…Der kurze Zeitabstand bei den vielen notwendigen Vorbereitungs- und Umgründungsmaßnahmen spricht vielmehr schlüssig dafür, dass die Veräußerung schon vorher abgesprochen war. Dem Fremdverhaltensgrundsatz wird nicht entsprochen, wenn die Veräußerung gestifteter Anteile zwischen Stifter und Erwerber vorvereinbart wurde und die Privatstiftung nur zwecks Erwirken der Steuerbefreiung…
…die Veräußerung als mit dem Stiftungszweck gerade noch vereinbar angesehen werden. Maßgebend ist, dass der Anteilsverkauf vorvereinbart war und die Anteile durch die Stiftung nur "durchgeschleust" wurden, um Steuervorteile zu erlangen. Die Anteile waren nur 18 bzw 10 Tage in der Stiftung. Eine derart kurze…
…zum Zeitpunkt der Veräußerung (ab dem Zeitpunkt der Stiftung der Anteile) die erwerbenden Kinder bereits wirtschaftliche Eigentümer der Anteile waren. Nach Ansicht des UFS spricht die starke Position der Bw in der Stiftung aber dafür, dass sie wirtschaftliche Eigentümerin der Anteile bis zur Veräußerung war.…
…Der kurze Zeitabstand zwischen den vielen notwendigen Vorbereitungs- und Umgründungsmaßnahmen spräche schlüssig dafür, dass die Veräußerung schon vorher abgesprochen gewesen sei. Es werde dem Fremdverhaltensgrundsatz nicht entsprochen, wenn die Veräußerung gestifteter Anteile zwischen Stifter und Erwerber vorvereinbart sei und die Privatstiftung nur zwecks Erwirken der…
…strittig ist die in den angefochtenen Sachbescheiden vorgenommene Zurechnung der in unstrittiger Höhe und Zusammensetzung ermittelten Stiftungserträge an die Bw. In der Selbstanzeige ist Folgendes zu lesen: Vertretungsanzeige (1.) und Vorbemerkungen (2.) "Die Stiftung ist diskretionär. (...) Zuwendungen an sie unterliegen dem Grunde nach der Schenkungssteuer…
…des gemeinen Wertes der Anteile ausmachen würden. Selbst eine Aliquotierung der von der A & B OEG zugewendeten Verbindlichkeiten auf die Gesellschaftsanteile ändere nichts an dieser Betrachtung. Folge man schließlich gänzlich dem nach Ansicht der Bw. unzulässigen Weg der Betriebsprüfung die alle gestifteten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten…
…dass die Nachstiftung der Schenkungssteuer unterliegt. Strittig ist daher lediglich die Bewertung des gestifteten GmbH-Anteiles. Gemäß § 19 Abs 1 ErbStG richtet sich, soweit nicht im Abs 2 etwas besonderes vorgeschrieben ist, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes. § 10 BewG lautet: (1) Bei…
…Nach seinem Tod kann sie alleine widerrufen. Im Falle des Widerrufs fällt das Stiftungsvermögen in jenem Verhältnis an die Stifter zurück, in dem es von ihnen gestiftet wurde; ist der Stifter Herr KR DipI.Vw. X bereits verstorben, fällt sein Anteil der Stifterin Frau Y…
…dass hinsichtlich der Anteile der Holding nur ein einziger Verkauf am freien Markt stattgefunden hat, nämlich der Verkauf vom 3. November 2005 an die V., Niederlande. Außerdem hat dieser Verkauf erst rund 2 1/2 Jahre nach dem hier zu besteuernden Rechtsvorgang stattgefunden und hat…
…einer Schenkungssteuer. Über die Berufung wurde erwogen: Gegen den in Anwendung der derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlassenen Schenkungssteuerbescheid vom 13. Juli 2006 wurden keinerlei substantielle Einwendungen, weder dem Grunde noch der Höhe nach, vorgebracht. Es wurde ganz im Gegenteil die letztlich ermittelte Höhe der Bemessungsgrundlage…
…Zahlensubstraten, die eine Wiederaufnahme - sofern sich die Feststellung der Zurechenbarkeit als materiell zutreffend erweist - dem Grunde nach rechtfertigen können und angesichts der betragsmäßigen Höhe der in der Stiftung erwirtschafteten Kapitalerträge (aus denen die nachträglich einbekannten Zuwendungen stammen) im Sinne der Ermessensübung zwingend geboten erscheinen lassen…
…von einer gemischten Schenkung und zufolge der Stiftungseingangssteuerrichtlinien des BMF davon aus, dass diesfalls ein voll unentgeltliches, sohin nach dem StiftEG zu besteuerndes Rechtsgeschäft vorliege. Die Gegenleistung (Kaufpreis) sei nicht zu berücksichtigen. Festgehalten wird, dass der UFS an Erlässe und Richtlinien des BMF nicht gebunden…
…dem nach den Grundsätzen des österreichischen Steuerrechtes das wirtschaftliche Eigentum an der Kapitalanlage zusteht. Nach einer Entscheidung des BFH vom 28.6.2007 U R 21/05, BStBl. 2007, 669 ist für Zwecke des dErbStG bei einer Y-Familienstiftung mit Mandatsvertrag das Vermögen weiterhin dem…
…welche zur Erfüllung der formalen Erfordernisse der Forst KEG erforderlich ist. 5. Zum Zuwendungsgegenstand Dorazil stellt fest: "Was Gegenstand einer Schenkung sein kann, ist nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen; nur dieses u nicht das Steuerrecht bestimmt, was Gegenstand einer Schenkung sein kann." Dorazil [4]
…der bloßen Widmung) Mit dem vorstehenden Zitat aus Dorazil-Taucher bekommt die Feststellung, was nun das Stiftungsgut ist, eine besondere Bedeutung, wie dies auch die Diskussion im Zuge des Erörterungsgesprächs gezeigt hat. Der nachfolgenden genaueren Analyse der Stiftungszusatzurkunde sei noch ein weiteres Zitat aus Dorazil…
…zugewendet worden. Nach dem Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes wurden diese Anteile auch der Stiftung eingeantwortet, sie sind also aus der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer auszuscheiden. In einer Ergänzung zur Berufung wird weiters ausgeführt: Die Verstorbene hat kurz vor ihrem Ableben mündlich verfügt, dass ihre…
…Mit Stiftungsurkunde vom 29. Oktober 2000 wurde die Berufungswerberin (kurz: Bw), eine Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz, errichtet. Die Bw wurde am 23. November 2000 im Firmenbuch unter FN xy eingetragen. Mit Schriftsatz vom 13. Jänner 2009 wurde dem Finanzamt ein "SCHENKUNGSVERTRAG" vom 3. Jänner 2009…
…Anteile an der Firma K- mit beschränkter Haftung, der Firma K.- sowie der Firma Schlachthaus F GmbH gewidmet werden. Durch die Einbringung der Gesellschaftsanteile der Erblasserin an den vorbezeichneten Firmen K- mit beschränkter Haftung, K.- und Schlachthaus F GmbH in die neuzugründende "JPS" wird dem…
…Frist in Anspruch genommenen Anteil an den Teilnutzungen gewährt wurde. Somit wirkt das Optionsrecht des Stifters nicht bloß auf die Fälligkeiten der Teilforderungen, sondern auf den Anspruch selbst, zumal das Optionsrecht auch anspruchsvernichtend ausgeübt werden kann. Der Erwerb der Teilnutzungen aus dem an die X…
…1 Z. 2 ErbStG weiterhin anzuwenden. Nach § 18 ErbStG erfolgt die Bewertung des erworbenen Vermögens grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. Die Steuerschuld entsteht gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Gemäß §…