…solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt ausschließlich in der Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht dem UFS zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens vorbehalten. 2) Außerhalb der Bundesabgabenordnung…
…März 2007, B 1983/06 bereits ein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG eingeleitet hat. Wenn daher der Bw. die gegenständliche Schenkungssteuervorschreibung ausschließlich mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer bekämpft, dann ist über dieses Vorbringen dahingehend abzusprechen…
…März 2007, B 1983/06 bereits ein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG eingeleitet hat. Wenn daher der Bw. die gegenständliche Schenkungssteuervorschreibung ausschließlich mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Schenkungssteuer bekämpft, dann ist über dieses Vorbringen dahingehend abzusprechen…
…sein bisheriges Berufungsvorbringen und Berufungsbegehren in die Richtung ein, dass nunmehr die Rechtmäßigkeit des gegenständlichen Schenkungssteuerbescheides allein mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG und damit des Grundtatbestandes der Schenkungssteuer bestritten wird. Mit Berufungsentscheidung vom 2. Mai 2007…
…sein bisheriges Berufungsvorbringen und Berufungsbegehren in die Richtung ein, dass nunmehr die Rechtmäßigkeit des gegenständlichen Schenkungssteuerbescheides allein mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG und damit des Grundtatbestandes der Schenkungssteuer bestritten wird. Mit Berufungsentscheidung vom 2. Mai 2007…
…auf Basis des gemeinen Wertes der erhaltenen Geschäftsanteile Schenkungssteuer in Höhe von jeweils 1.502,01 € vorgeschrieben. Diese Schenkungssteuerbescheide werden mit der gegenständlichen Berufung vom 25. April 2007 wegen Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Zif. 2 SchStG angefochten. Über die Berufung wurde…
…auf Basis des gemeinen Wertes der erhaltenen Geschäftsanteile Schenkungssteuer in Höhe von jeweils 179,10 € vorgeschrieben. Diese Schenkungssteuerbescheide werden mit der gegenständlichen Berufung vom 25. April 2007 wegen Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Zif. 2 SchStG angefochten. Über die Berufung wurde erwogen…
…J.P. andererseits wurde auszugsweise Folgendes vereinbart: "1. Status 1.) Vorausgeschickt wird, dass die Firma "XY.KG" mit dem Sitz in Ort.X im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Innsbruck zu FN Zahl eingetragen ist. 2.) Komplementär ist einerseits Herr O.P., geb. 31.1…
…140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so…
…Anwendung eines Gesetzes aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit Bedenken, so hat es den Antrag auf Aufhebung dieses Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof zu stellen. (3) Ist die vom Gericht anzuwendende Rechtsvorschrift bereits außer Kraft getreten, so hat der Antrag des Gerichtes an den Verfassungsgerichtshof die Entscheidung zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 2. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 17. Juli 2012, StNr., betreffend Energieabgabenvergütung (Wasserversorgung) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Formular ENAV…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 2. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 17. Juli 2012, StNr., betreffend Energieabgabenvergütung (Veranstaltungshalle) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Formular ENAV…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 2. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 17. Juli 2012, StNr., betreffend Energieabgabenvergütung (Seniorenwohnhaus) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Formular ENAV…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 2. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 17. Juli 2012, StNr., betreffend Energieabgabenvergütung (Bundeshandelsakademie) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Formular ENAV…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 2. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 17. Juli 2012, StNr., betreffend Energieabgabenvergütung (Kindergarten) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Formular ENAV…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 1. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 29. Juni 2012, StNr., betreffend Energieabgabenvergütung (Kindergarten) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Formular ENAV…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 1. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 29. Juni 2012, StNr. betreffend Energieabgabenvergütung (Seniorenheim) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Formular ENAV…
…DWH, vertreten durch PPW, vom 24. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 21. Februar 2012 betreffend die Vergütung von Energieabgaben nach dem EnAbgVergG für 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Die Bw., ein…
…berücksichtigen, als sie betriebsnotwendig sind..... (2) Bei Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind und die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können nur die Gesellschafter die begünstigte Besteuerung im Sinne des Abs. 1 in Anspruch nehmen. Der Betrag von 100.000 € (Abs…
…geltende Bestimmung des § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 anzuwenden. Da ihm keinerlei Kompetenz zukommt, die eingewendete Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Bestimmung zu beurteilen, braucht auf den erhobenen Vorwurf diese entspreche nicht dem Gleichheitsgrundsatz nicht weiter eingegangen werden. Die Entscheidung über eine etwaige Verfassungswidrigkeit eines…