…den Bescheid vom 26. April 2012 über die Abweisung des Antrages auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer als auch den Grunderwerbsteuerbescheid vom 26. April 2012 betreffend Vereinigung aller Anteile an der B. Ges mbH durch Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom 16. November 2010 aufzuheben und keine Grunderwerbsteuer festzusetzen…
…Rzn 344 - 346 fällt für diesen Rechtsvorgang jedoch keine Steuer an, da Bemessungsgrundlage der zweifache Einheitswert wäre. Tz. 7 Berechnung Steuer: Vereinigung aller Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers (Bemessungsgrundlage gemäß § 6 Abs. 1 lit b GrEStG 3facher Einheitswert) Einheitswert € 1.242…
…ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung alle Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein ... vereinigt werden würden. Zu den Grundstücken im Sinne des GrEStG zählen die Grundstücke im Sinne des bürgerlichen…
…Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 292-294 zu § 1 GrEStG). Wird aber bei Erwerb von Gesellschaftsrechten letztlich durch die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Erwerbers der grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht, weil erst dann der Erwerber die Möglichkeit erlangt, ein…
…Rzn 344 - 346 fällt für diesen Rechtsvorgang jedoch keine Steuer an, da Bemessungsgrundlage der zweifache Einheitswert wäre. Tz. 7 Berechnung Steuer: Vereinigung aller Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers (Bemessungsgrundlage gemäß § 6 Abs. 1 lit b GrEStG 3facher Einheitswert) Einheitswert € 1.242…
…Gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 sei die Vereinigung bzw. Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft grunderwerbsteuerpflichtig. Es sei eine genaue Aufstellung der im Vermögen der B.AG befindlichen Liegenschaften zu übermitteln. Mit Schreiben vom 30. Juni 2005 wurde durch die Berufungswerberin wie folgt geantwortet: Mit…
…Tatbestände iS des § 1 Abs. 3 GrEStG (und zwar sowohl auf die Vereinigung aller Anteile als auch die Übertragung aller Anteile) anzuwenden (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II Grunderwerbsteuergesetz, zu § 17 Rz 7c). Bei der Übertragung aller Anteile iS des § 1 Abs. 3 Z…
…weil nach dieser Richtlinie bei einbringungsbedingter Vereinigung aller Anteile eine indirekte, nicht richtlinienkonforme Grunderwerbsteuervorschreibung vorliege. Die Erhebung von an sich zulässigen Besitzwechselsteuern könne nur dann erfolgen, wenn ein tatsächlicher Erwerbsvorgang ausgelöst werde. Da aber die Vereinigung aller Anteile keinen unmittelbaren Erwerbsvorgang bei den Grundstücken auslöse…
…Gewährung von neuen Anteilen im Sinne des § 19 Abs. 1 UmgrStG verzichtet wird. Die Ausnahmeregelung ist unabhängig davon anwendbar, ob die einbringenden Mitunternehmer im gleichen Ausmaß auch an der übernehmenden Körperschaft beteiligt sind oder nicht. Rechtsfolge dieser Einbringung ist die Vereinigung aller Anteile der Personengesellschaft…
…der KG aufgebracht wird. Auf Grund der Einbringung sämtlicher Gesellschaftsanteile an der KG kommt es bei der GmbH zu einer Vereinigung aller Anteile beim letzten Gesellschafter und in der Folge ex lege zu einer Anwachsung des Vermögens der KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bei der…
…3 GrEStG kann als Sondertatbestand der Verschaffung der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück verstanden werden. Durch die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers erlangt dieser nämlich auch die Verfügungsmacht über die zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen Grundstücke (vgl. Fellner…
…teils unentgeltlich erfolgt. Sinn dieser Transaktionen ist es offensichtlich gewesen, die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Sohnes, T2 zu erreichen. Durch den Erwerb sämtlicher Anteile an der Gesellschaft wäre es diesem jederzeit möglich, die rechtsgeschäftlich eingeräumte Verfügungsbeschränkung wieder zu beseitigen. Eine Änderung des…
…teils unentgeltlich erfolgt. Sinn dieser Transaktionen ist es offensichtlich gewesen, die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Sohnes, Sohn zu erreichen. Durch den Erwerb sämtlicher Anteile an der Gesellschaft wäre es diesem jederzeit möglich, die rechtsgeschäftlich eingeräumte Verfügungsbeschränkung wieder zu beseitigen. Eine Änderung des…
…teils unentgeltlich erfolgt. Sinn dieser Transaktionen ist es offensichtlich gewesen, die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Sohnes, Ing. Bw zu erreichen. Durch den Erwerb sämtlicher Anteile an der Gesellschaft wäre es diesem jederzeit möglich, die rechtsgeschäftlich eingeräumte Verfügungsbeschränkung wieder zu beseitigen. Eine Änderung…
…teils unentgeltlich erfolgt. Sinn dieser Transaktionen ist es offensichtlich gewesen, die Vereinigung aller Anteile in der Hand des Sohnes, Ing. TG zu erreichen. Durch den Erwerb sämtlicher Anteile an der Gesellschaft wäre es diesem jederzeit möglich, die rechtsgeschäftlich eingeräumte Verfügungsbeschränkung wieder zu beseitigen. Eine Änderung…
…vom 14.6.1984, 82/16/0069 und vom 23.01.2003, 2002/16/0228) allgemein den Standpunkt, dass nur die rechtliche Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft die Abgabenpflicht nach § 1 Abs. 3 GrEStG begründet. Selbst sogenannte Zwerganteile in einer anderen Hand schließen nach…
…§ 19, Tz 1). Bei des Übernahme des Gesellschaftsvermögens gem. § 142 UGB tritt der Übernehmer als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechtspositionen der früheren Personengesellschaft ein (VwGH 18.11.1993, 92/16/0109; VwGH 17.11.2004, 99/14/0254; OGH 10.7.2001, 4 Ob 78/01a…
…Mitunternehmerschaft zur Vereinigung aller Anteile gemäß § 142 UGB und damit zur Übernahme des Vermögens der Mitunternehmerschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, liegen umgründungssteuerrechtlich zwei Vorgänge vor, zunächst die Übertragung der Mitunternehmeranteile per Zusammenschluss als Fälle der Einzelrechtsnachfolge und in der Folge die mit der Anteilsvereinigung verbundene…
…Durch die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers bzw. eines Organträgers erlangt dieser nämlich auch die Verfügungsmacht über die zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen Grundstücke. Abgabepflichtiger Tatbestand nach dieser Gesetzesstelle ist also nicht der Grundstückserwerb als solcher, sondern die Vereinigung der…
…1972, II 77/64, BStBl 1972 II S 719) verwiesen als auch festgehalten, dass nach Dorazil - Schwärzler S 102 die Vereinigung aller Anteile auch dann einen einheitlichen Erwerbsvorgang bildet, wenn zum Vermögen der Gesellschaft mehrere Grundstücke gehören. Von den Kommentatoren wird aber nicht dargelegt, welchen…