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UFSW RV/3127-W/09Familienbeihilfe und Art. 10 Abs. 3 DVO 574/72, wenn beide Elternteile nach der VO 1408/71 verschiedenen Rechtsvorschriften unterliegen und die Familie den Mittelpunkt der Lebensinteressen in einem dritten Mitgliedstaat innehat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…Gatte der Bw hätte nach den deutschen Rechtsvorschriften iVm der VO 1408/71 Anspruch auf deutsches Kindergeld gehabt. Ob er oder die Bw einen diesbezüglichen Antrag gestellt haben, ist irrelevant. Entscheidend ist der Anspruch. Art 10 Abs 3 DVO 574/72 lautet: "(3) Werden nach…

UFSW RV/3379-W/08Anwendung der EU Verordnungen 1408/71 und 574/72 wegen Differenzzahlung betreffend Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2008

…2008 den Antrag auf Auszahlung des Differenzbetrages gemäß der VO 1408/71, Art. 76, für das Jahr 2007. Das Finanzamt erließ am 29. April 2008 einen Differenzzahlungsbescheid und gab dem Antrag nach der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 und der Durchführungsverordnung (EWG) Nr 574/72…

UFSW RV/1570-W/09Anspruch auf Differenzzahlung, wenn Bw in Österreich beschäftigt und Kindesmutter in Ungarn pflichtversichert ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2009

…für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 in der durch die Verordnung EG 410/2002 der Kommission vom 27…

UFSW RV/4202-W/09Differenzzahlung zwischen irischer und österreichischer Familienbeihilfe bei Familienwohnsitz in Dublin, wenn Bw als Diplomatin entsandt, Gatte der Bw als Banker in Dublin beschäftigt ist und Kinder in Dublin wohnen und in die Schule gehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2010

…für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 in der durch die Verordnung EG 410/2002 der Kommission vom 27…

UFSW RV/0142-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Scheinselbständigkeit wegen fehlender Freizügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 bestehe grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen im "Beschäftigungsland" auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhielten. Die vom Bw. in Österreich auf Basis…

UFSI RV/0362-I/10Familienbeihilfenanspruch bei Berufstätigkeit beider Elternteile jeweils in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…ausschließlich innerstaatliches Recht anzuwenden ist, oder ob - für den hier zu entscheidenden Fall (noch) - die europarechtlichen Bestimmungen der VO(EWG) 1408/71 (im Weiteren "VO" genannt) und der VO(EWG) 574/72 (im Weiteren "DVO" genannt) diesem vorgehen. Gegenständlich steht fest, dass weder die Berufungswerberin…

UFSW RV/1226-W/111. Sind Stiefkinder Familienangehörige im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71? 2. Sind Zeiten zwischen Reifeprüfung und dem Beginn eines Hochschulstudiums Berufsausbildung? 3. Anspruch auf Kinderabsetzbetrag für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…ist Art. 76 auf den vorliegenden Fall nicht anzuwenden. Art. 10 der Durchführungsverordnung (DVO), der Verordnung (EWG) Nr. 574/72, ist dagegen anwendbar, wenn das Risiko einer Kumulierung des Anspruches aus Art. 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und des Anspruches auf Familienleistungen nach…

UFSW RV/1306-W/11Kein Familienbeihilfenanspruch einer polnischen Staatsangehörigen, die in Österreich weder beschäftigt noch versichert ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…zuständige Mitgliedstaat nach Art. 10 Abs. 1 lit. a der VO (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO Nr. 1408/71 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 410/2002 der Kommission vom 27. Februar 2002 geänderten…

UFSW RV/1528-W/09Familienbeihilfe (Differenzzahlung), wenn Bw in Österreich arbeitet und Mutter mit den Kindern in Tschechien wohnt und arbeitet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…Art 76 bzw. 79 der VO (EWG) Nr. 1408/71 im Zusammenhang mit Art 10 DVO (EWG) 574/72 beim Zusammentreffen von Ansprüchen auf die österreichische Familienbeihilfe und auf Ansprüche auf eine Familienleistung eines EU/EWR-Mitgliedstaates für Kinder, die sich ständig in einem EU…

UFSW RV/3973-W/08Anspruch auf Differenzzahlung betreffend Familienbeihilfe nach der Verordnung 1408/71, wenn Kindesvater im Inland nichtselbständig erwerbstätig und Kindesmutter mit den Kindern in Ungarn wohnt und erwerbstätig iSd Verordnung ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…für die Gewährung dieser Leistungen zuständige Mitgliedstaat nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 in der durch die Verordnung EG 410/2002 der Kommission vom 27…

UFSW RV/1010-W/08Für Familienbeihilfe gemäß Verordnung EWG 1408/71 ist primär der (ausländische) Beschäftigungsstaat zuständig; Anspruch auf Differenzzahlung im Wohnortstaat Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…bezahlen, wenn es im Beschäftigungsstaat der Eltern keine oder nur geringere gleichartige Familienleistungen gibt. Die EWG VO Nr 1408/71 und Nr 574/72 sollen gewährleisten, dass die Empfänger die Familienleistungen entweder auf dem Niveau des Wohnsitzstaates oder des Beschäftigerstaates erhalten - je nach dem, welches…

UFSS RV/0242-S/07Rückforderung von Familienbeihilfe, da die Bw. in der BRD selbständig tätig war und dort Anspruch auf Kindergeld hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2008

…Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (in der Folge:VO) sowie 2. die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21.März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (in der Folge: DVO). Die genannten Verordnungen…

UFSI RV/0061-I/06Familienbeihilfe für sich ständig im EU-Ausland aufhaltende Kinder einer österreichischen Arbeitnehmerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.11.2006

…Abgabenbehörde erster Instanz nicht durchgeführt. Ähnliches gilt auch nach den Kollisionsnormen des Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 über die Durchführung der VO, welche, da der innerstaatliche Anspruch auf Familienbeihilfe zumindest bei österreichischen Staatsbürgern nicht von einer Versicherung, Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit abhängig…

UFSW RV/2218-W/06Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten (vor und nach EU-Beitritt Ungarns)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2006

…unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt ..." Artikel 73 der VO EWG 1408/71 über Arbeitnehmer oder Selbständige, deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnen, sieht vor: "Ein Arbeitnehmer oder ein…

UFSW RV/0440-W/13Familienbeihilfe für einen in Österreich scheinselbständig tätigen Polen, dessen Kind mit der Gattin in Polen lebt - Klärung des genauen Sachverhaltes erforderlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2013

…Nr. 1408/71 grundsätzlich im Beschäftigungsstaat einen Anspruch auf Familienleistungen für seine Tochter im gleichen Zeitraum erworben. Art. 10 der Durchführungsverordnung (DVO), der Verordnung (EWG) Nr. 574/72, ist anwendbar, wenn das Risiko einer Kumulierung des Anspruches aus Art. 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408…

UFSW RV/2491-W/09Familienbeihilfe bei Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2009

…dass im ersten Monat der Tätigkeit Artikel 10a lit. d in Zusammenhang mit Anhang 8 der Verordnung Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden sei. Demnach sei aufgrund der Beschäftigung des Gatten der Bw in der Slowakei im Monat…

UFSW RV/0077-W/121. Familienbeihilfe (Differenzzahlung) bei kurzfristiger Nichtausübung der Tätigkeit, aufrecht gemeldetem Gewerbe und ununterbrochen bestehender Pflichtversicherung. 2. Familienbeihilfe (Differenzzahlung) in einem Monat, in dem 2 Mitgliedstaaten nacheinander zuständig sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2013

…September 2010 eine Ausgleichszahlung für ihre fünf Kinder zu gewähren sei. Der Anspruch bestehe wegen ihrer sozialversicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit in Österreich aufgrund der VO (EWG) 1408/71 und der DVO 574/72 bzw VO (EG) 883/2004. Betreffend den Monat September 2010 führte sie aus…

UFSW RV/3848-W/10Familienbeihilfe (Differenzzahlung) einer slowakischen Personenbetreuerin bei durchgehender Pflichtversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…höher, besteht dort jedenfalls ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages (Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Verbindung mit Art. 10 der DVO 574/72). Wird in jenem Mitgliedstaat, der vorrangig zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet ist, kein Antrag gestellt, so…

UFSW RV/3203-W/11Familienbeihilfe (Differenzzahlung), wenn rumänische Personenbetreuerin im Inland nicht durchgehend versichert bzw tätig ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern iVm der Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 hat ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, für seine Familienangehörigen…

UFSW RV/2981-W/11Keine Differenzzahlung an Familienbeihilfe durch Österreich, wenn beide Eltern in Ungarn nichtselbständig beschäftigt sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2011

…Antrag auf Differenzzahlung auf Grund der EU Verordnung 1408/71 und 574/72, da ich in Österreich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe, wie im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung 6.2.6. beschrieben. Den Art. 14c der VO(EWG) 883/2004 konnte ich leider im EU Amtsblatt nicht…