Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Josef Fasching als weitere Mitglieder des…
…welche laut Angaben des Verwalters, Herrn y, als ausländische Pensionskasse bezeichnet wurde, bezogene Todesfallkapital in Höhe von € 55.306,92 der Besteuerung unterzogen. Die Bemessungsgrundlagen sind gemäß § 184 BA0 auf Basis der Aktenlage im Schätzungswege ermittelt worden. Der ursprüngliche Bescheid betreffend die Arbeitnehmerveranlagung für…
…welche laut Angaben des Verwalters, Herrn y, als ausländische Pensionskasse bezeichnet wurde, bezogene Todesfallkapital in Höhe von € 55.306,92 der Besteuerung unterzogen. Die Bemessungsgrundlagen sind gemäß § 184 BA0 auf Basis der Aktenlage im Schätzungswege ermittelt worden. Gegen obgenannten Bescheid berief die Bw rechtzeitig…
…welche laut Angaben des Verwalters, Herrn LT, als ausländische Pensionskasse bezeichnet wurde, bezogene Todesfallkapital in Höhe von € 55.306,92 der Besteuerung unterzogen. Die Bemessungsgrundlagen sind gemäß § 184 BA0 auf Basis der Aktenlage im Schätzungswege ermittelt worden. Gegen obgenannten Bescheid berief die Bw rechtzeitig…
…ErbStG) auf den todeswegigen Erwerb nach dem am 00. März 2008 verstorbenen Vater des Bw. anwendbar sind. Hiezu wird ausgeführt: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschaftschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) idF vor BGBl. I 2007/9 unterliegen Erwerbe von Todes wegen der Steuer nach…
…nbsp; Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs.1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Steuer nach diesem Bundesgesetz. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen, der Erwerb durch Erbanfall…
…v. 18.11.2010, Zl.***, der erbl. Tochter Bw zur Gänze eingeantwortet. Der Erwerb der Liegenschaft von Todes wegen unterliegt dem Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) in der geltenden Fassung. Gem. § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen. Als…
…Berufungsvorentscheidung, welche das Finanzamt im Wesentlichen damit begründete, dass der Stichtag für das Entstehen der Steuerschuld der Todestag sei und der im Verfahren über die Erbteilung geschlossene Vergleich vom 15. März 2007 keinen Einfluss auf die entstandene Steuerschuld habe und dass die der Bw. zugekommenen…
…Berufungswerberin genannt) und Herr K.W., als Übergeber einerseits und deren Sohn Herr I.W., als Übernehmer andererseits einen Übergabsvertrag auf den Todesfall. Die Übergeber sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ xy und wurde vereinbart, dass nach dem Ableben des erstversterbenden Ehegatten der…
…ohne Bedeutung. (VwGH 25.9.1997, 96/16/0280) Als Erwerb im Sinne des § 20 Abs.1 ErbStG 1955 gilt der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber, somit der Betrag um den der Erwerber von Todes wegen bereichert wurde. (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts…
…werden konnte, zu wessen Gunsten er sich auswirken würde. Weil von einer annähernd gleichen Lebenserwartung und von einer Gegenseitigkeit des Geschäftes ausgegangen wurde, läge kein Schenkungswille und sohin auch keine Schenkung auf den Todesfall vor, sondern ein Glücksvertrag. Darüber hinaus könne der Bw. die Ermittlung…
…begünstigte Besteuerung der von der Wohlfahrtskasse erhaltenen Einmalzahlung von 20.549,20 € und begründete dies sinngemäß im Wesentlichen wie folgt: Die (in der Berufung eingehend dargestellten) Umstände hätten zum (Zusatz der Berufungsbehörde: unbestritten) tragischen Tod des Sohnes des Bw am tt.mm.2009 geführt…
…E überschuldet; die Nachlassaktiva (Bankguthaben) von € 1.353,62 werden dem Bw gegen Bezahlung der Gerichtskommissionsgebühren (Notar) von € 108 sowie der Todfallskosten von € 1.938,40 an Zahlungs statt überlassen. Das Finanzamt hat daraufhin dem Bw mit Bescheid vom 14. Juli 2008…
…als Bemessungsgrundlage der anteilige 3-fache Einheitswert abzüglich einer (anteiligen) Gegenleistung in Höhe von 3.953,40 € herangezogen wurde. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Der Berufungswerber habe im Jahr 1980 mit seiner Schwiegermutter einen Übergabsvertrag und Übergabsvertrag auf den Todesfall abgeschlossen…
…von € 2.207.195,16 zustande gekommen ist. Weiters wäre bekanntzugeben, ob und inwiefern sich zwischen dem Todestag und dem Stichtag der Abschichtung die Zusammensetzung der das Wirtschaftsgut Kommanditbeteiligung bildenden Güter und Bilanzpositionen allenfalls geändert habe. Schließlich wurde durch die Berufungsbehörde noch angefragt, ob…
…Schuldscheines vom 8.2.1979 das Pfandrecht für die Darlehensforderung des Landes Oberösterreich per 160.000,00 S. Sollte am Todestag der Geschenkgeberin von diesem langfristigen Wohnungsdarlehen noch etwas offen sein, so hat die Restschuld die Geschenknehmerin abzuzahlen". Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt…
…und seinem Sohn F.S. junior im Falle seines Todes je zur Hälfte den Hälfteanteil seiner Liegenschaft N. EZ 59 mit den Grundstücken 248,250/1 251/1 mit dem untrennbaren Anteilsrecht des Grundstückes 248 zur Hälfte am gemeinsamen Hof Grundstück 250/3 und 251…
…Herrn Bw. , auf ihren Todesfall übergeben. Als Gegenleistung wurden neben der Pflege der Übergeber und dem Wohnrecht zugunsten eines Bruders des Bw. eine Übergabspreis von S 175.000,00 vereinbart. Der Wert der Vertragsgegenleistungen wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit insgesamt S…
…abgekürzt, erhielt im Streitjahr von der WC, einer schweizerischen betrieblichen Pensionskasse, das anteilig auf ihn als einen von drei erbberechtigten Nachkommen entfallende Todesfallkapital ausbezahlt. Dieses ist zu Lebzeiten seines Vaters für diesen als versicherte Person in der beruflichen Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) "geäufnet" worden (vgl. Z…
…abgebucht worden waren. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt: Im vorliegendem Fall wäre in der Ausbezahlung der Versicherungssumme an die Bw. ein Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 2 Abs…