…Tochter E. ab Oktober 2006 mit der Begründung abgewiesen, dass die Auszahlung der Familienbeihilfe durch den Studienwechsel von Kommunikationswissenschaften auf Sportwissenschaften (unter Anrechnung eines Semesters aus dem Vorstudium) zwei Semester ruhen müsste. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Mai 2007 wurde der Berufung vom 14. Februar 2007…
…1998 habe er den Aufnahmebescheid der Akademie für Y. in Z. erhalten. Ein sinnvoller Studienwechsel vor diesem Zeitraum sei leider nicht möglich gewesen, da er aus Mangel an Ausbildungsplätzen an der Akademie nicht hätte aufgenommen werden können. Der Bw. beantragte die Stattgabe der Berufung. Die…
…Einhaltung aller zulässigen Kriterien nicht möglich sei, das Psychologiestudium bis zum 24. Lebensjahr zu beenden. Ein Studiumwechsel innerhalb der ersten zwei Semester sei erlaubt, das Studium dauere 10 Semester und pro Abschnitt gebe es 1 Toleranzsemester. Das ergebe 14 Semester. Es sei ihrer Tochter gelungen…
…Vorlageantrag ein, welcher wie folgt begründet wurde: "Erstens: Wir möchten betonen, dass unsere Tochter sich, vor Antritt ihres Studiums, gewissenhaft informiert hatte über die gesetzlichen Modalitäten eines Studienwechsels. Auf der ÖH hieß es, man kann zweimal eine Änderung vornehmen, jeweils nach 3 Semestern. Da sie…
…ausgeführt, dass die Tochter seit über einem Jahr wegen dieser Erkrankung in Behandlung stehe. Weiters wurde ausgeführt: ......... Auch der Studienwechsel muss im Hinblick auf die chronische Erkrankung beurteilt werden, und es wird eine Weiterführung der Familienbeihilfe auch aus diesem Grund, aus internistisch medizinischer Sicht, dringend…
…ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Im § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) hingewiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl.Nr…
…ob ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vorliegt. Der Sohn der Berufungswerberin (Bw.) betrieb ursprünglich folgende Studien: | Studium | Studienbeginn | Studienende | Bakkalaureatsstudium Soziologie | 10.2006 | 09.2008 | Diplomstudium Politikwissenschaft | 10.2006 | 09.2008 | Diplomstudium Musikwissenschaft | 10.2007 |…
…Sinne des FLAG 1967 darstelle. i habe mit Beginn des Sommersemesters 2005 einen beihilfenschädigenden Studienrichtungswechsel vorgenommen. Trotz Aufforderung vom 30. November 2005 seien keine schlüssigen Nachweise für einen unverschuldeten zwingenden Studienwechsel vorgelegt worden. In ihrer Eingabe vom 24. Februar 2006, datiert mit 16. Februar 2006…
…für Oktober und November 2009 bereits bezahlte Familienbeihilfe sowie die Kinderabsetzbeträge mit der Begründung zurück, dass die Tochter mit dem Wechsel der Universität nach vier Semestern einen schädlichen Studienwechsel vorgenommen habe. Da die erste Diplomprüfung anerkannt worden sei und die Dauer des ersten Studienabschnittes zwei…
…Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe erst dann wieder, wenn der/die Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt habe. M sei von Oktober 2009 (gemeint ist wohl: 2008) bis Februar 2011 dem Diplomstudium der Internationalen…
… 33 Abs. 4 EStG 1988 - mit folgender Begründung zurück: "Im § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) hingewiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder…
…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. Werde im Falle eines kombinationspflichtigen Studiums ein Fach zur Gänze gegen ein anderes ausgetauscht, liege ein Studienwechsel vor. Da der Sohn der Berufungswerberin die Studienrichtung (bzw. das Fach) nach vier Semestern gewechselt habe, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…März 2009 bis Februar 2010 erlassen. Begründend wurde ausgeführt, ein Studienwechsel nach dem dritten Semester sei beihilfenschädlich und bedinge eine Wartezeit im Ausmaß der bisherigen Studiendauer. Diese Zeit ohne Anspruch auf Familienbeihilfe verkürze sich durch die Anrechnung von Prüfungen. Im Fall von T sei eine…
…2007 wies das Finanzamt den Antrag auf Familienbeihilfe mit folgender Begründung ab: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) hingewiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor…
…bis 31. Mai 2010 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge im Wesentlichen mit der Begründung zurück gefordert, bei dem zitierten Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) und damit auch im Sinn des § 2…
…Weiters ersuchte er, die in § 17 StudFG i.d.F. BGBl I Nr. 76/2000 enthaltenen gesetzlichen Vorschriften für den Fall des Studienwechsels zu ändern. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet…
…der Universität Graz am 28. August 2003 erfolgte mit 8. September 2003 die Immatrikulation an der Privaten Medizinischen Universität in Salzburg. Bei einem Studienwechsel nach drei Semestern liege ein familienbeihilfenschädlicher Wechsel vor, wodurch Familienbeihilfe erst wieder ab dem 7. Semester gewährt werden könne, unter Berücksichtigung…
…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. ... Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305…