…am 2.4.2009 durch die Bf. als Vertreterin der T. angemeldeten Importvorganges mit Textilien aus der Türkei festgestellt worden war, dass infolge unrichtiger Warenbezeichnung und Tarifeinreihung die in der Zollanmeldung angeführten nicht mit den tatsächlich importierten Waren übereinstimmten , sodass für letztere keine Zollanmeldung abgegeben…
…um Darstellungen von Objekten des betreffenden Museums handelt oder b) das Museum die genannten Gegenstände selbst anfertigt oder anfertigen lässt und c) diese Gegenstände ausschließlich in diesem Museum - nicht auch im gewerblichen Handel - verkauft werden. Für den Verkauf von Handelswaren (zB Schmuck, Textilien, CD´s etc.)…
…Post, Herrn Bf. (Beschwerdeführer, im Folgenden: Bf.) für Textilien aus Senegal Eingangsabgaben vor, nämlich 26,16 € an Zoll und 48,83 € an Einfuhrumsatzsteuer. Dagegen erhob der Bf. am 26.5.2009 unter der Bezeichnung "Einspruch" den Rechtsbehelf der Berufung und machte geltend, dass…
…m²". Ausdrücklich angeführt ist, dass der Mietgegenstand nur zum Betrieb eines Lagers und Detailverkauf für Teppiche und Textilien sowie Groß-und Kleinhandel mit Waren aller Art verwendet werden darf. Mit Bescheid vom 23.4.2012 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass Mietzinsbeihilfe gem…
…Bescheidspruches bildet) betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK entschieden: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Den verfahrensgegenständlichen Rechtsstreitigkeiten liegt als abgabenanspruchsbegründender Sachverhalt jeweils die Nachforderung von Eingangsabgaben betreffend Textilien, die im Versandverfahren mit Carnet TIR befördert und…
…Bescheidspruches bildet) betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK entschieden: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Den verfahrensgegenständlichen Rechtsstreitigkeiten liegt als abgabenanspruchsbegründender Sachverhalt jeweils die Nachforderung von Eingangsabgaben betreffend Textilien, die im Versandverfahren mit Carnet TIR befördert und…
…der Spruch der Berufungsvorentscheidung jeweils dahin abgeändert, dass er nunmehr lautet: Der Berufung wird stattgegeben und die Aussetzung der Vollziehung verfügt. Von der Erbringung einer Sicherheitsleistung wird abgesehen. Entscheidungsgründe Im Zusammenhang mit Textilien, die im Versandverfahren mit der Carnet TIR Nr. Nr.1 befördert wurden…
…Art. 220 Abs. 1 ZK gestützten Nachforderung die Zollschuld vor. Gegenstand dieser Nacherhebung war die Einfuhr von aus China und von chinesischen Versendern stammenden Waren (hauptsächlich Textilien und Schuhe). Die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgte auf Antrag der NNGesmbH. (nunmehr Bf.)…
…auf Art. 220 Abs. 1 ZK gestützten Nachforderung die Zollschuld vor. Gegenstand dieser Nacherhebung war die Einfuhr von aus China und von chinesischen Versendern stammenden Textilien und Schuhen. Die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgte auf Antrag der NNGesmbH. (nunmehr Bf.), die…
…auf Art. 220 Abs. 1 ZK gestützten Nachforderung die Zollschuld vor. Gegenstand dieser Nacherhebung war die Einfuhr von aus China und von chinesischen Versendern stammenden Textilien, Schuhen und anderen Waren. Die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgte auf Antrag der NNGesmbH. (nunmehr…
…Art. 220 Abs. 1 ZK gestützten Nachforderung die Zollschuld vor. Gegenstand dieser Nacherhebung war die Einfuhr hauptsächlich aus China und von chinesischen Versendern stammenden Textilien, Schuhen und anderen Waren. Die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgte auf Antrag der NNGesellschaftm.b.H..…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Unternehmensgegenstand der Berufungswerberin (in der Folge kurz: Bw.) ist die Produktion und der Handel mit Textilien. Mit Umsatzsteuervoranmeldungen für Mai 2008 sowie für Juni 2008 wurden Überschüsse in Höhe von 169.590,21 € bzw…
…2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) hat in den Einkommensteuererklärungen der Berufungsjahre 2002 bis 2004 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus dem Betrieb eines Einzelhandels mit Pferdesportartikeln und Textilien (unter den Bezeichnungen "A" bzw…
…mit dem Jahr 2007 - wird zugestimmt. Entscheidungsgründe (1) Die Berufungswerberin (im Folgenden: Bw.) betreibt einen nicht protokollierten Einzelhandel mit Textilien. Die Gewinnermittlung erfolgte - jedenfalls bis 2006 - durch Bilanzierung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988. Die Umsätze aus dem Textilhandel betrugen in den Jahren 2004 ca…
…den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betreibt einen Handel mit Textilien und Mobiltelefonen in Wien. Am 12.2.2003 erstellte die Betriebsprüferin im Anschluss an eine durchgeführte Buch- und Betriebsprüfung hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
…3. Mai 2001, 27. Juni 2001 und 4. Juli 2001 wurden für den Beschwerdeführer (Bf.) als Empfänger Textilien zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet. In den Anmeldungen WE-Nrn. 111, 222, 444 und 555 ist als Ursprungsland die Arabische Republik Syrien (Feld 16 der…
…waren nicht Gesprächsthema zwischen G.M. und B.U.. G.M. hat aus dem CMR-Frachtbrief ersehen, dass die Textilien für die B. bestimmt waren. Als formelle Lösung hat sich G.M. eine Weiteranweisung angeboten. Die Besonderheit hat G.M. in diesem Fall darin gesehen…
…März 2008 bezeichneten 1.895 Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung ab. Bei den eingeführten Waren handelte es sich vor allem um Textilien und Schuhe chinesischen Ursprungs. Im Zuge einer nach den Zollabfertigungen durchgeführten Betriebsprüfung kam u.a. hervor…
…Abschlusses der Lebensversicherung berufstätig war und über welche Einkünfte sie in diesem Zeitraum verfügen konnte. Der steuerliche Vertreter teilte mit, dass die Berufungswerberin seit dem Jahr 1974 einen Einzelhandel mit Textilien und ein Taxigewerbe ausgeübt habe. Der Erblasser habe lediglich das Notwendigste zum Leben verdient…
…Firma XY i.S. des Art. 5 des Zollkodex (ZK) die Überführung näher bezeichneter Textilien in den zollrechtlich freien Verkehr. In der Folge wurde der überwiegende Teil dieser Waren im Zuge einer Mängelrüge an den seinerzeitigen Versender zurückgesandt. Mit Eingaben vom 10. Jänner 2008 und…