…des Jahres 2002) lediglich die Verjährung um ein Jahr aufgeschoben und damit die Abgabenfestsetzung noch im Jahr 2008 für zulässig erklärt wird. Weiters scheint eine derartige Auslegung auch deshalb geboten, weil die Bestimmung des § 49 Abs. 17 KBGG erst Ende des Jahres 2007 und somit…
…des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen werden. Da die Erstbescheide der Jahre 1999 bis 2003 jeweils innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist ergingen, verlängerte sich die Verjährung für diese Jahre jeweils um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen…
…sind (keine fristverlängernde Unterbrechungshandlung), ist die Verjährung für diese am 31. Dezember 2007 eingetreten. Die Heranziehung der Bw mittels des angefochtenen Bescheides ist daher außerhalb der Verjährungsfrist erfolgt. Der Berufung war daher Folge zu geben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Graz, am 5. August 2009
…die dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgaben auch Jahre betreffen würden,die bereits der Verjährung unterliegen können (ab 2000), sei (von Amts wegen) zu überprüfen, ob nicht bereits Einhebungsverjährung eingetreten sei. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genüge es für die Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung im Sinne des …
…September 2009 und der Haftungsbescheid vom 21. Jänner 2010 zählen, ist im vorliegenden Fall keine Verjährung eingetreten. In diesem Zusammenhang wird auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach der VwGH den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr…
…ist auch jener Zeitpunkt, der die Frist für die Verjährung zur Erlassung eines endgültigen Bescheids auslöst (§ 208 Abs. 2 lit. d BAO). Im Zuge der beim Lebensgefährten der Bw. im Jahr 2005 durchgeführten Betriebsprüfung wurden die auch für das gegenständliche Verfahren relevanten Feststellungen getroffen, dass …
…oder § 191 StPO nicht anzuwenden ist, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. ( FinStrG - Novelle 2007, BGBl I 2007/44 ab 1.1.2008). Abs. 4 In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet: a) die Zeit, während der…
…Anordnung des § 200 Abs. 2 BAO einen vorläufigen Bescheid durch einen endgültigen Bescheid zu ersetzen, stellt auf dem Zeitpunkt ab, in dem die Ungewissheit beseitigt ist. Das ist auch jener Zeitpunkt, der die Frist für die Verjährung zur Erlassung eines endgültigen Bescheids auslöst (§ 208 Abs…
…ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung vor. Die Siebenjahresfrist des § 304 lit. a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005 verlängerbar) und hemmbar…
…ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung vor. Die Siebenjahresfrist des § 304 lit. a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005 verlängerbar) und hemmbar…
…2001, Rs C-415/98, Slg. I-1831) lag ein anders gelagerter Sachverhalt zu Grunde und kann daher auch kein Verstoß erkannt werden, da es - wie bereits oben ausgeführt - an der Verwendung für die wirtschaftliche Tätigkeit fehlt. 2. Verjährung (Umsatz- und Einkommensteuer 1989 bis 1995…
…Jahren nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 1989 vom 20. November 1997 eingebracht worden sei, sei dieser als nicht fristgerecht zurückzuweisen gewesen. In der Berufung vom 7. August 2008 bestritt die Berufungswerberin (Bw.) den Eintritt der Verjährung hinsichtlich Einkommensteuer für 1989 mit folgender Begründung…
…ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung vor. Die Siebenjahresfrist des § 304 lit a BAO ist unterbrechbar (bzw ab 2005 verlängerbar) und hemmbar…
…ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung vor. Die Siebenjahresfrist des § 304 lit. a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005 verlängerbar) und hemmbar…
…ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben angeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung vor. Die Siebenjahresfrist des § 304 lit. a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005 verlängerbar) und hemmbar…
…sowie auch dann, wenn das rückwirkende Ereignis vor Inkrafttreten eingetreten ist (Ritz, SWK 35/36/2003, S 880), und für die § 208 Abs. 1 lit. e BAO einen speziellen Verjährungsbeginn vorsieht, ermöglicht Bescheidänderungen bis zum Eintritt der absoluten Verjährung. Vorbildbestimmung für § 295a BAO ist § 175…
… 303 Abs 1 BAO zugrunde liege. In der Berufung vom 1. Dezember 2008 bestritt der Bw. den Eintritt der Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989. Am 4. September 1990 sei eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung hinsichtlich der Einkünfte 1989 der E - AG als Rechtsnachfolgerin der…
…Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung vor. Die Siebenjahresfrist des § 304 lit. a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005 verlängerbar) und hemmbar. Die absolute…
…für nichtig erklärt. In diesem Zusammenhang erhebe sich für die Bw. die Frage der Verjährung für Jahre bis 2001, die der gegenwärtige neue Bescheid betreffe. Insgesamt werde auf die "Berufung" vom 25. Oktober 2007 verwiesen sowie auf den "Vorlageantrag" vom 7. August 2008 und alle…
…ausschließlich an Hand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Für die Bewilligung einer beantragten Wiederaufnahme sieht - wie oben ausgeführt - § 304 BAO Ausnahmen von der grundsätzlich maßgebenden Befristung durch die Verjährung vor. Die Siebenjahresfrist des § 304 lit. a BAO ist unterbrechbar (bzw. ab 2005 verlängerbar) und hemmbar…