IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Oktober 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. September 2025 betreffend Familienbeihilfe 06.2025, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Maria Daniel, die Richterin MMag. Elisabeth Brunner sowie die fachkundigen Laienrichter Michael Steiner und Christian Ringseis in der Beschwerdesache Bf***, Bf-Adr*** über die Beschwerde vom 8. Februar 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Maria Daniel über die Beschwerde von Bf***, ***Bf1-Adr*** vom 16. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Mai 2025 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag iHv € 1.613 für…
…käme es gem. § 323 Abs 18 dritter Satz BAO im Jahr 2004 dennoch zu keiner Verlängerung, weil das Jahr 2004 bereits ein Verlängerungsjahr gewesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. 12. 2007 wurde die Berufung abgewiesen. In der Bescheidbegründung wird nach Wiedergabe des Gesetzestextes auf die…
… 2 Abs. 1 lit. l FLAG 1967 kein Kind doppelt begünstigt wurde (Familienbeihilfe während des Freiwilligendienstes und des Verlängerungsjahres) oder keinerlei Anspruch auf Familienbeihilfe (weder während des Freiwilligendienstes noch im Verlängerungsjahr) hatte. 5. Fest steht, dass der Sohn der Beschwerdeführerin im März 2024 das 24…
…Semesters, in dem die Altersgrenze erreicht wurde, d. h. bis Ende September 2024, zustehe, daran anschließend für ein Covid-Verlängerungsjahr, somit bis Ende September 2025, damit verknüpft der Kinderabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag und der Familienbonus plus, dies alles zuzüglich gesetzlicher Zinsen von 4 % p. a. ab…
…für welche die allgemeine Verjährungsfrist am 31.12.2009 bzw. am 31.12.2010 geendet hat und die sich - bei verjährungverlängernder Wirkung der bis dahin gesetzten Amtshandlungen - 2011 bereits in einem "Verlängerungsjahr" befunden haben, eine (weitere) Verlängerung über das Jahr 2011 hinaus jedenfalls nicht stattgefunden…
…Dienstreisen vor. Eine Verjährung sei zu verneinen, weil ein Bescheid über die Lohnsteuerprüfung mit 22.3.2019 erlassen werden sei und auch im Verlängerungsjahr ein Bescheid über einen Prüfungsauftrag erlassen worden. In der dagegen eingebrachten Beschwerde führte die Bf aus, dass sie überrascht sei, weil…
…11, derartige Entscheidungen waren nach der Rechtsprechung des VwGH Verlängerungshandlungen. Dadurch wurde die Verjährungsfrist um ein Jahr verlängert und endete somit am 31.12.2016. Da im Verlängerungsjahr 2016 eine Abweisung eines Antrages nach § 295a BAO erfolgte, trat die Verjährung mit Ende 2017 ein. Der…
…Bf. mit Bescheid vom 7.11.2006 zur Einkommensteuer 2005 veranlagt worden. Dadurch habe sich die Verjährungsfrist zunächst um ein Jahr bis zum 31.12.2011 verlängert. Am 17.10.2011 (somit im "Verlängerungsjahr") sei gemäß § 295 Abs. 1 BAO ein berichtigter Einkommensteuerbescheid ergangen. Dagegen…
…Bf. mit Bescheid vom 14.12.2006 zur Einkommensteuer 2005 veranlagt worden. Dadurch habe sich die Verjährungsfrist zunächst um ein Jahr bis zum 31.12.2011 verlängert. Am 17.10.2011 (somit im "Verlängerungsjahr") sei gemäß § 295 Abs. 1 BAO ein berichtigter Einkommensteuerbescheid ergangen. Dagegen…
…In Ansehung der Tatsache, dass im Verlängerungsjahr 2007 seitens der Abgabenbehörde keine weitere Verlängerungshandlung gesetzt worden, sei mit Ablauf des 31.12.2007 Bemessungsverjährung eingetreten. Zusammenfassend sei aus oben angeführten Gründen der Abänderung des bekämpften Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2001 der Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegen…
…sprich sohin bis zum 31.12.2007 verlängert worden. In Ansehung der Tatsache, dass im Verlängerungsjahr 2007 seitens der Abgabenbehörde keine weitere Verlängerungshandlung gesetzt worden, sei mit Ablauf des 31.12.2007 Bemessungsverjährung eingetreten. Was nun den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 anlange, sei anzumerken…
…§ 323 Abs. 18 dritter Satz BAO im Jahr 2004 dennoch zu keiner Verlängerung, weil das Jahr 2004 bereits ein Verlängerungsjahr gewesen sei. Mit Bescheid "betreffend die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 1997 vom 5. Dezember 2006 und des Einkommensteuerbescheides 1998 vom 13. Dezember 2006 gemäß § 299 BAO…
…Somit würden im Jahr 2004 gesetzte Amtshandlungen nur dann zur Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr führen, wenn es sich bei dem Jahr 2004 bereits um ein Verlängerungsjahr handle. Dies sei aber für die Einkommensteuer 1997 eben nicht der Fall. Über die Berufung wurde…
…Somit würden im Jahr 2004 gesetzte Amtshandlungen nur dann zur Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr führen, wenn es sich bei dem Jahr 2004 bereits um ein Verlängerungsjahr handle. Dies sei aber für die Einkommensteuer 1997 eben nicht der Fall. Sollte für 1997 Verjährung…
…offenen absoluten Verjährung iSd § 209 Abs. 4 BAO ist daher entscheidend, ob - auch unter Berücksichtigung allfälliger Verlängerungsjahre - nicht bereits die Festsetzungsverjährungsfrist des § 207 BAO abgelaufen ist (VwGH 21.10.2020, Ra 2019/15/0153). Wurde ein vorläufiger Abgabenbescheid rechtskräftig erlassen, ist es für die Anwendbarkeit…
… 13 FLAG Rz 225) und somit im konkreten Fall lediglich im Rahmen des beantragten, aber mit dem angefochtenen Bescheid nicht gewährten COVID-Verlängerungssemesters bzw. COVID-Verlängerungsjahres nach § 2 Abs. 9 FLAG 1967 sowie aufgrund des zugrundeliegenden Antrags und der entsprechenden Abweisung auch für den Mai…
…Beschwerde wandte der Bf. ein, das Recht auf Festsetzung der Einkommensteuer 2002 sei gemäß § 207 Abs. 2 BAO unter Berücksichtigung eines Verlängerungsjahres im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO verjährt. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 30. August 2010 als unbegründet ab. Gemäß …
…Berufung wandte der Bw. ein, das Recht auf Festsetzung der Einkommensteuer 2002 sei gemäß § 207 Abs. 2 BAO unter Berücksichtigung eines Verlängerungsjahres im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO verjährt. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 30. August 2010 als unbegründet ab. Gemäß …