…Nachweisen). Gerade bei dem hier in Rede stehenden Tatbestand im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Der Täter der Abgabenhinterziehung ist im Gesetz nicht ausdrücklich bezeichnet…
…August 2003 bestehenden Angestellten-Tätigkeit bei CO habe jedenfalls keine steuerrechtlichen Belange seines Dienstgebers mitumfasst und habe er überdies auch keinerlei Zugang zu den entsprechenden betriebswirtschaftlichen Daten der Firma gehabt. Dies sei bereits auch in dem gegen ihn beim Finanzamt Linz laufenden Finanzstrafverfahren vorgebracht worden…
…Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen NA, Kellner, geb. 19XX, W, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten, vertreten durch Mag. Karl Otzasek, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, 5280 Braunau, Stadtplatz 8-9 vom 26…
…Angestellter, geb. 17. Oktober 1947, L, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 6. Februar 2004 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Linz vom 21. Oktober 2003, SN 046-2003/00118-002, zu Recht erkannt…
…Kurt KN, ehemals Gastwirt, geb. 19XX, whft. in S, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Juni 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG…
…bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrages nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Derartige besondere Umstände sind der Aktenlage nicht zu entnehmen und wurden auch nicht behauptet. Abgabenhinterziehungen…
…VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen H, vertreten durch Dr. Marcus Zimmerbauer, Rechtsanwalt in Bahnhofstrasse 5, 4050 Traun, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und lit.b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie Finanzordnungswidrigkeiten gemäß §…
…entrichteten Beträgen enthalten sind, sodass nunmehr von einer vollständigen Schadensgutmachung auszugehen ist.] Der Erstsenat qualifizierte das Verhalten des Beschuldigten als Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a FinStrG. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die [damalige] teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen…
…aber er weiß, dass der verpönte Erfolg sicher mit seiner Handlung verbunden ist. Der Täter sieht also den Eintritt des tatbildmäßigen Erfolges als gewiss voraus. Diese Schuldform der Wissentlichkeit ist bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG lediglich für den Verkürzungserfolg nötig…
…des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn RA, vertreten durch Herrn KB, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. November 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
…strafverschärfende Bestimmung des § 38 Abs.1 lit.a FinStrG zur Anwendung, wenn es einem Finanzstraftäter bei der Begehung beispielsweise einer Abgabenhinterziehung darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung). Das Vorbringen des Verteidigers in der Berufungsverhandlung, dass die strafrelevanten…
…ehem. Schrotthändler, geb. X, Adresse, vertreten durch Johannes Schuster, Steuerberater, 4600 Thalheim bei Wels, Flösserstraße 12, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a iVm 38 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom…
…ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Gewerbsmäßig handelt dabei, wem es bei einer Abgabenhinterziehung darauf ankommt, sich durch eine wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (§ 38 Abs.1 lit.a FinStrG). Gemäß § 98 Abs…
… 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 FinStrG werden mit einer…
…wonach bei fortgesetzten Delikten für die Anwendung des § 31 Abs.5 FinStrG von Einzeldelikten auszugehen sei, nicht angeschlossen (VwGH vom 25.6.1998, 96/15/0167). Die Strafbarkeit der von F begangenen Abgabenhinterziehung ist daher nicht durch Verjährung eingeschränkt. Die Berufung der Beschuldigten hinsichtlich des…
…a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt, weil er beispielsweise einen Teil der steuerpflichtigen Erlöse bei der Berechnung der Zahllast unberücksichtigt…
…whft. XXX, vertreten durch Dr. Ernst Kohlbacher, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Sigmund-Haffner-Gasse 15, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Berufung des Beschuldigten vom 11. März 2010…
…1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Nach den oben dargestellten Beweisergebnissen handelt es sich entgegen der Darstellung im angefochtenen Erkenntnis bei der verfahrensgegenständlichen Anzahlungsrechnung mit dem Vorsteuerbetrag von € 50.033…
…Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet werden (§ 33 Abs. 3 lit. b FinStrG). Kommt es dem Finanzstraftäter bei einer Abgabenhinterziehung darauf an, sich durch deren wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, handelt er gewerbsmäßig (§ 38 Abs. 1 lit. a…
…in Geltung ab dem 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier betreffend die Abgabenhinterziehungen nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese…