…einer richtigen Darstellung der Fakten beruht". Das Hauptzollamt Graz hat keinen Nachweis dafür erbracht, dass der Ausführer die Fakten unrichtig dargestellt hat, um die präferentielle Ursprungsbescheinigung zu erhalten. Die Nacherhebung bei der Bf. ist daher zu Unrecht erfolgt. Augrund dieser Ausführungen war spruchgemäß zu entscheiden. …
…angefochtene Bescheid gelte daher als rechtlich nicht erlassen. Lediglich aus Gründen verfahrensrechtlicher Vorsicht wurde zudem inhaltlich darauf verwiesen, dass die Bf. kein Verschulden an der Nichtverzollung der Ware treffe und die vorgelegte Ursprungsbescheinigung anzuerkennen sei. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. Juni 2002, Gz…
…neben weiteren Rechnungserklärungen auch um Überprüfung - gestützt auf die Art. 32 und 33 des Protokolls 3 des hier angesprochenen Abkommens - der Echtheit und Richtigkeit der auf den zuvor genannten Fakturen ausgestellten Ursprungsbescheinigungen ersucht wurde. In der Folge fand bei der nunmehrigen Bf. eine Betriebsprüfung statt…
…sie den präferenzbegünstigten EU-Ursprung für die ausgeführten "Alttextilien" bescheinigte. Zu diesen Erklärungen langte ein Amtshilfeersuchen der ungarischen Zollbehörden beim Bundesministerium für Finanzen ein, indem um Überprüfung der Richtigkeit der ausgestellten Ursprungsbescheinigungen ersucht wurde. In der Folge fand bei der nunmehrigen Bf. eine Betriebsprüfung statt…
…353.039,00, ausgewiesen. Der Warenanmeldung wurde darüber hinaus als Präferenznachweis eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 A 0475693 als Ursprungsbescheinigung beigeschlossen. Als in der Folge die Verwendungsfrist ablief und dem Überwachungszollamt die ordnungsgemäße Beendigung des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung vom Bf. nicht nachgewiesen wurde, wurde festgestellt…
…29. September 2002 ausdrücklich festgehalten, dass die erwähnten Waren syrischen Ursprungs sind und dass aufgrund der durchgeführten Überprüfungen es möglich gewesen sei, die Richtigkeit der Ursprungsbescheinigungen zu bestätigen. Das Hauptzollamt Wien bzw. die österreichischen Abgabenbehörden seien an diese verbindliche Stellungnahme der zuständigen Behörde Syriens gebunden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 22. Dezember 1999 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 18. Dezember 2000, Zl. 610/07646/3/1996, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am…
und aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 2759/75 wiederum ergibt sich, dass eine Erstattung nur dann gewährt wird, wenn ua. nachgewiesen wird, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt. Marktbeteiligte müssten aus der Sicht einer Zusammenschau der…
und aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 2759/75 wiederum ergibt sich, dass eine Erstattung nur dann gewährt wird, wenn ua. nachgewiesen wird, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt. Marktbeteiligte müssten aus der Sicht einer Zusammenschau der…
Gemäß Abs. 3 leg. cit. werden die Erklärungen gemäß Abs. 1 und Abs. 2 ebenso nachgeprüft wie die sonstigen Angaben der Ausfuhranmeldung. Aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 805/68 und aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 2759/75…
Marktbeteiligte müssten aus der Sicht einer Zusammenschau der zuletzt angesprochenen Bestimmungen im Hinblick auf Art. 3 der VO (EWG) Nr. 3665/87 daher schon am Tag der Ausfuhr, der für die Feststellung der Menge, Art und Beschaffenheit des ausgeführten Erzeugnisses maßgebend ist, über Nachweise verfügen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 11. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 7. Juli 2003, Zl. 100/76216/2002/9, betreffend Präferenznachweis entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 10 Februar 2003 stellte das…
Zusammenschau der zuletzt angesprochenen Bestimmungen im Hinblick auf Art. 3 der VO (EWG) Nr. 3665/87 daher schon am Tag der Ausfuhr, der für die Feststellung der Menge, Art und Beschaffenheit des ausgeführten Erzeugnisses maßgebend ist, über Nachweise verfügen, um die Erklärung über den Ursprung…
sonstigen Angaben der Ausfuhranmeldung. Aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 805/68 und aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 2759/75 wiederum ergibt sich, dass eine Erstattung nur dann gewährt wird, wenn ua. nachgewiesen wird, dass es sich um…
nachgewiesen wird, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt. Marktbeteiligte müssten aus der Sicht einer Zusammenschau der zuletzt angesprochenen Bestimmungen im Hinblick auf Art. 3 der VO (EWG) Nr. 3665/87 daher schon am Tag der Ausfuhr, der für die Feststellung…
Nach Art. 10 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 3665/87 hat der Wirtschaftsbeteiligte den Ursprung anzugeben. Gemäß Abs. 3 leg. cit. werden die Erklärungen gemäß Abs. 1 und Abs. 2 ebenso nachgeprüft wie die sonstigen Angaben der Ausfuhranmeldung. Aus Art. 13 Abs. 9 der…
Vormaterialien der Kapitel 1 und 2 vollständig gewonnen oder hergestellt sein müssen". Als die Zollbehörde vom ihr in Art. 64 ZK-DVO eingeräumten Recht auf stichprobenweise Überprüfung von ausfuhrerstattungsrechtlich relevanten Ursprungsnachweisen Gebrauch gemacht hat, hat sich herausgestellt, dass tatsächlich keine Unterlagen vorhanden waren, die den…
vom Schuldprinzip abgewichen. Art. 11 weist klar restitutiven Charakter auf, da die zu Unrecht gewährten Erstattungen zurück bezahlt werden müssen, und wirkt präventiv, da die Höhe der Sanktion zu äußerster Sorgfalt zwingen soll. Die Höhe der Sanktion ist deswegen gerechtfertigt, weil der Schutz der finanziellen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. vom 22. Dezember 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 18. Dezember 2000, Zl. 610/04909/3/1996, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
nachgewiesen wird, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt. Marktbeteiligte müssten aus der Sicht einer Zusammenschau der zuletzt angesprochenen Bestimmungen im Hinblick auf Art. 3 der VO (EWG) Nr. 3665/87 daher schon am Tag der Ausfuhr, der für die Feststellung…