…jeder der Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung stellt somit einen Erwerbsvorgang iSd Grunderwerbsteuerrechts dar (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…y je Grundbuch GB mit einem Gesamtausmaß von 2.171 m². Der Berufungswerber schloss am 1. Februar 2010 mit seinem Bruder einen Teilungsvertrag, dem zu Folge die beiden Liegenschaften der Fläche nach geteilt wurden. Zufolge dieses Realteilungsvertrages erhielten die beiden Brüder das Alleineigentum an näher…
…betreffend Antrag auf Berichtigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Bemessungsgrundlage Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 19. März 2008 wurde beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien ein Teilungsvertrag vom 22.2.2008 mit folgendem Inhalt angezeigt: Die Vertragsparteien A. C.…
…die "Teilung des bisherigen gemeinschaftlichen Eigentums aufgrund einer Ehescheidung gem. Realteilungsvertrag 23.01.2004". Aus in Kopie angeschlossenen Urkunde über den Realteilungsvertrag geht hervor, dass der Teilungsvertrag aus Anlass eines anhängigen Ehescheidungsverfahrens abgeschlossen wurde, die dem §81ff EheG unterliegenden Werte in einem in diesem Verfahren…
…8.452,21). Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 8. November 2001 wurde zwischen Herrn R.W. und Frau F.S. ein Teilungsvertrag abgeschlossen. Vertragsgegenstand waren verschiedene den Vertragsparteien je zur Hälfte gehörige Liegenschaften. Diese vertragsgegenständlichen Liegenschaften bilden zwei wirtschaftliche Einheiten…
…separaten Vereinbarung mit der Vorerbin erhält der Berufungswerber von der Vorerbin eine zusätzliche Abfindung von € 2.000,--, welche erst nach Rechtskraft des Teilungsvertrages zur Auszahlung gelangt. Dieser Abfindungsbetrag wurde erst im Oktober 2008 überwiesen. Für diese vorzeitige Herausgabe der Erbschaft von der Vorerbin wurde…
…separaten Vereinbarung mit der Vorerbin erhält die Berufungswerberin von der Vorerbin eine zusätzliche Abfindung von € 2.000,--, welche erst nach Rechtskraft des Teilungsvertrages zur Auszahlung gelangt. Dieser Abfindungsbetrag wurde erst im Oktober 2008 überwiesen. Für diese vorzeitige Herausgabe der Erbschaft von der Vorerbin wurde…
…separaten Vereinbarung mit der Vorerbin erhält der Berufungswerber von der Vorerbin eine zusätzliche Abfindung von € 2.000,--, welche erst nach Rechtskraft des Teilungsvertrages zur Auszahlung gelangt. Dieser Abfindungsbetrag wurde erst im Oktober 2008 überwiesen. Für diese vorzeitige Herausgabe der Erbschaft von der Vorerbin wurde…
…separaten Vereinbarung mit der Vorerbin erhält die Berufungswerberin von der Vorerbin eine zusätzliche Abfindung von € 2.000,--, welche erst nach Rechtskraft des Teilungsvertrages zur Auszahlung gelangt. Dieser Abfindungsbetrag wurde erst im Oktober 2008 überwiesen. Für diese vorzeitige Herausgabe der Erbschaft von der Vorerbin wurde…
…separaten Vereinbarung mit der Vorerbin erhält die Berufungswerberin von der Vorerbin eine zusätzliche Abfindung von € 2.000,--, welche erst nach Rechtskraft des Teilungsvertrages zur Auszahlung gelangt. Dieser Abfindungsbetrag wurde erst im Oktober 2008 überwiesen. Für diese vorzeitige Herausgabe der Erbschaft von der Vorerbin wurde…
…1.1987 die angefochtenen Bescheide zu erlassen, bereits verjährt sei. Beweis wurde erhoben durch: Auskunftserteilung durch Wiengas GmbH vom c. Einsichtnahme in den Kaufvertrag vom 15. September 1970, in den Teilungsvertrag vom 7. November 1986 In das Grundbuch in die Bescheide der Baubehörde (vom 10…
…in Höhe von ATS 494.760 aus dem Jahr 1964, die bis zum Ende des Prüfungszeitraumes 2001 trotz Umgründungsmaßnahmen bilanziell keine Änderung erfahren haben, enthalten. Herr GS wurde aufgrund des Übergabs- und Teilungsvertrags vom 12.11.1962 Eigentümer der Grundstücke Bp p (Hotelgebäude), * (Iandw. Gebäude)…
…am Grundstück 3 (R/Pe) an. Aus dem Lastenblatt der Liegenschaft 5 (Eigentum J) geht neben der Dienstbarkeit des Gehens, welche aufgrund Pkt. XX des unten näher beschriebenen Teilungsvertrages vom 11. März 1977 einverleibt wurde, auch ein Vorkaufsrecht gemäß § 1072f ABGB für alle Verkaufsfälle des…
…jeder der Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung stellt somit einen Erwerbsvorgang iSd Grunderwerbsteuerrechts dar (vgl Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…jeden der Verkäufer ein seinem Miteigentumsanteil entsprechender Teilbetrag entfällt. [...] Aktenkundig ist ferner, dass die Nachbarn der Bw, HR und AP, aufgrund einer im Teilungsvertrag vom 11. März 1977 festgelegten Übereinkunft berechtigt waren, ein Boot in dem zur Veräußerung gelangten Bootshaus einzustellen. So wird in Pkt…
…2005 seien vorläufig erfolgt, wobei sich aber in keinem Bescheid eine Begründung für die Vorläufigkeit finde. Im Jahr 2006 sei auf Grund des Todes von Herrn Adolf Y. auf Basis eines Teilungsvertrages das Grundstück aufgeteilt, die MEG aufgelöst und Grundstückseigentum begründet worden. Dieser Vorgang sei…
…an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden. Die Realteilung stellt…
…an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden. Die Realteilung stellt…
…an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden. Die Realteilung stellt…
…an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden. Die Realteilung stellt…