…6 Abs. 1 Z 2): 1. die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen; 2. die Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und…
…UStG 1994 sind die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen, Umsätze für die Luftfahrt (§ 6 Abs. 1 Z 2)…
…auf die zweifellos die Mineralölsteuerbefreiung für "sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen" zur Anwendung gelangen müsse. Die Rechtsfrage, ob auch die Vercharterung der Rundflugmaschine als Schulungsflugzeug unter das Tatbestandsmerkmal der "sonstigen gewerbsmäßigen Dienstleistung, die mittels eines Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht wird" subsumierbar ist, lasse sich aus dem Normtext beantworten…
…6 Abs. 1 Z 2) sind: 1. die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen; 2. die Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen…