…gehörenden Grundstückes dem unmittelbaren Erwerb eines Grundstückes (§ 1 Abs. 1 GrEStG) gleichgestellt (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 292-294 zu § 1 GrEStG). Wird aber bei Erwerb von Gesellschaftsrechten letztlich durch die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Erwerbers der grunderwerbsteuerpflichtigen…
…relevanter Sachverhalte immer eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzustellen und der wahre wirtschaftliche Gehalt des Sachverhaltes, nicht aber die äußere Erscheinungsform maßgebend. 8. Nach § 9 Z 3 lit. a) GrEStG ist Steuerschuldner bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft derjenige, in dessen Hand die Anteile vereinigt werden…
…in dessen Hand vereinigt waren, an die Max Muster Privatstiftung abgetreten, also auf diese übertragen. Damit wurde aber eindeutig der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z 3 GrEStG erfüllt. Das allein auf dem Argument, die - nochmalige - Besteuerung einer Vereinigung aller Anteile widerspreche dem Gesetz und…
…Vermögen der übertragenden Körperschaft alle Anteile einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft gehören als auch dann, wenn die übertragende und übernehmende Körperschaft an derselben grundstücksbesitzenden Gesellschaft beteiligt sind und es durch die Verschmelzung zur zivilrechtlichen Vereinigung aller Anteile an der Gesellschaft in der Hand der übernehmenden Körperschaft kommt…
…die Vereinigung aller Anteile in einer Hand nur einmal erfolgen könnte, sei es nun im Zeitpunkt der wirtschaftlichen, sei es im Zeitpunkt der rechtlichen Anteilsvereinigung", wobei auf die rechtliche abzustellen sein würde (VwGH 14.6.1984, 82/16/0069). Wenngleich eine Anteilsvereinigung durchaus in mehreren…
…ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des § 1 Abs. 3 Z 2 GrEStG auch dann ein, wenn die Vereinigung aller Anteile in der Hand von Unternehmen iSd § 2 Abs. 2 UStG 1994 stattfindet, weil in der Z 2 auf eine Anteilsvereinigung iSd Z 1…
…Mitunternehmerschaft, aufgrund Vereinigung aller Anteile in einer Hand, auf die F-AG über. Die ehemals atypisch stillen Gesellschafter werden somit Aktionäre der F-AG und gleichzeitig werde die Mitunternehmerschaft beendet. Für die Jahre 1994 und 1995 fand bei der Bw. eine abgabenrechtliche Prüfung statt, bei…
…aber im eigenen Namen. Darauf, ob dem Treuhänder im Innenverhältnis eine Verfügungsmacht zusteht, kommt es nicht an, weil § 1 Abs 3 GrEStG lediglich auf die Vereinigung aller Anteile in einer Hand abstellt und der Treuhänder im Außenverhältnis unbeschränkter Eigentümer (Vollberechtigter) ist (Fellner, aaO, Rdz 311)…
…000,00 € an der Firma WG (siehe Punkt B 4. der Eingabe vom 15.7.2004 an das Bezirksgericht Feldkirch) eine teilweise Rückgängigmachung des die Grunderwerbsteuerpflicht auslösenden Rechtsgeschäftes, womit eben keine Vereinigung aller Anteile in einer Hand erfolgt (siehe hiezu Dorazil/Takacs, Grunderwerbsteuergesetz (2004), …
…oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist durch Vereinigung aller Anteile in einer Hand…
…HGB). Umsatzsteuerrechtlich komme es zu einer nicht steuerbaren Vereinigung aller Anteile in einer Hand und werde damit trotz Unternehmerwechsels Rechtsnachfolge und Unternehmerkontinuität anerkannt. Scheide hingegen aus einer GesBR der vorletzte Gesellschafter aus, so führe dies gemäß § 1215 ABGB zu einer Beendigung der Gesellschaft. Die Rechtsprechung…
…Vermietung von Immobilien sowie von Rechten aller Art und die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften. Durch Übernahme der Gesellschaftsanteile des alleinigen Kommanditisten der Gesellschaft durch den persönlich haftenden Gesellschaft und der damit verbundenen Vereinigung aller Anteile in einer Hand ging das Vermögen der Gesellschaft…
…BV erworben. Durch diese Rechtsgeschäfte sei eine Vereinigung aller Anteile in der Hand des Erwerbers gem. § 1 Abs. 3 Z. 1 Grunderwerbsteuergesetz begründet worden. Mit Umgründungsplan vom 21. September 2000 sei die erworbene Gesellschaft X. Y. Z. Austria AG in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt worden. Durch…
…Tatbestand gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 GrEStG, Vereinigung aller Anteile der X.GmbH in einer Hand eingetreten (die vom Finanzamt hinsichtlich der Übertragung/Zuwendung angeführten Rechtsgeschäfte sprechen allerdings nicht für Z 2 sondern für Z 1). Gemäß § 207 Abs. 2 BAO iVm § 208 Abs…
"....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die…
…Bf. beantragte die Befreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG: "....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des …
…von wem der letzte Anteil erworben wird. § 1 Abs. 3 GrEStG kann somit als Sondertatbestand der Verschaffung der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück verstanden werden. Durch die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers bzw. eines Organträgers erlangt dieser nämlich…
…großer Wichtigkeit, entsprechend klare Eigentumsstrukturen in Bezug auf benötigte Betriebsmittel zu haben. Die Übernahme der Gesellschaftsanteile durch den Erstgenannten und die damit verbundene Vereinigung aller Anteile in einer Hand sei aus der Logik des Fortbestandes des Unternehmens motiviert und daher betrieblich veranlasst gewesen. Herrn E…
…Bf. beantragte die Befreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG: "....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des …
…Vermögen der übertragenden Körperschaft alle Anteile einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft gehören als auch dann, wenn die übertragende und übernehmende Körperschaft an derselben grundstücksbesitzenden Gesellschaft beteiligt sind und es durch die Verschmelzung zur zivilrechtlichen Vereinigung aller Anteile an der Gesellschaft in der Hand der übernehmenden Körperschaft kommt…