…Während nämlich von der Bw. die Jahresbeiträge versteuert worden seien, habe sie die Einmalbeträge als "Kaution" behandelt und damit nicht der Umsatzsteuer unterzogen. Nach Ansicht der Betriebsprüfung handle es sich aber bei diesen Einmalbeträgen um umsatzsteuerpflichtige Erlöse aus dem Verkauf der Spielrechte. Laut Vertrag könne…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Er habe ihm gesagt, dass er Werbeartikel verkaufe. Nach seiner Erinnerung habe dieses Gespräch im Sommer 2003 stattgefunden. Er selbst habe J angesprochen, ob er Werbeartikel benötige. Er habe dann eine von A übergebene Preisliste an J weitergeleitet. Soweit er sich erinnere habe er eine…
… 33 Abs. 5 FinStrG lediglich € 2.000,00 erreichen würde. Bei einem durchschnittlichen Verschulden und einer Gleichgewichtung der Milderungs- und Erschwerungsgründe ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von € 1.800,00. Zu Gunsten für den Beschuldigten ist seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die durch den eingetretenen…
…BVE) vom 27. August 2010 wurde daher über beide vorliegenden Rechtsmittel zu entschieden. In der Begründung führte die Abgabenbehörde erster Instanz aus, dass der Verkauf von Telefonwertkarten und Ladebons keine Lieferung darstelle. Die Tätigkeit der Bw. sei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn als sonstige Leistung iSd § 3a…
…Ware als konkludente Annahmehandlung die Ware aus der Bauernecke entnimmt. Bei einer gebotenen engen Auslegung der Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG als Ausnahmebestimmungen war beim Verkauf von alkoholischen Produkten über Bauernecken darauf zu achten, ob bzw. dass in diesem Zeitpunkt dem Kunden als Letztverbraucher bewusst war…
…Ware als konkludente Annahmehandlung die Ware aus der Bauernecke entnimmt. Bei einer gebotenen engen Auslegung der Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG als Ausnahmebestimmungen war beim Verkauf von alkoholischen Produkten über Bauernecken darauf zu achten, ob bzw. dass in diesem Zeitpunkt dem Kunden als Letztverbraucher bewusst war…
…Ware als konkludente Annahmehandlung die Ware aus der Bauernecke entnimmt. Bei einer gebotenen engen Auslegung der Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG als Ausnahmebestimmungen war beim Verkauf von alkoholischen Produkten über Bauernecken darauf zu achten, ob bzw. dass in diesem Zeitpunkt dem Kunden als Letztverbraucher bewusst war…
…Ware als konkludente Annahmehandlung die Ware aus der Bauernecke entnimmt. Bei einer gebotenen engen Auslegung der Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG als Ausnahmebestimmungen war beim Verkauf von alkoholischen Produkten über Bauernecken darauf zu achten, ob bzw. dass in diesem Zeitpunkt dem Kunden als Letztverbraucher bewusst war…
…Ware als konkludente Annahmehandlung die Ware aus der Bauernecke entnimmt. Bei einer gebotenen engen Auslegung der Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG als Ausnahmebestimmungen war beim Verkauf von alkoholischen Produkten über Bauernecken darauf zu achten, ob bzw. dass in diesem Zeitpunkt dem Kunden als Letztverbraucher bewusst war…
…Ware als konkludente Annahmehandlung die Ware aus der Bauernecke entnimmt. Bei einer gebotenen engen Auslegung der Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG als Ausnahmebestimmungen war beim Verkauf von alkoholischen Produkten über Bauernecken darauf zu achten, ob bzw. dass in diesem Zeitpunkt dem Kunden als Letztverbraucher bewusst war…