…käme es gem. § 323 Abs 18 dritter Satz BAO im Jahr 2004 dennoch zu keiner Verlängerung, weil das Jahr 2004 bereits ein Verlängerungsjahr gewesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. 12. 2007 wurde die Berufung abgewiesen. In der Bescheidbegründung wird nach Wiedergabe des Gesetzestextes auf die…
…Somit würden im Jahr 2004 gesetzte Amtshandlungen nur dann zur Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr führen, wenn es sich bei dem Jahr 2004 bereits um ein Verlängerungsjahr handle. Dies sei aber für die Einkommensteuer 1997 eben nicht der Fall. Über die Berufung wurde…
…Somit würden im Jahr 2004 gesetzte Amtshandlungen nur dann zur Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr führen, wenn es sich bei dem Jahr 2004 bereits um ein Verlängerungsjahr handle. Dies sei aber für die Einkommensteuer 1997 eben nicht der Fall. Sollte für 1997 Verjährung…
…Berufung wandte der Bw. ein, das Recht auf Festsetzung der Einkommensteuer 2002 sei gemäß § 207 Abs. 2 BAO unter Berücksichtigung eines Verlängerungsjahres im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO verjährt. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 30. August 2010 als unbegründet ab. Gemäß …
…mehrere nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabenpflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Wird eine solche Amtshandlung in einem Verlängerungsjahr unternommen, so endet die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des folgenden Jahres (§ 209 Abs…
…BAO). Im Verlängerungsjahr (2005 bzw. 2006) erfolgte durch die Behörde keine nach außen erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruches, dies war erst mit der Hausdurchsuchung 2007 der Fall. Damit fällt die Hausdurchsuchung 2007 in das Verlängerungsjahr für das Jahr 2001 (Erstbescheide 2002) bzw. in den…
…Im Verlängerungsjahr 2010 durch Erlassung des Einkommensteuerbescheides vom 14.12.2010. Verlängerung der Verjährungsfrist im Verlängerungsjahr 2011 durch Erlassung des Feststellungsbescheides vom 20.10.2011 zu StNr 001 und des Nichtfeststellungsbescheides vom 09.11.2011 zu StNr 002. Erlassung des angefochtenen Bescheides im Verlängerungsjahr 2012…
…diesem Verlängerungsjahr sind die (aufhebende) Berufungsentscheidung sowie der (neue) gegenständlich bekämpfte Erstbescheid vom 3. Dezember 2009 ergangen, wodurch sich die Verjährungsfrist nochmals um ein Jahr verlängerte. Entgegen dem Berufungsvorbringen, mit Ablauf des Jahres 2008 sei bereits Bemessungsverjährung eingetreten, steht fest, dass noch im Verlängerungsjahr 2009…
…war. Es ist dabei gleichgültig, wann diese Amtshandlung während der 5 Jahre gesetzt wurde. Wird in dem Verlängerungsjahr selbst wiederum eine solche Amtshandlung gesetzt, wird die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr verlängert u.s.w., bis man ins Jahr der Erstellung des Erstbescheides gelangt. Es…
…Amtshandlung: Beginn der BP am 17.10.2005 | Amtshandlung im Verlängerungsjahr = BP-Bericht aus 2007 | Bescheide vom Jänner 2008 | 2/01 | 3/01 | 3/06 | 3/07 | 3/08 | rechtzeitig | 6/01 | 7/01…
…auf den 31. Dezember 2010, daran ändere auch der zwischenzeitlich erlassenen Zweitbescheid vom 12. Juni 2006 nichts. Im Verlängerungsjahr 2010 sei keine neuerliche Verlängerungshandlung erfolgt, da Ermittlungen gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG keine solche darstelle und die Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2004 vom 16. Dezember 2010…
…gelte". Somit würden im Jahre 2004 gesetzte Amtshandlungen nur dann zur Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr führen, wenn es sich bei dem Jahr 2004 bereits um ein Verlängerungsjahr handle. Das sei aber eben für die Einkommensteuer 1997 nicht der Fall. | 2. ESt…
…Jahre 2002 - entgegen der Auffassung des Bw. doch als Amtshandlungen einzustufen sein, so käme es im Jahre 2004 dennoch zu keiner Verlängerung der Verjährungsfrist, weil das Jahr 2004 nicht bereits ein Verlängerungsjahr sei. Dies folge aus der Übergangsbestimmung des § 323 Abs. 18 dritter Satz BAO…
…bewirkt als Verfolgungshandlung gemäß § 14 Abs. 3 FinstrG für die Umsatzsteuer 1996 im Verlängerungsjahr 2004 eine Verlängerung der Verjährungsfrist um ein Jahr auf Ende 2005. Der Bescheid vom 19. Dezember 2005 betreffend die Abweisung der Anträge vom 5. Juli 2005 auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend…
…verlängere sich die Verjährungsfrist vom 1.1.2011 um ein weiteres Jahr auf 1.1.2012. Mangels weiterer Verlängerungshandlungen im "Verlängerungsjahr 2011" sei die Verjährung somit am 1.1.2012 eingetreten und danach eine neuerliche Änderung des Bescheides 2003 nicht möglich bzw. rechtswidrig. Die Argumente…
…zu § 209). Im gegenständlichen Fall endete nun die nach dem ersten Satz um ein Jahr verlängerte Verjährungsfrist - wie bereits oben ausgeführt - am 31. Dezember 2009. Im Verlängerungsjahr 2009 kam es durch den, dem Einkommensteuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheid 2003 zur Steuernummer 456 vom 14. Dezember 2009…
…2006. Wie oben dargestellt, verlängert sich die Verjährungsfrist jeweils um ein weiteres Jahr, wenn im Verlängerungsjahr - hier 2006 - eine weitere Verlängerungshandlung in Form einer nach außen gerichteten Amtshandlung zur Durchsetzung des Abgabenanspruches erfolgt. Abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, verlängern die Verjährungsfrist der von…
…verlängert ist." Damit liegt die Verlängerungshandlung durch die Außenprüfung soweit die Einkommensteuer 1999 betroffen ist, auch durch die da erlassenen Bescheide im Jahr 2005, welches bereits ein Verlängerungsjahr durch die Einkommensteuerveranlagung mit Bescheid vom 1. Oktober 2004 (beziehungsweise die vorangegangenen Bescheide) ist. Dies führt dazu…
…Dezember 2006 (inkl. ein Verlängerungsjahr); jene für die Festsetzung einer Umsatzsteuer für das Jahr 2000 (abweichendes Wirtschaftsjahr 2000/2001) beginne mit Ablauf des 31. Dezember 2000 und ende der Meinung des steuerlichen Vertreters nach am 31. Dezember 2006 (inkl. ein Verlängerungsjahr). Folge man der Meinung…
…Berechnungsformel sei: Beginn für letztes Veranlagungsmonat 31. Dezember 2000 plus fünf Jahre sei 31. Dezember 2005 plus ein Verlängerungsjahr wegen Verlängerungshandlung (Umsatzsteuerbescheid) ergebe 31. Dezember 2006. Im gegenständlichen Fall des Umsatzsteuerbescheides 2001 (abweichendes Wirtschaftsjahr 2000/2001) bedeute dies, dass für sämtliche umfassten Monate des Jahres…