…Erich Loitlsberger verwiesen, wonach in der Betriebswirtschaftslehre vier Arten von Betrieben unterschieden werden: Abbaubetriebe, Verarbeitungsbetriebe (erwerben Güter des Anlagevermögens und zur Produktion bestimmte Roh-und Hilfsstoffe sowie Betriebsstoffe), Handelsbetriebe und Dienstleistungsbetriebe. Im Betrieb der Bw. werden alle Elemente einer Be-und Verarbeitung-wie bei jedem…
…die Verwendungsauflagen. Es wird daraufhin angegeben, dass es sich bei den vorgenannten Übernehmern allesamt um Verarbeitungsbetriebe handelt, welche die zugelassene Ware der vorgeschriebenen Verwendung zugeführt haben." Im Punkt 6 unter "Schlussfolgerung des Prüfers" wird (auszugsweise) ausgeführt: "Auf Grund des ermittelten Sachverhaltes hat die Bf. damit…
…Die Bf. gibt an, dass es sich bei den vorgenannten Übernehmern allesamt um Verarbeitungsbetriebe handelt, welche die zugelassene Ware der vorgeschriebenen Verwendung zugeführt haben." Im Punkt 6 unter "Schlussfolgerung des Prüfers" wird (auszugsweise) ausgeführt: "Auf Grund des ermittelten Sachverhaltes hat die Bf. damit zu rechnen…
…Unterordnung stünden. Gem. § 6 Abs. 3 dieser Verordnung gehörten Be- und Verarbeitungsbetriebe von Urprodukten zum land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb wenn die Be- und/oder Verarbeitung nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung stehe. Gem. § 6 Abs. 4 dieser…
…damit begründet, dass der Gemüsegroßhandel bzw. die Verarbeitungsbetriebe immer größere Liefereinheiten abverlangten und für die Berufungswerber zur Erweiterung des Gemüseanbaues bei gleichzeitigem Anbau von Getreide zuwenig Pachtflächen zur Verfügung gestanden hätten. Nach Ansicht der Berufungswerber könne eine landwirtschaftliche Fruchtfolge nicht dadurch verneint werden, wenn beispielsweise…
…diese Voraussetzungen erfüllt, wenn die gewonnenen Erzeugnisse ausschließlich oder zumindest vorwiegend im land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb verwendet werden. Be- oder Verarbeitungsbetriebe gelten als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb, wenn ausschließlich oder weit überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb durch Urproduktion erzeugte Produkte verwendet werden; werden…
…dann als Nebenbetrieb in den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb einzubeziehen. Entscheidend dafür sei, ob nach der Verkehrsanschauung die Eingliederung eines solchen Verarbeitungsbetriebes in den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb üblich sei. Dies werde stets zu verneinen sein, wenn die vorgenommene Be- oder Verarbeitung bereits Veredelungsstufen umfasse…
…in § 6 Abs. 1 der VO BGBl. II 430/1997 geforderten Aufzeichnungen von Einnahmen im Prüfungszeitraum nicht wahrgenommen worden. Durch den hohen Verarbeitungsgrad der Urprodukte liege zweifelsohne ein Verarbeitungsbetrieb vor, der als Konkurrent für typische Gewerbebetriebe, zB Gastwirtschaften, anzusehen sei. Dem hielt die Bw. entgegen…
…hoher Qualität in Frage und legte das Ergebnis mittels geeichter Geräte ermittelter Proteinwerte, Originalfrachtbriefe und Wiegescheine der Empfängerfirma vor. Der Gesamtimport des Kunden der Bf. der Firma K.. für den Verarbeitungsbetrieb A. habe vom 1. Jänner 1999 bis 6. März 1999 insgesamt 40 LKW-Ladungen…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß Abs…
…Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß Abs…