Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, vertreten durch Mag. Christian Kras, Rechtsanwalt, 5162 Obertrum, Handelsstraße 6/2, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. April…
…1 lit. a FinStrG festzustellen, dass die oben dargestellte Aktenlage keinen Zweifel einerseits an der Tätereigenschaft der MM und andererseits an den von ihr gesetzten objektiven Tathandlungen im Sinne der angeführten Bestimmungen erkennen lässt. Was die Umstände bzw. die Höhe der eingetretenen, von der Erstbehörde…
…Werden in Entsprechung dieses Gebotes im Bescheid einzelne Tatumstände bzw. wesentliche Sachverhaltselemente, beispielsweise durch die Angabe von Abgabenarten, von Tatzeiträumen oder von Zeiträumen, für die Abgabenverkürzung(en) bewirkt wurde(n) oder aber auch durch eine Benennung der maßgeblichen Tätereigenschaften iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG (zB…
…darin, in Entsprechung dieses Gebotes, einzelne Tatumstände, beispielsweise durch die Angabe der Tatzeiträume, oder auch jener Zeiträume, für die Abgabenverkürzung(en) bewirkt wurde(n) bzw. durch eine Benennung der maßgeblichen Tätereigenschaften iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG (zB als Abgabepflichtiger bzw. als Verantwortlicher der Fa. XY)…
…lediglich bei Vorliegen einer Gutschrift ("... wollte damit erreichen, dass der Gesamtrückstand dadurch vermindert werde ...") von ihr abgegeben worden seien. Dass die bisher festgestellte Handlungsweise der Bf. sowohl was die Tätereigenschaften als auch die (äußerlich feststellbare) Handlungsweise betrifft, dem objektiven Tatbild des § 33 Abs. 2 lit…