…zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) aktiv, etwa durch Vollmachtserteilungen, und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird, ob die aus der 2. Geschäftsherrin und den an ihr still Beteiligten zusammengesetzten…
…beteiligt gewesenen Gesellschafter/Mitglieder aktiv (z.B. durch Vollmachtserteilungen) und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb. durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird, ob die aus der 2. Geschäftsherrin und den an ihr still Beteiligten zusammengesetzten…
…dass die Personenmehrheit zumindest irgendwann eine Mitunternehmerschaft war - die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bzw nach ihrer Beendigung die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) aktiv und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird…
…Mitunternehmerschaft und damit der abgabenrechtlichen Rechts- und Parteifähigkeit - die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bzw nach ihrer Beendigung die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) aktiv und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird…
…Nichtbescheide anzusehen. Der Bw ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen im Recht. G) Zum Vorbringen des Bw hinsichtlich Zustellmängeln (Nichtvertretensein der Beteiligten bzw Nichtanführung von Zustellbevollmächtigten) iZm 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille: Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009…
…und als sogenannte Nichtbescheide anzusehen. Der Bw ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen im Recht. G) Zum Vorbringen des Bw hinsichtlich Zustellmängeln (Nichtvertretensein der Beteiligten bzw Nichtanführung von Zustellbevollmächtigten): Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009 an Herrn…
…und als sogenannte Nichtbescheide anzusehen. Der Bw ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen im Recht. G) Zum Vorbringen des Bw hinsichtlich Zustellmängeln (Nichtvertretensein der Beteiligten bzw Nichtanführung von Zustellbevollmächtigten): Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009 an Herrn…
…und als sogenannte Nichtbescheide anzusehen. Der Bw ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen im Recht. G) Zum Vorbringen des Bw hinsichtlich Zustellmängeln (Nichtvertretensein der Beteiligten bzw Nichtanführung von Zustellbevollmächtigten): Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009 an Herrn…
…und als sogenannte Nichtbescheide anzusehen. Der Bw ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen im Recht. G) Zum Vorbringen des Bw hinsichtlich Zustellmängeln (Nichtvertretensein der Beteiligten bzw Nichtanführung von Bevollmächtigten): Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009 an Herrn…
…Personenvereinigung/Personengemeinschaft bzw nach ihrer Beendigung die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter/Mitglieder aktiv (z.B. durch Vollmachtserteilungen) und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird, ob die aus der 2…
…dass die Personenmehrheit zumindest irgendwann eine Mitunternehmerschaft war - die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bzw nach ihrer Beendigung die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) aktiv und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird…
…derartige Zustellungen an alle (ehemaligen) Gesellschafter/Mitglieder - im Jahr 2009 (vgl Klarstellung am Ende von Punkt A) - gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Vollmachtserteilungen kann es daher dahingestellt bleiben, ob diese Personenmehrheit rechtsfähig (parteifähig) war/ist oder nicht. Denn die Unwirksamkeit…
…Mitunternehmerschaft und damit der abgabenrechtlichen Rechts- und Parteifähigkeit - die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bzw nach ihrer Beendigung die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) aktiv und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird…
…Geschäftsherrin & atypisch Stille am 12. November nicht an die 1. Geschäftsherrin bzw ihren Geschäftsführer HerrP hätten zugestellt werden dürfen: Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009 beurteilen zu können, ist zunächst an der Wurzel dieser Problematik anzusetzen…
…dass die belangte Behörde zu Unrecht von einer verspätet eingebrachten Berufung ausgehe. Werde dem Wiedereinsetzungsantrag Folge gegeben, so könne auch die Berufung nicht verspätet sein. Der Bf. gehe davon aus, dass er durch eine in Italien nicht vorgesehene Zustellung und die Nichtübersetzung in die italienische…
…2 BAO aF (Unwirksamkeit der Zustellungsbevollmächtigung, die die B. & C. Rechtsanwälte OEG bei der Abgabenbehörde vergeblich geltend gemacht hatte), als minderen Grad des Versehens ansieht (eventuell in diesem Sinne Ritz, BAO-Komm2, § 308 Tz 12) und daher für die weitere Beurteilung von einem unschädlichen Vertrauen…
…der behaupte, die Zustellung von Steuerbescheiden durch Hinterlegung bei der Post sei nicht rechtswirksam, die behauptete Ortsabwesenheit zu belegen habe. Behaupte ein Abgabepflichtiger die Unwirksamkeit der Zustellung von Abgabenbescheiden mit Ortsabwesenheit, habe er konkrete Angaben über den Zeitraum und Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen…
…der behaupte, die Zustellung von Steuerbescheiden durch Hinterlegung bei der Post sei nicht rechtswirksam, habe die behauptete Ortsabwesenheit zu belegen. Behaupte ein Abgabepflichtiger die Unwirksamkeit der Zustellung von Abgabenbescheiden mit Ortsabwesenheit, habe er konkrete Angaben über den Zeitraum und Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen…
…Abgesehen von der Unwirksamkeit der (Zustell)Vollmachtserteilung durch HerrP (auch als Geschäftsführer der 3. Geschäftsherrin) mit Wirkung für eine allfällige Mitunternehmerschaft bzw deren Rechtsnachfolger (zuletzt Beteiligte) hätte eine Geltendmachung der Bevollmächtigung gegenüber dem Finanzamt am 14. Dezember 2009 auch nicht zurückwirken können. Eine Zustellungsbevollmächtigung für…
…Abgesehen von der Unwirksamkeit der (Zustell)Vollmachtserteilung durch HerrP (auch als Geschäftsführer der 3. Geschäftsherrin) mit Wirkung für eine allfällige Mitunternehmerschaft bzw deren Rechtsnachfolger (zuletzt Beteiligte) hätte eine Geltendmachung der Bevollmächtigung gegenüber dem Finanzamt am 14. Dezember 2009 auch nicht zurückwirken können. Eine Zustellungsbevollmächtigung für…