…a der 6. EG-Richtlinie (bzw. nunmehr Art. 58 der Systemrichtlinie) ermächtigt die Mitgliedstaaten bloß, Vorschriften betreffend die Verlagerung des Leistungsortes zu erlassen. Welche Bedingungen der nationale Gesetzgeber daran knüpft, bleibt ihm überlassen. Gemäß § 4 Abs. 10 UStG 1994 gehört die Umsatzsteuer nicht zur Bemessungsgrundlage…
…auch in den Umsatzsteuer-Richtlinien 2000, Rz 598, vertreten. Danach kommt es zu einer Verlagerung des Leistungsortes aus dem Drittland in das Inland dann, wenn der (End-) Kunde im Inland telefoniert. Die Leistung der Bw. seien jedoch so ausgestaltet gewesen, dass die Vertragspartner für die…
…scheidet der Fall der Vermeidung von Doppelbesteuerunggrundsätzlich aus . Maßnahmen nach Absatz 3 Buchstabe b) des Artikel 9 der Richtlinie 77/388/EWG (Verlagerung des Leistungsortes vom Drittland in das Inland) können sohin auf den Zweck der Vermeidung von Nichtbesteuerungen gestützt sein. Das hat aber zur…
…scheidet der Fall der Vermeidung von Doppelbesteuerung grundsätzlich aus. Maßnahmen nach Absatz 3 Buchstabe b) des Artikel 9 der Richtlinie 77/388/EWG (Verlagerung des Leistungsortes vom Drittland in das Inland) können sohin auf den Zweck der Vermeidung von Nichtbesteuerungen gestützt sein. Das hat aber…
…in Österreich steuerbare Versandhandelslieferungen in der Umsatzsteuererklärung für 1998 (also im Nachhinein) durch den deutschen Steuerberater mag auf Unkenntnis der österreichischen Rechtslage zurückzuführen sein, sei aber für die Beurteilung des Leistungsortes völlig irrelevant, da es ausschließlich auf die zu Beginn der Lieferungen vorzunehmende Sachverhaltseinschätzung ankomme…
…Durch Verwendung der ausländischen UID-Nummer des Rechnungs- und Leistungsempfängers sei im Sinn der Bestimmungen des § 3a Abs. 10 UStG die Verlagerung des Leistungsortes ins Ausland erfolgt, sodass ohne Umsatzsteuer zu fakturieren gewesen sei. Nach Meinung des steuerlichen Vertreters sei die Unterstellung eines direkten Leistungsaustausches…
…erbrachten Leistungen nicht in Österreich gelegen ist. Maßnahmen nach Absatz 3 Buchstabe b) des Artikel 9 der Richtlinie 77/388/EWG (Verlagerung des Leistungsortes vom Drittland in das Inland) können sohin auf den Zweck der Vermeidung von Nichtbesteuerungen gestützt sein. Das hat aber zur Voraussetzung…
…oder einer Doppelbesteuerung erfolgen. Der Bundesminister für Finanzen sei nur unter diesem Gesichtspunkt ermächtigt, eine Verlagerung des Leistungsortes in das Inland anzuordnen. Gerade dieser Zweck Verordnungsermächtigung würde durch die Auslegung der Behörde verfehlt, da dadurch gerade zu einer Doppelbesteuerung bewirkt werde, weil die berufungsgegenständlichen Leistungen…
…August 2003 nicht zur Verlagerung des Leistungsortes in das Inland führen. Auch der VwGH hat diese Ansicht im Erkenntnis 2003/15/0059 zum Ausdruck gebracht, und zwar auch dann, wenn es außer Streit steht, dass die strittigen Umsätze im Sitzland des Dienstleistenden keiner Steuer unterliegen…
…Rz 241). Nach Ansicht von Bürgler kommt eine "Verlagerung des Leistungsortes auf Basis der VO BGBl 2002/383 in das Inland nur dann in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Nichtunternehmer und in der EU ansässig ist und die Telekommunikationsdienstleistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird." Die…
…Nutzung oder Auswertung im Inland erfolgt ist. Anderenfalls fehlt einer Verlagerung des Leistungsortes die rechtliche Grundlage. Erst bei Feststehen einer tatsächlichen Nutzung oder Auswertung der TKDL in Österreich, kann der Frage nachgegangen werden, ob mit dieser Verlagerung tatsächlich eine Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrung vermieden wird.…
…kommen, da die Verlagerung des Leistungsortes auf der Grundlage dieser VO nur zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und Wettbewerbsverzerrungen vorgesehen sei. Der VwGH brachte in diesem Erkenntnis zum Ausdruck, dass die Beurteilung des gegenständlichen Sachverhaltes unter dem Blickwinkel der Wettbewerbsverzerrungen zu betrachten sei. Dies deshalb, weil…
…nunmehr mit der Berufung nachgereicht. 7) Transportrechnungen Niederschrift der Betriebsprüfung: Auf Transportrechnungen des Transportunternehmens BBB scheine die ausländische Umsatzsteueridentifikationsnummer (=UID) der Bw. als Leistungsempfängerin auf. Es liege daher eine Verlagerung des Leistungsortes in das Land der UID vor. Der Leistungsort liege demnach nicht in Österreich…
…Die Auf- bzw. Bereitstellung von Sendemasten stelle die Gewährleistung der Übertragung und des Empfanges von Signalen, Ton, Bild und Schrift dar und sei daher zweifelsohne als Telekommunikationsdienst anzusehen. Hinsichtlich des Leistungsortes bei Telekommunikationsdiensten sei zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder ein Nichtunternehmer sei…
…das zur Verlagerung des Leistungsortes ins Ausland führt, entsprechend zu belegen haben (Ruppe³, UStG-Kommentar, § 3a Rz. 65). Hängt die Bestimmung des Leistungsortes davon ab, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist, so kommt es darauf an, dass die Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt ist…
…vorgelegte Rechnungskopien, Internet-Homepage des Bw., etc.). Demnach liegt der Leistungsort der berufungsgegenständlichen Umsätze in Österreich (vgl. § 3a Abs. 12 erster Satz UStG 1994). Eine ausländische Betriebsstätte bzw. feste Einrichtung im umsatzsteuerlichen Sinn, welche uU zu einer Verlagerung des Leistungsortes ins Ausland führen würde, ist…
…Angaben des Bw. keine Unternehmerin, sondern Privatperson. Als solche wäre sie aber nicht berechtigt gewesen, Rechnungen mit Mehrwertsteuer auszustellen, sodass sich die Frage der Vorsteuererstattung gar nicht stellen konnte. Im Übrigen hätte das Vorsteuererstattungsverfahren auch bei Leistungserbringung durch einen polnischen Unternehmer durch Verlagerung des Leistungsortes…
…dato gänzlich fehlenden) Feststellungen (hinsichtlich Art der Leistung, Leistungsort) ermöglichen eine Beurteilung der umsatzsteuerlichen Behandlung der in den Rechnungen (Beilage 4 zu Tz 2 2. des Prüfberichtes) ausgewiesenen Entgelte. Der Berufung wurde im Übrigen auch das "Agreement for der Rendering of Services", das am 2…
…einschlägige fachliche Beratung, Designern, Lieferantenbestellungen etc.). Zu Punkt 4c.) Umsatzsteuer Im Anwendungsbereich des Umsatzsteuergesetzes 1972 (= Rechtslage, in dem gegenständlich zu beurteilenden Sachverhalt) bestimme sich der Leistungsort eines Betriebsberaters danach, wo der Umfang der qualifizierten Arbeitsleistung überwiegt. Nach Kolacny-Mayer Manzsche Kurzkommentare zum UStG 1972…
…als auch von einer Betriebsstätte ausgeführt wird, der Leistungsort sich nach dem Ort bestimmt, an dem die sonstige Leistung überwiegend erbracht wird. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates ist dies im konkreten Fall eben der Ort, an dem sich der als Betriebsstätte anzusehende Server befindet. Weiters…