…stelle dies ein rückwirkendes Ereignis dar, das zu einer Bescheidänderung gemäß § 295a BAO führe für jene Jahre, in denen Umschulungskosten bezahlt worden seien. Dagegen erhob der Bw. den Vorlageantrag vom 16. Juli 2013 (Eingangsstempel, AS 19) ohne Erstattung eines weiteren Vorbringens. Über die Berufung wurde…
…Aufwendungen für eine Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater eines/einer Bankangestellten keine Aus- oder Fortbildungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG darstellen. Ob diese Aufwendungen als Umschulungskosten im Sinne des EStG anzusehen sind, ist davon abhängig, ob die Umschulungsmaßnahmen derart umfangreich sind…
…Ausbildungs- und Umschulungskosten: Ausbildungskredit 70.000 € | Jahreszahlung an ABV Bank: | 3.054,00 € | Jahreszahlung N.AG (Fond): | 1.977,60 € Mobiltelefonrechnung: | Monatliche Grundgebühr | 23,33 | 60% dienstliche Nutzung | 23,33x12x0,6=167,98 € Internetrechnung…
…begründete die berufungsgegenständlichen Abweisungsbescheide hinsichtlich der Anträge der Bw. auf Aufhebung der Einkommensteuerbescheide der berufungsgegenständlichen Jahre wie folgt:Bei den als Umschulungskosten geltend gemachten Kosten einer Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin sei nicht nur zu prüfen, ob die Umschulungsmaßnahme tatsächlich auf die Ausübung eines anderen…
…Kommentar, § 4 Tz 329/1). Strittig ist, ob Ausbildungskosten einer Spezialistin für steuerindizierte Beteiligungsmodelle im Rahmen einer Ausbildung zur Psychotherapeutin an der Donauuniversität Krems abzugsfähige Umschulungskosten darstellen und damit abzugsfähige Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 vorliegen. Die Bw. strebe mit der…
…Pensionisten, nicht jedoch Umschulungskosten und sei daher auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar. Der umfangreiche und spezielle Unterrichtsstoff bei der Ausbildung zum Fremdenführer richte sich nicht nach "privaten" Interessen und auch das mengenmäßige Ausmaß übersteige die Kategorie einer "privaten Lebensführung". Darüber hinaus werde angemerkt, dass…
…bisherigen Beruf ua. durch den Geburtenrückgang gefährdet sei. Beantragt werde daher, die Umschulungskosten in Höhe von 7.811,64 € als Werbungskosten anzuerkennen. Mit Schreiben des Finanzamts vom 25.2.2010 wurde der Bw. ersucht, durch die Vorlage von Nachweisen zu belegen, dass er einen…
…Werbungskosten vor. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass bei der Bw. kein Grund für eine berufliche Veränderung ersichtlich sei und die Umschulungskosten daher als Werbungskosten keine Anerkennung finden könnten. Sollte die Bw. jedoch in den nächsten Jahren als Shiatsu-Trainerin Einkünfte erzielen, könnten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der g, vom 15. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 16. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende…
…als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG anerkannt. In der Berufung wurde eingewendet, dass lt. Rücksprache mit dem Steuerberater die aktuelle Tätigkeit keine Auswirkung auf die Abzugsfähigkeit der Umschulungskosten hätte, sondern nur das Abzielen auf eine neue (andere) Tätigkeit nötig sei. Lt. Kommentar Doralt sei "die…
…von € 1.728 (für 2007) und € 2.016 (2008) für die Abhaltung von Yogaunterricht. Strittig ist, ob die Kosten der Bw. im Zusammenhang mit der Ausbildung zur Yoga Lehrerin abzugsfähige Umschulungskosten und damit Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG darstellen. Nach § 16 Abs…
…Oktober 2006 gegen den Bescheid gemäß § 299 BAO vom 22.09.2006 und begründete seine Berufung damit, dass entweder die Fachhochschulkosten neben den geschätzten Werbungskosten oder als Umschulungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 10 EStG anzusetzen seien. Mit gleichem Datum (22.10.2006) stellte der…
…Kur um eine Haushaltsersparnis von 32,70 €. In der Begründung führt das Finanzamt zu den "Fort- bzw. Umschulungskosten" im Wesentlichen aus, dass nach seiner Ansicht der Begriff "Umschulung" nach dem Gesetzeswortlaut des EStG (Einkommensteuergesetz) darauf hindeute, dass eine solche Umschulung auch zu einem Berufswechsel…
…Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen dann als Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn diese Kosten für eine Fort- oder Ausbildung im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Lehrerin der Bw. angefallen seien oder Umschulungskosten darstellen würden. Da jedoch die von der Bw. getätigte Ausbildung unter Bezugnahme auf ihren Beruf als…
…Werde jedoch in der Folge tatsächlich ein Überschuss erzielt, könne eine Bescheidänderung gemäß § 295a BAO für die Jahre, in denen die Umschulungskosten gezahlt würden, beantragt werden. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 brachte der Bw. Berufung ein. Er beantragte die Berücksichtigung der geltend gemachten Fort- und Ausbildungskosten…
…die Kosten für die Umschulung zur Mediatorin nicht als Werbungskosten an. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, wonach Umschulungskosten nur dann abzugsfähig seien, wenn die Umschulung auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abziele. Die Bw habe den Beruf als Mediatorin bis jetzt nicht ausgeübt…
…Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 beantragte der Bw ua Umschulungskosten (Ausbildung) zum Psychotherapeuten in Höhe von € 9.860,00 als Werbungskosten anzuerkennen. | Studiengebühr SFU. | 18.04.2006 | € 1.000,00 | Studiengebühr SFU. | 28.12.2006…
… 17 Abs. 6 EStG 1988 nicht berücksichtigt werden. Die Bw. erhob gegen den obgenannten Bescheid Berufung und ersuchte um Anerkennung ihrer Umschulungskosten in der Höhe von € 3.605. Die Kosten beziehen sich auf das psychotherapeutische Propädeutikum. Viele der Teilnehmer hätten die Kosten ebenso wie…
…Fachliteratur die berufliche Veranlassung nachzuweisen. In Bezug auf die Fachliteratur sind die jeweiligen Werke mit Autor, Titel und kurzer Inhaltsangabe zu versehen und die berufsspezifische Veranlassung ausführlich darzulegen. 2. Umschulungskosten Aus den vorgelegten Unterlagen ist nicht eindeutig ersichtlich, welche Ausgaben in welchem Jahr angefallen sind…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Juli 200, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. Juli 2004, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem…