…worden. Mit 31. Dezember 2008 sei das bestehende Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst sowie der Entsendevertrag beendet worden. Aus persönlichen Gründen (Trennung vom Ehepartner und die über eineinhalb Jahre stattgefundene Verlagerung der Lebensinteressen nach Sofia) habe er im Jahre 2008 den Entschluss gefasst, nicht nach Österreich zurückzukehren…
…bzw. nunmehr Art. 58 der Systemrichtlinie) sieht ebenfalls nur vor, dass die Mitgliedstaaten den Ort der Dienstleistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ins Drittland verlagern können, wenn die tatsächliche Nutzung im Drittland erfolgt. Letzteres ist jedoch unstrittig der Fall. Über die Berufung wurde erwogen: Nach …
…dass grundsätzlich bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten im Ausmaß von weniger als zwei Jahren davon ausgegangen wird, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in das Ausland erfolgt. Bei länger als fünf Jahren dauernden Aufenthalten im Ausland wird hingegen die äußere Vermutung für die Verlegung des Mittelpunktes…
…Lösung derartiger Streitfragen dem zeitlichen Element eine besondere Bedeutung zukommt, dass solche Fragen vor dem Hintergrund eines längeren Beobachtungszeitraumes zu beurteilen sind und dass lediglich kurzfristige Auslandsaufenthalte in der Regel nicht zur Verlagerung des Lebensmittelpunktes führen. Ganz in diesem Sinne bestätigte in einem aktuell ergangenen…
…in den USA erhalten. Gemäß dem Verständigungsprotokoll zu Art. 4 DBA USA-Ö sei für die Beurteilung der Verlagerung des Lebensmittelpunktes zwischen zwei Wohnsitzen ein längerer Beobachtungszeitraum (länger als ein Jahr) heranzuziehen. Der Bw. sei noch heute (2009) lokal in den USA angestellt und auch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ im Beisein der Schriftführerin VB Angelika Ganser über die Berufung des Bw., vertreten durch die Peter A. Grüner & Partner Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. & Co. Kommandit-Partnerschaft, vom 18. Oktober 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck…
…wobei auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen ist: Verlagerung der Geschäftstätigkeit auf die Entwicklung von EDV-Programmen Verlegung des Firmensitzes von L nach I in den Wohnort des Bw. Änderung der Unternehmensstruktur durch Auflösung der GesBR und Umwandlung in ein nicht protokolliertes Einzelunternehmen Faktische Einstellung…
…diese Einkünfte das alleinige Beteuerungsrecht. Dementsprechend seien die Einkünfte ordnungsgemäß in den USA versteuert worden. Aufgrund seiner Wohnsitznahme in den USA und der Verlagerung des Mittelpunktes seiner Lebensinteressen in die USA während der Dauer seiner Entsendung, habe Österreich kein Besteuerungsrecht. Darüber hinaus stehe Österreich auch…
…besondere Bedeutung zukommt, dass solche Fragen vor dem Hintergrund eines längeren Beobachtungszeitraumes zu beurteilen sind und dass lediglich kurzfristige Auslandsaufenthalte in der Regel nicht zur Verlagerung des Lebensmittelpunktes führen. Unter Bedachtnahme auf die dargelegten Grundsätze teilt die Berufungsbehörde die Auffassung des Finanzamtes, wonach die Bw…
…Gesetzgebers (über ein zweitinstanzlichen Verfahren) unterlaufen würde, wenn es wegen des Unterbleibens des Ermittlungsverfahrens in erster Instanz zu einer Verlagerung des gesamten Verfahrens vor der Berufungsbehörde käme und die Einrichtung von zwei Entscheidungsinstanzen damit zur bloßen Formsache würde. Es ist laut VwGH nicht Sinn des…
…Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten, BGBl. II 102/1997…
…Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten, BGBl. II 102/1997…
…UStG 1994 liege der Leistungsort für Telekommunikationsleistungen dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Bei Vertragspartnern mit Sitz im EU-Gebiet liege der Ort der Leistung somit im Gemeinschaftsgebiet. Eine Verlagerung des Leistungsortes gemäß der Verordnung BGBl. Nr. II 102/1997 komme daher nicht in…
…die Umsatzsteuerbescheide 1997 bis 2003 aufzuheben, die Festsetzung der Mehrwertsteuer zu unterlassen und die beantragten Vorsteuern zur Gänze zu erstatten. Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen beantragte die Bw. von einer Berufungsvorentscheidung Abstand zu nehmen. Das Finanzamt wurde in der Folge nicht tätig und wurde die…
…oder einer Doppelbesteuerung erfolgen. Der Bundesminister für Finanzen sei nur unter diesem Gesichtspunkt ermächtigt, eine Verlagerung des Leistungsortes in das Inland anzuordnen. Gerade dieser Zweck Verordnungsermächtigung würde durch die Auslegung der Behörde verfehlt, da dadurch gerade zu einer Doppelbesteuerung bewirkt werde, weil die berufungsgegenständlichen Leistungen…
…Rz 241). Nach Ansicht von Bürgler kommt eine "Verlagerung des Leistungsortes auf Basis der VO BGBl 2002/383 in das Inland nur dann in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Nichtunternehmer und in der EU ansässig ist und die Telekommunikationsdienstleistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird." Die…
…als in ihrem jeweiligen Gebiet gelegen ansehen können, wenn dort die tatsächliche Nutzung oder Auswertung erfolgt. Die Mitgliedstaaten haben durch diese Bestimmung die Möglichkeit erhalten, den Leistungsort vom Drittland ins Inland zu verlagern. Voraussetzung dafür ist, dass der Ort der tatsächlichen Nutzung oder Auswertung einer…
…statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Der Bundesminister für Finanzen hat nun von dieser Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht. In der Verordung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten, BGBl II 1997/102…
…die Umsatzsteuerbescheide 1997 bis 2003 aufzuheben, die Festsetzung der Mehrwertsteuer zu unterlassen und die beantragten Vorsteuern zur Gänze zu erstatten. Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen beantragte die Bw. von einer Berufungsvorentscheidung Abstand zu nehmen. Das Finanzamt wurde in der Folge nicht tätig und wurde die…
…1997 könne nicht generell und undifferenziert zur Anwendung kommen, da die Verlagerung des Leistungsortes auf der Grundlage dieser VO nur zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und Wettbewerbsverzerrungen vorgesehen sei. Der VwGH brachte in diesem Erkenntnis zum Ausdruck, dass die Beurteilung des gegenständlichen Sachverhaltes unter dem Blickwinkel…