…DVO vom Transportunternehmen als Inhaber dieses Zollverfahrens übernommenen (zolllrechtlichen) Pflichten verletzt worden, was zur Zollschuldentstehung gem. Art.204 Abs.1 lit. Zollkodex, und zwar für die Bf (als Zollverfahrensinhaberin) als Zollschuldnerin iSd Art.204 Abs.3 Zollkodex. (Diesbezüglich wird auch auf die Entscheidung des UFS…
…das gesamte Transportunternehmen und nicht auf das jeweilige Transportfahrzeug beziehen, wie dies die Bf in ihrer Beschwerde behauptet bzw. als (dem EuGH vorzutragende) Zweifelsfrage aufwirft, ist nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates deshalb nicht klärungsbedürftig, weil eine derartige zeitliche Begrenzung sowohl nach dem Wortlaut des Art…
…einem derartigen Fall lediglich der Inhaber des Zollverfahrens, also das drittländische Fuhrunternehmen (im vorliegenden Fall die Fa. BT in Schaan, Liechtenstein) Zollschuldner ist. (Dies würde übrigens selbst dann zutreffen, wenn der Fahrer den Binnentransport eigenmächtig vorgenommen hätte.) Denn beim Verbringen des Beförderungsmittels in das Zollgebiet…
…A.. angeführt ist. Anlässlich der Einreise des P.T. mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt. Gewerblich…
…der Definition des Art. 555 Abs.1 Buchstabe a ZK-DVO verwendet wurde. Anlässlich der Einreise von Slowenien nach Italien am 7. November 2002 wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der…
…ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt. Gewerblich verwendete Beförderungsmittel können gemäß Art. 558 Abs.1 Buchstabe c ZK-DVO im Binnenverkehr nur eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung…
…dem erwiesenen Transport. Anlässlich der Einreise des Kraftfahrers der Bf. mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…Vrtjoba/Görz ausweist. Anlässlich der Einreise des Kraftfahrers F.D. mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…durchgeführt wurde. Anlässlich der Einreise des namentlich nicht bekannten Kraftfahrers mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…hat, durchgeführt wurde. Anlässlich der Einreise des Kraftfahrers I.F. mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…Gewicht erweist. Anlässlich der Einreise des namentlich nicht bekannten Kraftfahrers mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…Tonnen Gewicht erweist. Anlässlich der Einreise des Kraftfahrers A.B. mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…Name des Fahrers wurde von der Bf. selbst im vorgelegten "Potni nalog" bekannt gegeben, mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren…
…Rechnung übereinstimmen. Anlässlich der Einreise des namentlich nicht bekannten Kraftfahrers mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…die außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft begonnen hat, durchgeführt wurde. Anlässlich der Einreise von Slowenien nach Italien am 2. Oktober 2002 wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…die außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft begonnen hat, durchgeführt wurde. Anlässlich der Einreise von Slowenien nach Italien am 4. Oktober 2002 wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…Transportdauer drei Tage beträgt. Anlässlich der Einreise des Kraftfahrers RK mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…Oktober 2002 entstanden. Anlässlich der Einreise des Kraftfahrers der Bf. mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…
…ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt. Gewerblich verwendete Beförderungsmittel können gemäß Art. 558 Abs.1 Buchstabe c ZK-DVO im Binnenverkehr nur eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung…
…Oktober 2002 entstanden. Anlässlich der Einreise des Kraftfahrers der Bf. mit dem Beförderungsmittel von Slowenien in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft wurde das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel durch eine Anmeldung gemäß Art. 232 ZK-DVO für die Bf. als Inhaberin in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt…