…geblieben, insofern nicht der dargestellten Aktenlage entspricht, als am 23.10.2014 ein Antrag auf Verlängerung der für die Beantwortung gesetzten Frist erfolgt ist und der Vorhalt – in weiterer Folge – auch fristgerecht beantwortet wurde. 2.1. Unwirksamkeit der Zustellung an den Bf.: §§ 97 Abs. 1…
…zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) aktiv, etwa durch Vollmachtserteilungen, und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird, ob die aus der 2. Geschäftsherrin und den an ihr still Beteiligten zusammengesetzten…
…sondern der vorläufigen Unwirksamkeit der Zustellung - verbundene Berücksichtigung der nicht rechtzeitigen Kenntnis vom Zustellvorgang aber ausdrücklich auf den von der belangten Behörde nicht angenommenen Fall der Abwesenheit von der Abgabestelle (VwGH 31. 7. 2013, 2009/13/0105). Eine Abwesenheit von der Abgabestelle wurde nicht behauptet…
…beteiligt gewesenen Gesellschafter/Mitglieder aktiv (z.B. durch Vollmachtserteilungen) und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb. durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird, ob die aus der 2. Geschäftsherrin und den an ihr still Beteiligten zusammengesetzten…
…führt zur Unwirksamkeit verfahrensrechtlicher Akte der Behörde (zB von Zustellungen), auch kann die prozessunfähige Person keine wirksamen Verfahrenshandlungen setzen (Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11, Rz 135). Werden Verfahrenshandlungen (etwa die Erlassung eines Bescheides) gegen einen Prozessunfähigen selbst gesetzt, werden diese Handlungen (zB der Bescheid) von vornherein…
…führt zur Unwirksamkeit verfahrensrechtlicher Akte der Behörde (zB von Zustellungen), auch kann die prozessunfähige Person keine wirksamen Verfahrenshandlungen setzen (Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11, Rz 135). Werden Verfahrenshandlungen (etwa die Erlassung eines Bescheides) gegen einen Prozessunfähigen selbst gesetzt, werden diese Handlungen (zB der Bescheid) von vornherein…
…führt zur Unwirksamkeit verfahrensrechtlicher Akte der Behörde (zB von Zustellungen), auch kann die prozessunfähige Person keine wirksamen Verfahrenshandlungen setzen (Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11, Rz 135). Werden Verfahrenshandlungen (etwa die Erlassung eines Bescheides) gegen einen Prozessunfähigen selbst gesetzt, werden diese Handlungen (zB der Bescheid) von vornherein…
…dass die Personenmehrheit zumindest irgendwann eine Mitunternehmerschaft war - die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bzw nach ihrer Beendigung die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) aktiv und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird…
…Unwirksamkeit von deren Festsetzung eingewendet worden. In Anbetracht der angeführten Indizien sei die pauschale Behauptung, es haben keine rechtswirksamen Zustellungen stattgefunden, als unwahrscheinlich einzustufen. Trotzdem der Veranlagungsakt StNr_pers samt etwaiger Zustellnachweise nicht mehr vorliege, lägen sohin maßgebliche Gründe für die Annahme einer wirksamen Zustellung…
…gewesen zu sein, eine Unwirksamkeit der durch Hinterlegung erfolgten Zustellung (noch) nicht dargetan werden. Vielmehr bedarf es hiezu eines konkreten, mit dem Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel verbundenen Vorbringens, das klare Aussagen über den Umstand und die Dauer der Abwesenheit von der Abgabestelle enthält (vgl. VwGH 24…
…Mitunternehmerschaft und damit der abgabenrechtlichen Rechts- und Parteifähigkeit - die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bzw nach ihrer Beendigung die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) aktiv und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird…
…Nichtbescheide anzusehen. Der Bw ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen im Recht. G) Zum Vorbringen des Bw hinsichtlich Zustellmängeln (Nichtvertretensein der Beteiligten bzw Nichtanführung von Zustellbevollmächtigten) iZm 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille: Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009…
…und als sogenannte Nichtbescheide anzusehen. Der Bw ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen im Recht. G) Zum Vorbringen des Bw hinsichtlich Zustellmängeln (Nichtvertretensein der Beteiligten bzw Nichtanführung von Zustellbevollmächtigten): Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009 an Herrn…
…und als sogenannte Nichtbescheide anzusehen. Der Bw ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen im Recht. G) Zum Vorbringen des Bw hinsichtlich Zustellmängeln (Nichtvertretensein der Beteiligten bzw Nichtanführung von Zustellbevollmächtigten): Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009 an Herrn…
…und als sogenannte Nichtbescheide anzusehen. Der Bw ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen im Recht. G) Zum Vorbringen des Bw hinsichtlich Zustellmängeln (Nichtvertretensein der Beteiligten bzw Nichtanführung von Zustellbevollmächtigten): Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009 an Herrn…
…und als sogenannte Nichtbescheide anzusehen. Der Bw ist mit seinem diesbezüglichen Vorbringen im Recht. G) Zum Vorbringen des Bw hinsichtlich Zustellmängeln (Nichtvertretensein der Beteiligten bzw Nichtanführung von Bevollmächtigten): Um das Vorbringen des Bw hinsichtlich Unzulässigkeit bzw Unwirksamkeit der Zustellungen am 12. November 2009 an Herrn…
…führt zur Unwirksamkeit verfahrensrechtlicher Akte der Behörde (zB von Zustellungen), auch kann die prozessunfähige Person keine wirksamen Verfahrenshandlungen setzen (Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11, Rz 135). Werden Verfahrenshandlungen (etwa die Erlassung eines Bescheides) gegen einen Prozessunfähigen selbst gesetzt, werden diese Handlungen (zB der Bescheid) von vornherein…
…führt zur Unwirksamkeit verfahrensrechtlicher Akte der Behörde (zB von Zustellungen), auch kann die prozessunfähige Person keine wirksamen Verfahrenshandlungen setzen (Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11, Rz 135). Werden Verfahrenshandlungen (etwa die Erlassung eines Bescheides) gegen einen Prozessunfähigen selbst gesetzt, werden diese Handlungen (zB der Bescheid) von vornherein…
…und den deutschen Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Maßgabe dieses Vertrages Amts- und Rechtshilfe. Nach Art. 3 des zitierten Vertrages, wird Amts- und Rechtshilfe nach dem Recht des ersuchten Staates geleistet. Die Vornahme von Zustellungen ist in Art. 10 des genannten Vertrages geregelt; gemäß Art…
…Personenvereinigung/Personengemeinschaft bzw nach ihrer Beendigung die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter/Mitglieder aktiv (z.B. durch Vollmachtserteilungen) und grundsätzlich auch passiv, d.h. insb durch Entgegennahme von Zustellungen, vertreten. Klarzustellen ist, dass in der vorliegenden Berufungsentscheidung nicht darüber entschieden wird, ob die aus der 2…