Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW:, Tankstellenpächter und Gastronom, Adr.1, vertreten durch Mag. Michael Ehrenstrasser, Wirtschaftstreuhänder, 1140 Wien, Beckmanngasse 6, vom 5. März 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vom 16…
…Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Einkommensteuerbescheid vom 28. Juli 2005 zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. ist Tankstellenpächter. Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 wurde elektronisch übermittelt und am 28. Juli 2005 erklärungsgemäß veranlagt. Am 18…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser als ehemaliger verantwortlicher Tankstellenpächter im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht hinsichtlich 1998 bis 2000 eine Abgabenverkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer im Gesamtbetrag von € 13.545,73 (S 186.393,31…
…9. November 2005 bis 31. Dezember 2006) bzw. der X-KG (1. Jänner bis 15. Oktober 2007) angewiesen hat, das vom Tankstellenpächter F, YYY, an die KEG bzw. KG gelieferte Heizöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen (§ 9 Abs. 6 Z 1 MinStG 1995)…
…und Boden, Gebäude noch stehende und umlaufende Betriebsmittel vorhanden, die einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dienen. Das "Revitalisieren" der Fläche durch den ehemaligen Tankstellenpächter bewirkt keineswegs, dass diese - wie vor 1957 - "automatisch wieder" dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen ist. Die Fläche wird vom Ehegatten der Bw. in einem…
…dass beabsichtigt gewesen sei, auch ihn entlastendes Material zu sammeln; dies sei aber dann offenbar nicht geschehen: So sei weder ein "Gutachten" eingeholt worden noch seien die Tankstellenpächter und deren Lieferanten einvernommen worden. Es sei tatsächlich nur ihn belastendes Material gesammelt worden, seinen Beweisanträgen sei…
…dass er ihnen keine ähnlich günstigen Preise anbieten kann" d.h. die Kunden der Fa. X. GmbH & CO KG (Tankstellenbetreiber, Tankstellenpächter, Fuhrunternehmer, etc.) wussten über die Herkunft der Ware Bescheid. ad Seite 16; 1. Absatz Die Betriebsprüfung möchte zur Untermauerung ihrer Beweiswürdigung folgenden Satz hervorheben…
…kenne der Kunde vorwiegend diese Kunstnamen, ohne dass deshalb irgendjemand daran denken würde, die Umsätze einem anderen zuzurechnen als jenen, die für sich diese Einnahmen "reklamieren". Als weiteres Beispiel seien Tankstellenpächter bzw. -betreiber mit angeschlossenen Shops bzw. Werkstätten zu nennen. Wie viele Kunden würden nicht…
…gehabt. Dies sei nicht geschehen, sodass die angefochtene Berufungsvorentscheidung mit einem wesentlichen Verfahrensmangel behaftet sei. Gleichzeitig wurde der Antrag auf Befragung des Tankstellenpächters S. zum Beweis dafür beantragt, dass dieser Heizöl an die V-KEG veräußert und in den Monatsrechnungen als "Diesel" bezeichnet habe, sodass…
…Diese Beweiswürdigung erscheint jedoch nicht schlüssig. Zum einen geht das Finanzamt selbst davon aus, dass die Vereinbarung mit der Tankstellenpächterin - die im Übrigen nur ein Mitbenutzungsrecht der Berufungswerberin am Verkaufsraum der Tankstelle beinhaltet - auf den 1. Jänner 2008 rückdatiert wurde; so scheint in der Vereinbarung…
…im Durchschnitt waren es ca. 8000 Liter pro Monat. Durch Sichtung der Buchhaltung des Tankstellenpächters konnte die o.a. Gesamtmenge im Zeitraum 1.2.2006 bis 31.5.2007 ermittelt werden. Bw. war in seiner niederschriftlichen Einvernahme am 26.6.2007 zu den vorgehaltenen Malversationen…
…seinem Verantwortungsbereich gehört. Für diese Aufgaben sei er im überwiegenden Teil im Außendienst tätig gewesen. Der Verkauf von Produkten sowie die Betreuung von Tankstellenpächtern (Produktberatung) würde nicht zu seinem Bereich gehören. Lediglich die technische Betreuung der Tankstellenunternehmer sei Teil seines Jobs gewesen. Die Vertragsunterzeichnung im…