Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der StadtS, vertreten durch SK, vom 14. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 20. Oktober 2006 betreffend Umsatzsteuer 2002 bis 2004, bzw Festsetzung Umsatzsteuer 12/2005 und 6/2006 nach der am 27. Jänner…
…einem KÖSt-BgA aus. Punkt zwei sind wir der Meinung, dass die Ansicht aus der EuGH-Entscheidung VNLTO und dem folgenden VwGH-Erkenntnis nicht zur Anwendung kommen darf, als damit sozusagen rückwirkend eine nichtunternehmerische Sphäre als Primärrecht durch den EuGH geschaffen wird. Wir gehen nicht…
…2007/15/0192 unter Bezugnahme auf das EuGH- Urteil vom 12. Februar 2009, C-515/07, "VNLTO" bekannt gegeben und sie zu einer ergänzenden Äußerung veranlasst. Die Bw. erstattete keine weiteren Ausführungen, sodass auf Grund des bisherigen Vorbringens zu entscheiden war. Über die Berufung wurde…
…K-See anderen als satzungsgemäßen Zwecken der Bw. dient, wäre allenfalls unter Verweis auf das EuGH-Urteil vom 12.2.2009, C-515/07, VNLTO, der Vorsteuerabzug für die nichtunternehmerische, aber nicht unternehmensfremde Nutzung zu versagen (vgl. VwGH 24.6.2009, 2007/15/0192). Zur…
…3. Die Berufung wurde am 10. September 2004 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. 4. Anlässlich einer Erörterung der neuen VNLTO-Rspr des EuGH und VwGH am 17. August 2009 wurden die nunmehr gültige Rechtslage und der Sachverhalt bei der Bw. ausführlich besprochen. 5. Mit…
…Bereich dienen. Wie der EuGH in Rn 37 des Urteils vom 12. Februar 2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (VNLTO), ausgeführt hat, ist der Abzug von Vorsteuer auf Aufwendungen eines Steuerpflichtigen nicht zulässig, soweit sie sich auf Tätigkeiten beziehen, die aufgrund…
…August 2009 wurde mit der steuerlichen Vertretung die Rechtslage betreffend Vorsteuerabzug von Körperschaften öffentlichen Rechts, wie sie nach Ergehen der VNLTO-Rspr des EuGH und der Rspr des VwGH zu interpretieren (und für den gegenständlichen Fall maßgeblich) ist, besprochen. Über die Berufung wurde erwogen: 1…
…17. August 2009 wurde mit der steuerlichen Vertretung die Rechtslage betreffend Vorsteuerabzug von Körperschaften öffentlichen Rechts, wie sie nach Ergehen der VNLTO-Rspr des EuGH und der Rspr des VwGH zu interpretieren ist (und für den gegenständlichen Fall), besprochen. Über die Berufung wurde erwogen: 1…
…196/1). Unabhängig davon, ob eine Betriebskostendeckung gegeben ist oder nicht, steht daher (insoweit) der Vorsteuerabzug nicht zu. Daran ändert auch das EuGH-Urteil Seeling nichts, weil der EuGH im (später ergangenen) Urteil VNLTO, C-515/07, ausgesprochen hat, dass zwar eine private Nutzung nicht…
…2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (VNLTO) führt der Gerichtshof aus, dass für die Anwendung des Art 6 Abs 2 lit a der Sechsten Richtlinie zwischen unternehmensfremden Zwecken im Sinne einer "klassischen" Privatnutzung einerseits und nichtunternehmerischen, aber nicht unternehmensfremden Zwecken andererseits…
…GZ. RV/0309-L/08). Nach Rz 37 EuGH-Urteil vom 12.2.2009, Rs C-515/07, VNLTO, fallen nichtwirtschaftliche Tätigkeiten wie hoheitliche Tätigkeiten einer KÖR nicht in den Anwendungsbereich der Sechsten MwSt-Richtlinie. Geht ein Steuerpflichtiger zugleich steuerpflichtigen (steuerfreien) und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nach…
…den oben erwähnten (Punkte 1 - 3) steuerpflichtigen Umsätzen sind daher (vgl. EuGH vom 12.2.2009, C-515/07 VNLTO) in folgender Höhe abzugsfähig: 124.317,50 € Bruttoeinnahmen 2008 der Bw. auf Grund der Stromanschlüsse (siehe oben). 119.200 € steuerpflichtige Bruttoeinnahmen der Bw…
…Vorsteuerabzug berechtigen. Das Urteil des EuGH vom 12. Februar 2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (VNLTO) behandelt den Vorsteuerabzug einer juristischen Person. Diese juristische Person übte einerseits wirtschaftliche Tätigkeiten aus, die unter die Sechste Richtlinie fallen, andererseits aber auch "nichtwirtschaftliche" Tätigkeiten…
…Vorsteuerabzug berechtigen. Das Urteil des EuGH vom 12. Februar 2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (VNLTO) behandelt den Vorsteuerabzug einer juristischen Person. Diese juristische Person übte ihrerseits wirtschaftliche Tätigkeiten aus, die unter die Sechste Richtlinie fallen, andererseits aber auch "nichtwirtschaftliche" Tätigkeiten…
…könne der mit der privaten Lebensführung einhergehende Vorsteuerausschluss nicht durch Vorschub eines Mietverhältnisses - sei es auch über die eigene GmbH - umgangen werden. Ein derartiges Ergebnis wäre auch gemeinschaftsrechtswidrig und dem Urteil des EuGH 12.2.2009, C-515/07 VNLTO. abzuleiten. Weiters sei zu bedenken…
…EuGH (Urteil vom 12.2.2009, Rs. C-515/07, VNLTO) und des VwGH (Erkenntnis vom 24.6.2009, 2007/15/0192) von der Berufungswerberin zur Kenntnis genommen. Die dem Schreiben vom 9. Februar 2010 in Kopie angeschlossenen, im Wesentlichen gleich lautenden Mietverträge beziehen sich…
…Wie der EuGH in Rn. 37 des Urteils vom 12. Februar 2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie (VNLTO), ausgeführt habe, ist der Abzug von Vorsteuer auf Aufwendungen eines Steuerpflichtigen nicht zulässig, soweit sie sich auf Tätigkeiten beziehen, die auf Grund ihres nichtwirtschaftlichen…
…Wie der EuGH in Rn. 37 des Urteils vom 12. Februar 2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (VNLTO), ausgeführt habe, ist der Abzug von Vorsteuer auf Aufwendungen eines Steuerpflichtigen nicht zulässig, soweit sie sich auf Tätigkeiten beziehen, die auf Grund ihres…
…282 BAO ausgesetzt. Mit Erkenntnis vom 8. Juli 2009 sprach der Verwaltungsgerichtshof in diesem Beschwerdeverfahren unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 12. Februar 2009, Rs C-515/07 (VNLTO), aus, dass Körperschaften des öffentlichen Rechtes für Aufwendungen, soweit diese den nichtunternehmerischen, hoheitlichen Bereich…
…Wie der EuGH in Rn. 37 des Urteils vom 12. Februar 2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie (VNLTO), ausgeführt habe, ist der Abzug von Vorsteuer auf Aufwendungen eines Steuerpflichtigen nicht zulässig, soweit sie sich auf Tätigkeiten beziehen, die auf Grund ihres nichtwirtschaftlichen…