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UFSW RV/1243-W/061) Ständiger Auslandsaufenthalt der Kinder? 2) Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2006

…mir und unserem kleinen Sohn, der am 5.7.2005 geboren ist, aufgrund der Bestimmungen der VO EWG Nr 1408/71 und 574/72 über die soziale Sicherheit in der europäischen Union, die Familienbeihilfe nicht nur für mein eigenes Kind, das in Österreich lebt und…

UFSF RV/0487-F/08Überwiegende Kostentragung, Haushaltszugehörigkeit, VO (EWG) Nr. 1408/71, Ermittlungsmängel;
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2010

…Versicherungsdatenauszug und die dort angegebenen Daten für den entsprechenden Zeitraum) auch von der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (im Folgenden als VO bezeichnet)…

UFSW RV/2842-W/07Ausnahmevereinbarung gemäß Art. 17 der VO (EWG) 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…in Wien tätig. Er unterliegt der polnischen Sozialversicherung. In einer mit 5.12.2005 datierten Ausnahmevereinbarung gemäß Art. 17 der VO (EWG) Nr. 1408/71 stimmte das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz dem Vereinbarungsvorschlag der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) in Warschau zu, wonach für die…

UFSF RV/0213-F/11Anspruch auf Differenzzahlung, Anwendung der EWG-VO 1408/71;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2011

…über die Berufung der bw, vom 2. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes fa vom 22. Juli 2010 betreffend Differenzzahlung nach Art 76 EWG-VO 1408/71 und Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 für den Zeitraum 1. Juli 2009 bis 30. Oktober 2009 entschieden:…

UFSF RV/0184-F/08Personen haben gemäß § 2 Abs 8 FLAG nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71 ist jeder, der auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemein oder besonderen Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2008

…ist die Verordnung EWG Nr. 1408/71 vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, anwendbar. Gemäß Artikel 1 der VO EWG 1408/71 ist "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger…

UFSW RV/1316-W/05Art 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern besagt, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe im Beschäftigungsland besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob die Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnen. Ab dem Beschäftigungsbeginn untersteht ihr Gatte der VO EWG 1408/71. Diese besagt, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe im Beschäftigungsland besteht. Gemäß Artikel 86 der VO (EWG) Nr. 574/72 hat ein…

UFSW RV/1010-W/08Für Familienbeihilfe gemäß Verordnung EWG 1408/71 ist primär der (ausländische) Beschäftigungsstaat zuständig; Anspruch auf Differenzzahlung im Wohnortstaat Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…genannten Ausgleichszahlung an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpft ist, jedenfalls im Anwendungsbereich der VO EWG Nr 1408/71 (die im konkreten Fall anzuwenden ist siehe unten) zufolge deren Vorrangs nicht als Ausschlussgrund zum Tragen kommen kann (s VwGH vom 23.5.2007, Zl 2006/13/0074). …

UFSK RV/0340-K/08Differenzzahlung für Kinder, die sich ständig im EU-Gebiet aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

…Anm.: Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor (unmittelbare Anwendbarkeit). Im Artikel 2 der VO ist der persönliche Geltungsbereich geregelt…

UFSW RV/2707-W/08Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Ermittlungen des Finanzamtes hinsichtlich der Art der Beschäftigung eines polnischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…besteht somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten -sofern die übrigen durch die VO (EWG) Nr. 1408/71normierten Kriterien für die Gewährung von Familienbeihilfe erfüllt sind. Weiters bestimmt Art. 13 der betreffenden Verordnung: (1) Vorbehaltlich…

UFSF RV/0162-F/08Familienbeihilfe für Kinder aus geschiedener Ehe, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten aufgrund überwiegender Kostentragung des geschiedenen in Österreich erwerbstätigen Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.05.2008

…beachten. Vielmehr ist der Bw als in Österreich tätiger b auch von der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (im Folgenden als VO bezeichnet)…

UFSF RV/0224-F/08Familienbeihilfe für Kinder aus geschiedener Ehe, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten aufgrund überwiegender Kostentragung des geschiedenen in Österreich erwerbstätigen Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2008

…beachten. Vielmehr ist der Bw als in Österreich tätiger gv auch von der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (im Folgenden als VO bezeichnet)…

UFSL RV/0423-L/10Differenzzahlung für eine slowakische Staatsbürgerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörigen, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (in der Folge "VO"), zu beachten. Die VO hat allgemeine Geltung…

UFSW RV/2949-W/12Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn Mutter mit Kind in einen Mitgliedstaat auswandert und der im Inland lebende geschiedene Vater dem persönlichen Anwendungsbereich der VO 1408/71 unterliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012Teil 1/2

…ihrer Lebensinteressen in einen anderen Mitgliedstaat aufrecht bleibt und beruft sich dabei auf die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 (idF VO). Deren maßgebliche Bestimmungen sind anzuführen wie folgt. In Art 1 Buchst. a der VO wird der Begriff "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" definiert als "jede Person…

UFSW RV/2990-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…Vielmehr ist die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (in der Folge "VO 1408/71") zu beachten…

UFSW RV/3127-W/09Familienbeihilfe und Art. 10 Abs. 3 DVO 574/72, wenn beide Elternteile nach der VO 1408/71 verschiedenen Rechtsvorschriften unterliegen und die Familie den Mittelpunkt der Lebensinteressen in einem dritten Mitgliedstaat innehat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…nichtselbständig Erwerbstätige von der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (id Folge "VO") umfasst. Die VO hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO geht dem nationalen Recht in…

UFSW RV/1745-W/04Anwendung der VO 1408/71 auch bei Urlaubsersatzleistungen und Arbeitslosengeldbezug;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

…EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien (DVO) sind Familienleistungen in einem Monat, in dem zwei Staaten nacheinander zuständig sind, nach Tagen oder im zeitlichen Verhältnis aufzuteilen. * * Art. 10a lit. d (samt Anhang 8) der VO…

UFSW RV/2989-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…beachten. Vielmehr ist die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (idF VO EWG 1408/71) zu beachten…

UFSL RV/0383-L/04DB- und DZ-Pflicht bei Auslandsentsendung von Arbeitnehmern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2006

…aufgezählten Aspekte eine Entsendung nicht in Abrede gestellt werden. Auch hinsichtlich der geänderten Gesetzesauslegung im Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 seien die in den EU/EWR-Raum entsendeten Dienstnehmer als im Bundesgebiet beschäftigt anzusehen. Im Anwendungsbereich der zitierten Verordnung könne ein Dienstnehmer in…

UFSW RV/3651-W/07Hinsichtlich EU-Bürger (hier Polen) sind die Voraussetzungen für die Gewährung von FB anhand der VO 1408/71 des Rates zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008

…in diesem Bundesgebiet österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Daher ist die Verordnung EWG Nr. 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu-und abwandern idgF auf polnische Staatsbürger…

UFSK RV/0129-K/10Familienbeihilfe, Differenzzahlung an slowakische Personenbetreuerin während einer Unterbrechung der Tätigkeit für sechs Wochen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…beachten. Vielmehr ist die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (iF VO EWG 1408/71) zu beachten…