…an den Inhalt von Anbringen, sofern es sich nicht um Rechtsmittel handelt, keine besonderen Anforderungen gestellt. Demzufolge ist auch ein Verfahren zur Behebung inhaltlicher Mängel im Gesetz nicht vorgesehen, wenngleich die Behörde im Hinblick auf § 115 BAO gehalten ist, bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens die…
…als nicht stichhältig, zumal nach der Aktenlage für das Zollamt Linz Wels ein derartiger "undeutlicher" Inhalt des betreffenden Parteianbringens keinesfalls evident gewesen ist und auch nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates die genannte Zollbehörde bei dessen Behandlung von einem solchen nicht hätte ausgehen müssen. Dem Zollamt…
…als von Anbeginn formgerecht eingebracht. Abschließend wird festgestellt, dass die am 25. September 2012 bei der Bezirkshauptmannschaft Krems eingebrachte und am 15. Oktober 2012 an den Unabhängigen Finanzsenat weiter geleitete Antwort auf den Mängelbehebungsbescheid nach Ende der Mängelbehebungsfrist und damit verspätet eingebracht wurde. Diese Eingabe…
…Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. (3) [..] Zur Thematik der Auslegung von Eingaben hat der VwGH in zahlreichen Erkenntnissen gewisse Grundvorgaben gesetzt. Hiernach kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…
… werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH…
…dass bei eindeutigem Inhalt eines Anbringens, eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend sein kann (vgl. VwGH 24.06.2009, 2007/15/0041; 17.12.2002, 2002/17/0047). Nur bei undeutlichem Inhalt ist die Parteiabsicht zu erforschen…
…die Beurteilung von Anbringen kommt es nämlich nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl. VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist…
…behebbaren - Formgebrechen, dass derselbe Vertreter auch zur Vertretung der Partei (im gegenständlichen Fall der Erben) selbst befugt gewesen wäre. Ein undeutlicher Inhalt der Erklärung lag bei diesem Anbringen nicht vor." Die steuerliche Vertreterin, Uniconsult GmbH hat im Antrag vom 20.1.2010 den Antragsteller, A…
…Erkenntnis vom 22.4.2009, 2008/15/0252, hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt: Bei undeutlichem Inhalt eines Parteianbringens hat die Behörde die Absicht der Partei zu erforschen. Ist zweifelhaft, wem ein Anbringen zuzurechnen ist, ist die Behörde zu entsprechenden Ermittlungen verpflichtet. Mit dieser Begründung und unter…
…2001/14/0229). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (zB VwGH 20.2.1998, 96/15/0127). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die…
…einzureichen (Eingaben). 2. Rechtliche Würdigung: Wie die Bw in ihrer Berufungsschrift selbst ausführt, hat sie den "Aufhebungsantrag" nicht explizit auf § 299 BAO gestützt. Auf welche Norm sie den Aufhebungsantrag nun aber gründet, enthüllt sie auch in verfahrensgegenständlicher Berufung nicht. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist…
…Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH 19. 3. 2013, 2010/15/0188). Bei dieser Ausgangslage konnte der Bw. davon ausgehen, von seinem Mandanten den entsprechenden Auftrag…
…ergibt sich zwar, dass bei Anbringen von Parteien mit undeutlichem Inhalt die Ansicht der Partei zu erforschen ist (vgl VwGH 20.5.2010, 2010/15/0035) und derartigen Anbringen, die sie zur Wahrung ihrer Rechte stellen, nicht ein solcher Inhalt beizumessen ist, der ihr die…
…2001/14/0229). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (zB VwGH 20.2.1998, 96/15/0127). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die…
…BAO, § 246 Tz 7, und die dort zitierte Rechtsprechung). Bei undeutlichem Inhalt eines Parteienanbringens hat die Behörde die Absicht der Partei zu erforschen. Ist zweifelhaft, wem ein Anbringen zuzurechnen ist, ist die Behörde zu entsprechenden Ermittlungen verpflichtet (vgl. VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091…
…steht die verfahrensrechtliche Frage, ob das Finanzamt berechtigt war, die als "Berufungsfristverlängerung" titulierte Eingabe des Bw. vom 26. Jänner 2009, als Berufung gegen den Wertfortschreibungsbescheid zu werten. Berufungen im Sinne der §§ 243 ff BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs. 1 (vgl…
…Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs - nicht schon dann vor, wenn aus der Ausfuhranmeldung hervorgeht, dass ein Antrag auf Vorausfestsetzung einer Ausfuhrerstattung gestellt wurde. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei im Hinblick auf § 115 BAO zu erforschen. Aus den Schreiben der Bf. vom 6…
…§ 85 BAO normiert im speziellen die Anbringen. In diesem Zusammenhang wurde vom Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens die Absicht der Partei zu erforschen ist. Sie werden daher ersucht binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens bekannt zugeben, ob der Schriftsatz vom…
…Ungeachtet dessen, dass mit der Eingabe vom 18. April 2008 nur ein Vorlageantrag zur Berufung gegen den Gebührenbescheid vom 15. November 2007 betr. 2 Gleichschriften gestellt wurde und für die Beurteilung von Anbringen grundsätzlich das Erklärte und nicht das Gewollte maßgeblich ist, ist zum Zustandekommen…
…steht die verfahrensrechtliche Frage, ob das Finanzamt berechtigt war, die als "Berufungsfristverlängerung" titulierte Eingabe des Bw. vom 29. Dezember 2008 als Berufung gegen den Wertfortschreibungsbescheid zu werten. Berufungen im Sinne der §§ 243 ff BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs. 1 (vgl…