…Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist). Die Unzulässigkeit ergibt sich - wie oben ausgeführt - aus dem Umstand der Beseitigung der angefochtenen Bescheide aus dem Rechtsbestand vor Erledigung der Berufung. Die Berufung gegen den Bescheid betreffend die Zurückweisung der Berufungen betreffend Festsetzung der…
…Steuerbelastung zu schließen. Die Stellungnahmen der Außenprüfung zu den oben angeführten Schriftstücken der Bw geben zusammengefasst das Prüfungsergebnis wieder. Die Abgabenbehörde erster Instanz legte in der Folge die streitgegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat vor. Noch vor Erledigung der Berufung durch den UFS erließ die Abgabenbehörde…
…des AbgRmRefG, BGBl I 2002/97 nicht auf Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide und weitergehende Umsatzsteuerjahresbescheide anzuwenden. Mangels eines an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden späteren Bescheides ist von der in der genannten Bestimmung normierten Weitergeltung der Berufung nicht auszugehen. Die Berufung gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid vom 8. März…
…9. Mai 2003 (zwei Stück) und 5. Juni 2003 dem Bw. Folgendes vor: "1) Anfechtungsgegenstand der mit Schreiben vom 5. Juni 2003 erhobenen Berufung, soweit sie sich gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 vom 30. April 2003 richtet, ist nunmehr dieser Bescheid in seiner mit Bescheid vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch glp linz steuerberatungsgmbh, 4020 Linz, Hafenstraße 2a, vom 6. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz, vertreten durch Mag. Dipl.-Kfm. Christian Zeindlhofer, MBA, vom 28. November 2007…
…wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Zurückzuweisen sind nach der Judikatur beider Gerichtshöfe öffentlichen Rechtes auch gegen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide gerichtete Berufungen, wenn vor der Berufungserledigung der Jahresbescheid (Veranlagungsbescheid) erlassen wird. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich…
…Berufung wurde erwogen: Mit Ergehen des Umsatzsteuerjahresbescheides für das Jahr 2004 ist der über den Voranmeldungszeitraum absprechende Festsetzungsbescheid für Jänner 2004 aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, dh, er existiert nicht mehr. Damit ist die gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für Jänner 2004 erhobene Berufung nun nicht mehr gegen…
…das Finanzamt in der Folge auf Grundlage dieser Ausgangsrechnungen einen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für den Zeitraum Oktober bis November 2009. Die in diesen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wurde vorgeschrieben. Vorsteuern wurden nicht berücksichtigt. Gegen diesen Bescheid hat die Bw. Berufung erhoben und ausgeführt, aufgrund der fehlenden Unterlagen des…
…Eine Berufung, die sich gegen einen Bescheid richtet, der lediglich einen Teilbereich eines Jahresbescheides umfasst, kann nicht als gegen sämtliche weitere Voranmeldungszeiträume des betreffenden Jahres gerichtet gewertet werden. Der Umsatzsteuerjahresbescheid 2005 vom 6. Mai 2008 ist ein eigenständiger Erstbescheid. Er trat neben die angefochtenen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide…
…Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert. Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt. § 274 BAO Satz 1 lautet: "Tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Berufung angefochtenen…
…ausgeschieden. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird. Ist die Höhe von Umsatzsteuervorauszahlungen strittig, so ist im Veranlagungsbescheidverfahren über die Höhe der Vorauszahlungen abzusprechen. Die gegen die Festsetzungen erhobenen Berufungen sind damit unzulässig geworden…
…würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2 Aufl., Rz 14 zu § 273). Da der Umsatzsteuerjahresbescheid 2002 vor Erledigung der Berufung gegen den Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid Oktober 2002 erlassen wurde, war die Berufung als unzulässig geworden zurückzuweisen. Wien, 11. Mai 2004 …
…im Kalenderjahr 2011 nicht der Fall sei. Die Voraussetzungen für ein Veranlagungsverfahren lägen nicht vor, das Erstattungsverfahren sei anzuwenden. Der BW stellte daraufhin durch seine steuerliche Vertretung den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Bei der Berufung sei ein Übertragungsfehler…
…die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide hinsichtlich der kürzeren Voranmeldungszeiträume mit der Rechtswirkung tritt, dass die Festsetzungsbescheide außer Kraft gesetzt werden. Er tritt aber nicht an deren Stelle und kann insoweit die Bestimmung des § 274 BAO idF des AbgRmRefG, BGBl I 2002/97, die eine Weitergeltung der Berufung gegen…
…Spruches, des Bescheidadressaten, der ausstellenden Behörde oder einer Unterschrift, bedurft. Eine diesbezügliche Behauptung liegt nicht vor, daher besteht kein Rechtsanspruch auf die Erlassung eines Abrechnungsbescheides, der Antrag war als unzulässig zurückzuweisen. Die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid ist als unbegründet abzuweisen. Wien, am 22. Jänner 2009
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 2. November 2005 betreffend Umsatzsteuer 1995 bis 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erklärte seit dem Jahr…
…21. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 2. Februar 2007 betreffend Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und folgender Abrechnungsbescheid erlassen: Es wird festgestellt, dass am 5. Dezember 2006 die Verbuchung der Umsatzsteuerjahresveranlagung 2005 erfolgt ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, AnschriftBw, vertreten durch Kastler Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberatungskanzlei, 4320 Perg, Schulrat-Stöckler-Straße 19, vom 22. November 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch ADir. Johann Wurm, vom 19. und 20. Oktober…
…abzugeben hat. Das Finanzamt hat daher zu Recht in Entsprechung der Gesetzeslage den Antrag des Bw. auf Umstellung des Voranmeldungszeitraumes auf das Vierteljahr abgewiesen. Aus den oben angeführten Gründen war der Berufung des Bw. daher keine Folge zu geben. Ergeht auch an das Finanzamt Wien…
…entfalten, also ins Leere gehen (s. Ritz, RZ 14 zu § 273 und die dort zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). Da der Umsatzsteuerjahresbescheid 1995 vor Erledigung der Berufung gegen die Vorauszahlungsbescheide Jänner bis September 1995 erlassen wurde, war die Berufung als unzulässig geworden zurückzuweisen. Linz, 28. November…