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UFSS RV/0053-S/13Vergütungszeitraum bei abweichendem Wirtschaftsjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2013

…Bescheid zu erledigen und hat den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen. Der Vergütungsbetrag nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz wird zeitraumbezogen festgesetzt. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist der Vergütungszeitraum (und damit der Bescheidzeitraum) das Wirtschaftsjahr und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt keine Regelung…

UFSI RV/0534-I/12Anwendung von § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz idF BGBl. I Nr. 111/2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2012

…Dienstleistungsbetriebe auf der Grundlage des § 2 EAVG idF BGBl. 111/2010 bezogen auf Vergütungszeiträume ab dem 1.2.2011 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Innsbruck, am 3. September 2012

UFSW RV/1283-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung mit BBG 2011 ab 1.2.2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2012

…02), weshalb dem Berufungsbegehren auf Nichtanwendung des Ausschlusses der Dienstleistungsbetriebe auf der Grundlage des § 2 EAVG idF BGBl I 111/2010 bezogen auf Vergütungszeiträume ab dem 1.2.2011 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. Gemäß § 2 Abs. 2…

UFSI RV/0486-I/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben auf Grund des BudgBG 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2012

…Ausschlusses der Dienstleistungsbetriebe auf der Grundlage des § 2 EAVG idF BGBl. 111/2010 bezogen auf Vergütungszeiträume ab dem 1.2.2011 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. 2) Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer…

UFSI RV/0390-I/12Anwendung von § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz idF BGBl. I Nr. 111/2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2012

…Ausschlusses der Dienstleistungsbetriebe auf der Grundlage des § 2 EAVG idF BGBl. 111/2010 bezogen auf Vergütungszeiträume ab dem 1.2.2011 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. 3) Selbstbehalt: Gemäß § 2 Abs. 2 letzter Satz EAVG wird der nach…

UFSI RV/0285-I/12Anwendung von § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz idF BGBl I Nr. 111/2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2012

…Ausschlusses der Dienstleistungsbetriebe auf der Grundlage des § 2 EAVG idF BGBl. 111/2010 bezogen auf Vergütungszeiträume ab dem 1.2.2011 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. 3) Selbstbehalt: Gemäß § 2 Abs. 2 letzter Satz EAVG wird der nach…

UFSI RV/0543-I/12Festsetzung der Energieabgabenvergütung bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2012

…Z 1 leg cit vor, dass der Antrag mit Bescheid zu erledigen ist und den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen hat. Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist somit das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt dabei keine…

UFSI RV/0295-I/12Die Energieabgabenvergütung ist für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) festzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2012

…1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, die an das Unternehmen erbracht werden, übersteigen (Nettoproduktionswert). Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist somit das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall…

UFSG RV/0004-G/10Fehlende Originalrechnungen bei Einbringung des Erstattungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2012

…Februar 2009 beim Finanzamt Graz-Stadt eingelangten Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für den Vergütungszeitraum Jänner bis Dezember 2008 (Amtlicher Vordruck U 5) die Erstattung des in der Anlage zum Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer aufgegliederten Vorsteuerbetrages in Höhe von € 2.249,60 beantragt…

UFSG RV/0645-G/06Vorsteuererstattungsverfahren - Vorlage von Rechnungskopien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2006

…bis Dezember 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) hat in Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages - dem Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer (U 5) für den Vergütungszeitraum Jänner bis Dezember 2002 sind die Rechnungen nicht im Original…

UFSG RV/0610-G/05Vorsteuererstattungsverfahren - Vorlage von Rechnungskopien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2006

…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) hat dem Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer (U 5) für den Vergütungszeitraum Jänner bis Dezember 2003 die Rechnungen mit folgender Begründung nicht im Original sondern in Kopie beigeschlossen: Die Belege würden mit Genehmigung der deutschen Finanzbehörde elektronisch…

UFSG RV/0112-G/09(Keine) Vorsteuererstattung aus einer mangelhaften Rechnung bzw. einer lediglich aufgrund der Rechnung geschuldeten Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2009

…Die Bw. beantragte die Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer für einen "Unternehmenskauf zwischen Vollkaufleuten". Das Finanzamt wertete den bezüglich des Vergütungszeitraumes unvollständigen Antrag für den Zeitraum 1-12/2007, wies diesen jedoch ab und führte im Wesentlichen begründend aus, dass der…

UFSI RV/0603-I/12Energieabgabenvergütung bei einem Dienstleistungsbetrieb mit vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr 2010/2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2012

…Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen für die Vergütung zu stellen. Der Antrag gilt als Steuererklärung. Der Antrag ist mit Bescheid zu erledigen und hat den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen." Vergütungszeitraum ist somit das Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr. Der Vergütungsbetrag ist ein Jahresbetrag. Nach Ansicht des…

UFSI RV/0604-I/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben auf Grund des BudgBG 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2012

…der Unabhängige Finanzsenat über die Berufungen vom 13. Februar 2012 und 4. April 2012 entschieden und dabei die angefochtenen Bescheide aufgehoben. Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung sei gemäß § 1 Abs. 1 EnAbgVergG das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr). Eine Festsetzung der Energieabgabenvergütung für ein Halbjahr…

UFSI RV/0656-I/12Die Energieabgabenvergütung ist für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) festzusetzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2012

…1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, die an das Unternehmen erbracht werden, übersteigen (Nettoproduktionswert). Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist somit das Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den…

UFSI RV/0644-I/12Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe - Anspruch bis 01/2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2012

…2012 beantragte die Bw. für das Kalenderjahr 2011 eine Energieabgabenvergütung iHv EUR 87.331,10. Daraufhin wurde am 27.8.2012 der Bescheid vom 18.4.2012 aufgehoben, weil Vergütungszeitraum nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz nur das Kalenderjahr bzw. das Wirtschaftsjahr sein kann. Der Aufhebungsbescheid wurde mit…

UFSI RV/0531-I/12der Bescheid über den Energieabgabenverkürzungsantrag spricht nicht über ein gesamtes Wirtschaftsjahr ab
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2012

…2 leg. cit., die an das Unternehmen erbracht werden, übersteigen (Nettoproduktionswert). Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist somit das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall verkürzt, dass die…

UFSI RV/0535-I/12Die Energieabgabenvergütung ist für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) festzusetzten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2012

…Eine derartige Antragstellung ist unzulässig. Der Antrag auf Energieabgabenvergütung muss für das gesamte Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) gestellt werden. Der Vergütungszeitraum (und damit der Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt keine Regelung, die diesen Zeitraum für…

UFSI RV/0527-I/12Festsetzungszeitraum der Energieabgabenvergütung bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2012

…Der Antrag gilt als Steuererklärung. Der Antrag ist mit Bescheid zu erledigen und hat den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen." Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist somit das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt dabei keine Regelung…

UFSI RV/0538-I/12Energieabgabenvergütung bei einem Dienstleistungsbetrieb mit vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr 2010/2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2012

…Ablauf von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen für die Vergütung zu stellen. Der Antrag gilt als Steuererklärung. Der Antrag ist mit Bescheid zu erledigen und hat den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen." Vergütungszeitraum ist somit das Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr. Der Vergütungsbetrag ist ein Jahresbetrag…