/102 über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten…
…gemäß der Verordnung des BM Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten, BGBl. II Nr. 102/1997, solche Dienstleistungen, mit denen Übertragung, Ausstrahlung oder Empfang von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder sonstige…
…Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten, BGBl. II Nr. 383/2003 zu beachten: Nach § 1 dieser Verordnung wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder ausgewertet wird, wenn bei einer in § 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 bezeichneten Leistung…
…Eine ausländische Betriebsstätte bzw. feste Einrichtung im umsatzsteuerlichen Sinn, welche uU zu einer Verlagerung des Leistungsortes ins Ausland führen würde, ist im vorliegenden Fall - wie bereits oben ausgeführt - nicht anzunehmen, handelt es sich doch bei der vom Bw. genannten deutschen Adresse: Adresse, offenbar lediglich um…
…Lieferung oder sonstige Leistung, so gelten die ersten drei Sätze sinngemäß. Wird eine Endrechnung erteilt, so sind in ihr die vor Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über die Teilentgelte Rechnungen im Sinne des zweiten…
…067,72 € statt 7.075,94 €). Der in weiterer Folge ergangene (vorläufige) Umsatzsteuerbescheid 2002 vom 11. Dezember 2007 unterzieht einen Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen von 129.054,66 € der Umsatzsteuer (326,91 € zu 20%…
…Wohnsitz am Hauptwohnsitz des Vaters in Su. Der Amtsbeauftragte erstattete zum Sachverhalt keine ergänzenden Ausführungen. In rechtlicher Hinsicht verwies die Vertretung auf die bisherigen Berufungsausführungen und führte ergänzend aus, dass es sehr wohl für Schulen in Wien oder Vorarlberg bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Schulfahrtbeihilfe…
…bezüglich der Versorgungsrente die im einzelnen angeführten Rentenzahlungen (Jahresbeträge) 1997 bis 2000 erklärt habe ("einfache Ergänzungserklärung - Art. 8 des Gesetzes Nr. 289 vom 27.12.2002"). 9) Am 28. September 2004 erließ das Finanzamt stattgebende Berufungsvorentscheidungen betreffend Einkommensteuer 1997 bis 2000, in denen keine sonstigen…
…Richtlinienvorschlag betreffend die Änderung des Ortes der sonstigen Leistung, der zu einer Entspannung auf dem Gebiet des Auslandsleasings führen wird, wird nicht wie ursprünglich vorgesehen mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten. Zur Vermeidung negativer konjunktureller Auswirkungen wird daher die Geltungsdauer des Eigenverbrauchstatbestandes um zwei…