…persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens (Art.2 des Beschlusses 3/80). 6.2. Der Umstand, dass einem türkischen Staatsangehörigen gestattet worden ist, als Student in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einzureisen, kann ihn allerdings nicht von der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt im Sinne von Art. 6 Abs…
…ist nur mehr für den Zeitraum April 2004 bis September 2004 zu prüfen, ob für die Berufung mit dem Vorbringen des Bw, türkische Staatsbürger wären gemäß dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBI. 428/1977 bei der Gewährung der Familienbeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt (und…
…Mit der Aneignung von Deutschkenntnissen werden im Allgemeinen keine spezifischen beruflichen Kenntnisse erworben und der Besuch von Deutschkursen, wenn diese nicht im Rahmen eines ordentlichen Studiums erfolgen, kann nicht als Berufs-ausbildung gewertet werden. Im gegenständlichen Fall sind somit - unabhängig von der Staatsbürgerschaft - nicht alle…
…1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familiebeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleich gestellt sind. Da meine Eltern nicht in der Lage sind, mich zu erhalten beantrage ich die Familienbeihilfe ab Antragsstellung hilfsweise ab 10/2004 zu gewähren." Das Finanzamt wies die Berufung des Bw. mit…
…Reisepass: "Student" bzw. ab 1.1.2003 "Ausbildung § 7 Abs.4 Z.1 FRG"), - hat als Familienwohnort auf dem Antragsformular eine Adresse in der Türkei angegeben (Adresse-Ausland), diese Adresse ist laut dem vom Bw. in Übersetzung vorgelegten "Auszug aus der Geburtsurkunde" ident mit der…
…engsten Angehörigen (Eltern, Geschwister) von Ihnen und Ihrem Mann nach wie vor in der Türkei beheimatet sind. Sie haben einen türkischen Staatsbürger geheiratet, welcher als Student ebenso wie Sie auch, nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Österreich erhalten kann (weil die Eltern nicht in Österr. leben)…
…sich laut den Angaben auf dem Antragsformular seit 23. März 2001 in Österreich auf (Aufenthaltstitel laut den vorgelegten Kopien aus dem Reisepass: "Student" bzw. ab 2003 "Ausbildung § 7 Abs.4 Z.1 FRG"), - hat auf dem Antragsformular im September 2004 den Familienwohnort mit "Türkei, ..." angegeben, …
…bekannt gegeben und weiters mit Eingabe vom 15. Oktober 2008 der Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft nachgereicht. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wurde der Entscheidung zu Grunde gelegt und ist den vorgelegten Dokumenten zu entnehmen: Der Bw. ist türkischer Staatsbürger und lebt seit…
…volljährige Bw. - ist türkischer Staatsbürger und laut den Angaben auf dem Antragsformular nach Österreich am 12.06.2002 eingereist, als Familienwohnsitz wurde (zum Zeitpunkt der Antragstellung im Oktober 2004) eine Adresse der in der Türkei (Adresse-Ausland) angegeben, - hielt sich mit dem Aufenthaltstitel "Student" bzw…
…türkischer Staatsangehöriger in diesem Fall untersagen. Dies wird auch durch EuGH-Judikatur untermauert. Vor allem die Tatsache, daß der BW nur einen "vorübergehenden" Aufenthaltstitel vorweisen kann (AE Student), ist für die Gewährung der Familienbeihilfe kein Hinderungsgrund. ..." Das Finanzamt wies die Berufung gegen den Abweisungsbescheid mit…
…Student bekommen. Ich sehe also, dass es einem behördlichen Fehler entsprungen ist, wie der neue Aufenthaltstitel entstanden ist und ersuche daher um Stattgabe der Berufung." Über Ersuchen des Finanzamtes vom 9. Juli 2010 wurde der Asylbescheid betreffend den Sohn S. vom 2. April 2009, mit…
…1 lit. b zweiter bis letzter Satz sind anzuwenden; ..." Feststehender Sachverhalt: Der Bw. ist türkischer Staatsangehöriger, seine Gattin, mit der er seit März 2007 verheiratet ist, besitzt jedenfalls seit dem Tag der Eheschließung die österreichische Staatsbürgerschaft. Als erwiesen anzunehmen ist, dass der Bw. seit 2003…
…somit nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens (Art.2 des Beschlusses 3/80). Der Umstand, dass einem türkischen Staatsangehörigen gestattet worden ist, als Student in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einzureisen, kann ihn zwar nicht von der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt im Sinne von Art…
…November 1986, ordentlicher Student dieser Schule in der Abteilung Physiotherapeut sei. Bestätigung des Verkehrsunternehmens Profitorganisation "Nahverkehr" vom 9. März 2006, wonach Mo. Mi. Ne-, für die Fahrt von seinem Wohnort Zv. nach Beograd 1 Stunde 30 Minuten brauche. Mit Bescheid vom 12. Juni 2006 wurde…
…auf Familienbeihilfe hat, festlegt, stellt § 3 FLAG 1967 ergänzend jene für Personen auf, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, wobei mit 1. Jänner 2006 eine neue Rechtslage in Kraft tritt. Für Zeiträume bis 31. Dezember 2005 gilt noch die frühere Rechtslage: 1. Alte Rechtslage bis…
…Familienstand mit ledig angegeben, als Beruf der Bw. wird Schülerin (der Bildungsanstalt für K., Schulform: Abschluss mit Matura; Schuljahr 2006, Klasse 3A) genannt. Den Angaben zu ihrem damaligen Lebensgefährten (dem späteren Ehegatten) zufolge besitzt dieser die österreichische Staatsbürgerschaft, war zum Zeitpunkt der Antragstellung Student und…
…1997). Der Umstand, dass der Bw. eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in Österreich hat, bedeutet insbesondere aus der Sicht der Gleichstellung türkischer Staatsbürger mit österreichischen Staatsbürgern gemäß Art. 8 des Europäischen Abkommens über europäische Sicherheit BGBl 428/1977, dass er im Sinne des § 2 Abs. 5…
…Der Umstand, dass der Bw. eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in Österreich hat, bedeutet insbesondere aus der Sicht der Gleichstellung türkischer Staatsbürger mit österreichischen Staatsbürgern gemäß Art. 8 des Europäischen Abkommens über europäische Sicherheit BGBl 428/1977, dass er im Sinne des § 2 Abs. 5 lit…
…über Soziale Sicherheit BGBL. 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familiebeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleich gestellt sind. Da meine Eltern nicht in der Lage sind, mich zu erhalten, mein Bruder, der mich mit monatlich € 200.- aus Freigiebigkeit unterstützt, ist mir gegenüber nicht…
…Der Berufungswerber (Bw.), ein türkischer Staatsbürger reiste im März 2001 nach Österreich ein und beantragte für sich selbst ab dem 1. März 2001 die Gewährung der Familienbeihilfe. Der Bw. war damals Student und hat mittlerweile sein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen, er heiratete im Juli 2005…