Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen GL, Zeitungszustellung, geb. am 19XX, whft. in E, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HL, geb. am 19XX, whft. in E, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
…ein (strafbarer) Versuch iSd. § 13 FinStrG bzw. ein allein aus der genannten Bestimmung abzuleitendes strafbares Verhalten nicht vorliegen kann. Versucht ist eine mit dem Verkürzungseintritt vollendete Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG beispielsweise dann, wenn eine vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten erstellte…
…wer vorsätzlich (§ 8 Abs. 1 FinStrG) unter Verletzung der Verpflichtung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt (zum Erfolg- bzw. Verkürzungseintritt s. Abs. 3 lit. a bis f leg.cit.). § 119 BAO zufolge hat der Abgabepflichtige die für den Bestand und den Umfang einer…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG liegen daher auch keine ausreichenden Verdachtsgründe im Hinblick auf die für den Verdacht geforderte subjektive Tatseite der Wissentlichkeit des Verkürzungseintritts vor, sodass der angefochtene Bescheid auch aus diesem Grund aufzuheben war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am…
…2001 ist der Bf. insoweit im Recht, als keine Anhaltspunkte für den Verdacht einer für diese Art der Abgabenhinterziehung geforderten subjektiven Tatseite der Wissentlichkeit des Verkürzungseintritts (angesichts der von der Finanzstrafbehörde erster Instanz unwidersprochen gebliebenen Äußerung in der vom Bf. eingebrachten Beschwerde, dass erst im…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG aufweist. Für die vom Gesetzgeber geforderte Wissentlichkeit bezüglich eines Verkürzungseintrittes ist auf die Diskrepanz zwischen den gemeldeten und tatsächlich angefallenen Zahllasten zu verweisen. (fast genau 1 zu 5 ) Da er die Selbstberechnungsabgaben selbst gemeldet hat, war ihm auch bewusst…