…Wenn die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar sei, errechne sich die Wegstrecke nach den Tarifkilometern des öffentlichen Verkehrsmittels (21 km). Unzumutbar wäre die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nur dann, wenn die Wegzeit (einschließlich Wartezeiten) für die Hin- oder Rückfahrt mehr als zwei Stunden betragen würde…
…dass sich die zu errechnende Wegstrecke bzw. der Arbeitsweg im Falle der "kleinen Pendlerpauschale" grundsätzlich nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen bemesse. Im gegenständlichen Fall ergäben sich zwei zumutbare Wegvarianten: Wegstrecke 1: Abfahrt Haltestelle GZ 7.21 Uhr…
…fahren müsse. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28.3.2012 als unbegründet ab und begründete dies damit, dass die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln 13 Tarifkilometer betrage und innerhalb von 1 ½ Stunden bewältigt werden könne, weshalb dem Bw…
…wobei die zweite und dritte angehakt wurden: | Bahnhof | Datum | Uhrzeit | Dauer | umsteigen | Zug | Tarifkilometer | ÖBB Vöcklabruck ÖBB Linz Hauptbf. | 24.03.09 24.03.09 | ab 05:37 an 06:23 | 0:46 |…
…Es ist für die Bestimmung eines Pendlerpauschales - außer beim Werkverkehr - nicht maßgebend, welches Verkehrsmittel tatsächlich benützt wird. Zur Berechnung der Wegstrecke werden die Tarifkilometer der öffentlichen Verkehrsmittel inklusive Anfahrts- und Fußwege herangezogen. Im Falle der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel werden die Straßenkilometer herangezogen. Bei…
…wurden. Begründend wurde ausgeführt, dass "für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einer einfachen Wegstrecke (Tarifkilometer) von 40 - 60 km eine jährliche Pendlerpauschale von € 1.242,00 gewährt werden konnte. Die nichtselbständigen Einkünfte aus dem Zweitjob konnten ,auch wenn diese aus Therapiegründen erzielt wurden…
…konnten die geltend gemachten Aufwendungen nur insoweit berücksichtigt werden, als die Beweismittel vorlagen. Lediglich das Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einer einfachen Entfernung von 43 Tarifkilometer konnte mit 1.161,00 berücksichtigt werden." Mit Schreiben vom 18. Februar 2010 brachte der Bw…
…des sog. kleinen Pendlerpauschales für eine einfache Fahrtstrecke ab 40 km und brachte im Wesentlichen Folgendes vor: Wenn auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Massenbeförderungsmittel verkehre, sei die Entfernung immer nach den Tarifkilometern des jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittels zu berechnen, dazu kämen Wegstrecken, die…
…beantragten Aufwendungen für Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung ersucht. Im Zusammenhang mit dem geltend gemachten Pendlerpauschale wurde der Bw. um detaillierte Angabe, welche Verkehrsmittel benützt werden könnten und um Angabe der jeweiligen Tarifkilometer, sowie der einzelnen Geh-, Fahrt- und Wartezeiten ersucht. Weiters wurde der Bw. um Aufklärung…
… 2. Pendlerpauschale, -Vorlage eines vollständig ausgefüllten Formulars (L34) betreffend Pendlerpauschale. Bei Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel um detaillierte Angabe, welche Verkehrsmittel benützt werden könnten und Angabe der jeweiligen Tarifkilometer, sowie der einzelnen Geh-, Fahrt- und Wartezeiten, -mit der Anmerkung, dass Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel…
…G. G ist von B aus mit dem Bus und der Bahn erreichbar. Die Fahrt mit der ÖBB umfasst 45 Tarifkilometer und dauert zwischen 37 und 50 Minuten (laut ÖBB Fahrplan 2007/2008). 3.) Mit Vorhalt der Referentin vom 14. Mai 2010 wurde die Bw…
…Bw. die vorstehend dargestellten Ermittlungsergebnisse mit und ersuchte um Bekanntgabe, "...1. aus welchen Gründen Sie nicht von Wien Meidling mit der Schnellbahn nach Wien Mitte mit einer planmäßigen Fahrzeit von 12 Minuten (7 Tarifkilometer) und laufend verkehrenden Zügen fahren, 2. aus welchen Gründen Sie, wenn…
…Somit steht ein großes Pendlerpauschale nicht zu. Wenn auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Massenbeförderungsmittel verkehrt, ist die Entfernung immer nach den Tarifkilometern des jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittels zu berechnen - inklusive der erforderlichen Wegstrecke von bzw. zur Ausstiegsstelle. In Ihrem Fall ergibt sich dadurch…
…dem Schnellzug von D-Ort nach F-Ort zum Bahnhof betrage ca. 1 Stunde (lt. Bahnauskunft eine Strecke von 29 Tarifkilometern). Von dort brauche die Linie1 bis zur Station Str.Z für diese Strecke von ca. 6 km 15 Minuten. Die Wegzeit betrage daher mehr…
…10 iVm § 260 BAO). Die Entfernung zwischen dem Wohnort D und dem Studienort Wien beträgt rund 52 Straßenkilometer bzw. 51 Bahn-Tarifkilometer. Über die Berufung wurde erwogen: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 dann als…
…jährlich 1.356,00 € als Werbungskosten; dies im Wesentlichen mit folgender Begründung: "Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit der Benützung eines…
… dazu führte es begründend ua. Nachstehendes aus: "Die einfache Wegstrecke mit Tarifkilometern vom Wohn- zum Arbeitsort beträgt 53 km und nicht wie in der Berufung festgehalten 68 km (siehe google-maps, www.viamichelin.at). Laut Fahrplanabfrage (www.vmobil.at) ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels…
…lägen Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als 80 km entfernt seien, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Gemäß Routenplaner bzw. gemäß den Tarifkilometern der Post/Bundesbahn liege R. nicht weiter als 80 km vom Studienort S. entfernt. Die Fahrzeit zwischen den Gemeinden mit den öffentlichen…
…Ausgabe 2012, Seiten 184 und 242 f). Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit…
…Ausgabe 2012, Seiten 184 und 242 f). Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit…