…ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung alle Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein ... vereinigt werden würden. Zu den Grundstücken im Sinne des GrEStG zählen die Grundstücke im Sinne des bürgerlichen…
…Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 292-294 zu § 1 GrEStG). Wird aber bei Erwerb von Gesellschaftsrechten letztlich durch die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Erwerbers der grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht, weil erst dann der Erwerber die Möglichkeit erlangt, ein…
…Rzn 344 - 346 fällt für diesen Rechtsvorgang jedoch keine Steuer an, da Bemessungsgrundlage der zweifache Einheitswert wäre. Tz. 7 Berechnung Steuer: Vereinigung aller Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers (Bemessungsgrundlage gemäß § 6 Abs. 1 lit b GrEStG 3facher Einheitswert) Einheitswert € 1.242…
…Gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 sei die Vereinigung bzw. Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft grunderwerbsteuerpflichtig. Es sei eine genaue Aufstellung der im Vermögen der B.AG befindlichen Liegenschaften zu übermitteln. Mit Schreiben vom 30. Juni 2005 wurde durch die Berufungswerberin wie folgt geantwortet: Mit…
…Tatbestände iS des § 1 Abs. 3 GrEStG (und zwar sowohl auf die Vereinigung aller Anteile als auch die Übertragung aller Anteile) anzuwenden (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II Grunderwerbsteuergesetz, zu § 17 Rz 7c). Bei der Übertragung aller Anteile iS des § 1 Abs. 3 Z…
…weil nach dieser Richtlinie bei einbringungsbedingter Vereinigung aller Anteile eine indirekte, nicht richtlinienkonforme Grunderwerbsteuervorschreibung vorliege. Die Erhebung von an sich zulässigen Besitzwechselsteuern könne nur dann erfolgen, wenn ein tatsächlicher Erwerbsvorgang ausgelöst werde. Da aber die Vereinigung aller Anteile keinen unmittelbaren Erwerbsvorgang bei den Grundstücken auslöse…
…3 GrEStG kann als Sondertatbestand der Verschaffung der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück verstanden werden. Durch die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers erlangt dieser nämlich auch die Verfügungsmacht über die zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen Grundstücke (vgl. Fellner…
…teils unentgeltlich erfolgt. Sinn dieser Transaktionen ist es offensichtlich gewesen, die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Sohnes, T2 zu erreichen. Durch den Erwerb sämtlicher Anteile an der Gesellschaft wäre es diesem jederzeit möglich, die rechtsgeschäftlich eingeräumte Verfügungsbeschränkung wieder zu beseitigen. Eine Änderung des…
…teils unentgeltlich erfolgt. Sinn dieser Transaktionen ist es offensichtlich gewesen, die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Sohnes, Sohn zu erreichen. Durch den Erwerb sämtlicher Anteile an der Gesellschaft wäre es diesem jederzeit möglich, die rechtsgeschäftlich eingeräumte Verfügungsbeschränkung wieder zu beseitigen. Eine Änderung des…
…teils unentgeltlich erfolgt. Sinn dieser Transaktionen ist es offensichtlich gewesen, die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Sohnes, Ing. Bw zu erreichen. Durch den Erwerb sämtlicher Anteile an der Gesellschaft wäre es diesem jederzeit möglich, die rechtsgeschäftlich eingeräumte Verfügungsbeschränkung wieder zu beseitigen. Eine Änderung…
…teils unentgeltlich erfolgt. Sinn dieser Transaktionen ist es offensichtlich gewesen, die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Sohnes, Ing. TG zu erreichen. Durch den Erwerb sämtlicher Anteile an der Gesellschaft wäre es diesem jederzeit möglich, die rechtsgeschäftlich eingeräumte Verfügungsbeschränkung wieder zu beseitigen. Eine Änderung…
…vom 14.6.1984, 82/16/0069 und vom 23.01.2003, 2002/16/0228) allgemein den Standpunkt, dass nur die rechtliche Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft die Abgabenpflicht nach § 1 Abs. 3 GrEStG begründet. Selbst sogenannte Zwerganteile in einer anderen Hand schließen nach…
…Durch die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers bzw. eines Organträgers erlangt dieser nämlich auch die Verfügungsmacht über die zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen Grundstücke. Abgabepflichtiger Tatbestand nach dieser Gesetzesstelle ist also nicht der Grundstückserwerb als solcher, sondern die Vereinigung der…
…1972, II 77/64, BStBl 1972 II S 719) verwiesen als auch festgehalten, dass nach Dorazil - Schwärzler S 102 die Vereinigung aller Anteile auch dann einen einheitlichen Erwerbsvorgang bildet, wenn zum Vermögen der Gesellschaft mehrere Grundstücke gehören. Von den Kommentatoren wird aber nicht dargelegt, welchen…
…könne nur allenfalls, wenn dadurch eine Vereinigung aller Anteile der Gesellschaft in einer Hand oder in den Händen einer bestimmt gearteten Personenmehrheit eintrete, die Entstehung einer Grunderwerbsteuerschuld auslösen. Den steuerbaren Tatbestand bilde dann aber nicht der Übergang des Gesellschaftsanteiles, sondern die Anteilsvereinigung, denn Gegenstand der…
"....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die…
…Bf. beantragte die Befreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG: "....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des …
…ausdrücklich auf Erwerbsvorgänge im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes eingeschränkt. Daher kann auch nicht die der Grunderwerbsteuer unterliegende Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft mit dem Erwerb von Grundstücken von Todes wegen oder auf Grund von Schenkungen unter Lebenden gleichgesetzt werden (VwGH v. 11.5.1967…
…in Bezug auf benötigte Betriebsmittel zu haben. Die Übernahme der Gesellschaftsanteile durch den Erstgenannten und die damit verbundene Vereinigung aller Anteile in einer Hand sei aus der Logik des Fortbestandes des Unternehmens motiviert und daher betrieblich veranlasst gewesen. Herrn E seien als Steuerschuldner der GrESt…
…06.2005 Grunderwerbsteuer in der Höhe von 4.127,51 € festgesetzt. Die Behörde begründet diese Entscheidung damit, dass es durch die Abtretung zu einer Vereinigung aller Anteile gemäß § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG gekommen sei. Der erstinstanzliche Bescheid ist wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes…