…Entscheidend für die Gesellschaftsteuerpflicht ist, ob die Leistung im Gesellschaftsverhältnis begründet ist, was für den Zinsverzicht der Fall ist. Im Umstand der Unverzinslichkeit ist der Tatbestand der freiwilligen Leistung gem. § 2 Z 4 lit c KVG gegeben. Lt. Vorhaltbeantwortung vom 13.03.2008 zum Vorhalt…
…Konkursverfahrens aufgelöst. Mit 18. Jänner 2002 wurde der Konkurs aufgehoben und die Firma gelöscht. 2.2. Wegen der Unverzinslichkeit des Darlehens wurde Gesellschaftsteuererklärung gelegt Im gegenständlichen Fall löste das Gesellschafterdarlehen die Rechtsgeschäftsgebühr aus, die den Abschluss des Rechtsgeschäftes "Darlehen", gleichgültig ob verzinslich oder unverzinslich, besteuert…
…Zahl RV/2490-W/02 entschieden wie folgt: "Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen; dieser Nutzung steht im Falle der Unverzinslichkeit keinerlei Gegenleistung gegenüber; der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers ist kein Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Kapitals (vgl…
…die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen; dieser Nutzung steht im Falle der Unverzinslichkeit keinerlei…
…€ 370.000, dh. bei veranschlagten Zinsen und Kosten im Differenzbetrag von € 15.000 umgelegt auf 20 Jahre, zwar nicht - wie eingewendet - von einer gänzlichen Unverzinslichkeit, aber dennoch davon ausgegangen werden, dass es sich um ein zumindest niedrig verzinsliches Darlehen handelt. Aufgrund der langen…
…Verzinsung, sodass es nicht denkmöglich sei, auf einen "Nichtanspruch" zu verzichten. Der Vorteil der Unverzinslichkeit habe seine Wurzel unmittelbar in der Einbringung. Es liege somit kein Tatbestand nach § 2 Z 4 lit c KVG vor und könne keine Steuerpflicht für eine unbare Entnahme entstehen. Überdies…
… 198 Abs 2 BAO. Unstrittig ist, dass unverzinste Forderungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe der Zinsen, die der Bw durch die Unverzinslichkeit entgingen, eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer darstellten. Unstrittig ist auch der zur Ermittlung der entgehenden Zinsen anzuwendende Zinssatz…
…durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Als besondere Gründe, die einen höheren oder geringeren Wert als den Nennwert begründen, kommen beispielsweise außergewöhnlich hohe oder geringe Verzinslichkeit, Unverzinslichkeit, lange Laufzeit in Betracht. Der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden ist nach § 14 Abs. 3 BewG zu ermitteln. …
…200.586,33 reduziert worden sei. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das Finanzamt im Wesentlichen damit, dass bei einer von vornherein vereinbarten Unverzinslichkeit einer unbaren Entnahme eine freiwillige Leistung gemäß § 2 Z 4 KVG vorliege und dass bei der zinsenlosen Überlassung der Nutzung eines Kapitals durch…
…den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen' liegt ebenfalls nicht vor: Die unbare Entnahme wurde eingestellt, um das Einbringungsvermögen zu reduzieren. Wenn Unverzinslichkeit der unbaren Entnahme vorliegt, so bedeutet das nur, dass die Reduktion des Einbringungsvermögens noch etwas höher ist als bei einer verzinsten unbaren Entnahme…
…00 (ATS 20,000.000,00) zugezählt. Das Darlehen sei wegen der vereinbarten Unverzinslichkeit zum Bilanzstichtag 1989 unter Anwendung eines Zinsfußes von 8% abgezinst und die Abzinsung iHv ATS 10,736.000,00 als Betriebsausgabe erfasst worden. Mit Vereinbarung vom 29.12.1993 sei dieses…
…Vielzahl von Parallelfällen erstattete Vorbringen verwiesen. Mit Schreiben vom 14. September 2004 wurde von der Bw. sowohl die Unverzinslichkeit und die Laufzeit der diesen Zeitraum betreffenden Darlehen als auch die Steuerberechnung durch das Finanzamt als solche ausdrücklich außer Streit gestellt. Das Berufungsvorbringen wurde insofern abgeändert…
…die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen; dieser Nutzung steht im Falle der Unverzinslichkeit keinerlei…
…wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen. Die Unverzinslichkeit und die Abhängigkeit der Fälligkeit von der Liquidität der Schuldnerin stellen "besondere Umstände" dar und ist die aus der Entnahmeverbindlichkeit resultierende Belastung für…
…nicht ein (Werndl in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG147 § 6 Rz D 15). Die Höhe des Zinssatzes einer Verbindlichkeit bzw. deren Unverzinslichkeit hat auf den Rückzahlungsbetrag grundsätzlich keinen Einfluss. Eine Abzinsung würde gegen das Realisationsprinzip verstoßen (Achatz/Kofler in Bertl ua, Erfolgsabgrenzungen 197 und 201f; Berkovec…
…Ergänzung) vom 4. September 2012 u.a. angeforderten Rückzahlungsvereinbarungen nicht bekanntgegeben wurden. Fremdüblichkeit: Ob die Unentgeltlichkeit (Unverzinslichkeit) eines Darlehens zwischen nahen Angehörigen überhaupt ein geeignetes Kriterium für die Prüfung des Vertrages ist, kann hier dahingestellt bleiben - schließlich gibt es auch steuerlich anzuerkennende Schenkungen, welche ebenfalls…
…wieder rückgeführt zu sein. b) Verzinsung der Gesellschafter Darlehenskonten: In den Jahren 2005 und 2006 seien die Gesellschafter-Darlehenskonten nicht verzinst worden. Die Unverzinslichkeit der Darlehen schien gerechtfertigt unter dem Aspekt, dass das Haftungsrisiko der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer immer mehr zugenommen habe und zunehmen würde…
…durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Als besondere Gründe, die einen höheren oder geringeren Wert als den Nennwert begründen, kommen beispielsweise außergewöhnlich hohe oder geringe Verzinslichkeit, Unverzinslichkeit, lange Laufzeit in Betracht. Der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden ist nach § 14 Abs. 3 BewG zu ermitteln. …
…dass ein fremder Darlehensgeber einen Forderungsausfall vermeiden will, also eine entsprechende Bonität des Darlehensnehmers voraussetzt. Andere fremdunübliche Aspekte eines Darlehensvertrages (Unverzinslichkeit, unbestimmte Laufzeit) belasten den Darlehensgeber zwar auch, aber der Forderungsausfall belastet den Darlehensgeber am meisten. Eine "ernst gemeinte" Rückzahlungsverpflichtung erfordert den Willen hierzu und…
…Gegenständen, also auch auf die Zurverfügungstellung von Kapital. Ohne Bedeutung ist Rechtstitel der Leistung. Der Nutzung steht durch die Unverzinslichkeit keine Gegenleistung gegenüber. Der Wert der Gesellschaftsrechte hat sich dadurch nicht nur objektiv erhöht, da sich die Gesellschaft das Entgelt für die Nutzung erspart. Die…