…hat, dass L.M. im Zeitraum von 16.4.2007 bis 20.10.2008 fahrlässig eine Verkürzung von Abgaben dadurch bewirkte, dass sie anlässlich der Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus Deutschland, nämlich 167,86 Liter Alkoholika, 332,64 Liter Bier und 84,10 Liter Zwischenerzeugnissen…
…2008 dazu beigetragen hat, dass M. fahrlässig eine Verkürzung von Abgaben dadurch bewirkte, dass er es anlässlich der Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus Deutschland, nämlich 3.298,60 Liter Alkoholika, 297 Liter Bier und 462 Liter Zwischenerzeugnisse unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht…
…Hauptzollamtes Wien, vorsätzlich, unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, eine Abgabenverkürzung eines außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens hergestellten, verbrauchsteuerpflichtigen Alkohols von 348,43 Litern bewirkte und Verbrauchsteuern in der Höhe von € 3.484,30 verkürzte, und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG…
… 207 BAO eintrete. Gemäß Abs. 2 leg.cit. betrage das Recht eine Abgabe bescheidmäßig festzusetzen, bei Verbrauchssteuern, wie im gegenständlichen Fall, drei Jahre. Auch das Recht einen Verspätungszuschlag oder Abgabenerhöhungen einzufordern verjähre gleichermaßen mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe. Aufgrund der Anschaffung des KFZ…
…geltenden Fassung BGBl. I Nr. 142/2000; vorher: Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995) unterliegen Alkohol und alkoholhaltige Erzeugnisse, die im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht werden, der Verbrauchsteuer-Alkoholsteuer. Die Einbringung aus Mitgliedstaaten regelt § 49 Alkoholsteuergesetz, dessen Abs. 1 und 5 lauten: "§ 49…
…Deutschland, durch das von der Bf mit dem Transport der beiden Container beauftragten Transportunternehmen (Fa. K ) habe die Bf über die betreffende verbrauchsteuerpflichtige Ware (Bier) Gewahrsame erlangt, wobei - wie sich aus den bei der Fa. K sowie der BA erhobenen Umstände schlüssig ableiten lasse- der…
…III des Urteils des Landgerichts Karlsruhe bestätigt. Diese Stelle lautet: "Der Angeklagte (Bf.) hat somit in drei rechtlich selbständigen Handlungen jeweils gewerbsmäßig handelnd dabei geholfen, Waren, hinsichtlich derer Verbrauchsteuern, Zoll oder Eingangsabgaben die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden, hinterzogen wurden, abzusetzen…
… 13 Tz 3). Für Verbrauchsteuern ist die Organgesellschaft selbst Eigenschuldnerin (Ritz, BAO³, § 13 Tz 3). Die Bescheide "über die Festsetzung der Erdgasabgabe bzw. Vergütung" ergingen an die Y GmbH als Eigenschuldnerin dieser Verbrauchsteuer. Die X AG war umsatz- und körperschaftsteuerlich (und daher nur auf diesen…
…25 und 26 des EG-Vertrages so auszulegen, dass die Regelung eines Mitgliedstaates, wonach die Verbrauchsteuerbefreiung für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden, die ihren normalen Wohnsitz im Steuergebiet des Mitgliedstaates haben und die über eine Landgrenze oder auf einem Binnengewässer unmittelbar in das…
…Zollverwaltung zu erinnern. Diese Ermittlungen haben ergeben, dass die Fahrzeuge, die mit dem Tabakfeinschnitt über slowenische und kroatische Zollstellen das Verbrauchssteuergebiet der Europäischen Gemeinschaft hätten verlassen müssen, nicht in Kroatien angekommen sind. Das Finanzministerium der Republik Kroatien hat im Erledigungsstück vom 13. Jänner 2006 mitgeteilt…
…Zollamtes Wien vom 6. April 2005, Zl. 100/35.045/2004-1, betreffend Säumniszuschlag zu Verbrauchsteuern, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der Säumniszuschlag mit 0,00 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10.9.2004, Zl. 100/35.045/2004, wies das Zollamt…
…macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 46 Abs…
…Betriebsstätte einen PKW G, der im Inland Verwendung finde. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO verjähre das Recht eine Abgabe festzusetzen bei Abgaben, die keine Verbrauchsteuern und keine Stempelgebühren oder Gebühren gemäß § 17 a des VfGG und § 27 VwGG seien, in fünf Jahren, bei hinterzogenen Abgaben…
…Abs. 1 BAO unterliegt das Recht eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt nach § 207 Abs. 2 erster Satz BAO bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß …
…sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 46 Abs…
…BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt nach § 207 Abs. 2 erster Satz BAO bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17 a…
…sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 46 Abs…
…sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 44 Abs…
…1 BAO : Das Recht, eine Abgabe festzusetzen, unterliegt nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. § 207 Abs. 2 BAO : Die Verjährungsfrist beträgt bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953…
…sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 46 Abs…