…zu bereichern, und solcher Art Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, auch wenn die Handlungsweise des gegen den Willen des Arbeitgebers sich aus dem Dienstverhältnis Vorteile verschaffenden Abgabepflichtigen in einem strafgesetzwidrigen Tun oder Unterlassen besteht (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 26. November…
…das Dienstverhältnis gebotene Gelegenheit nutzt, um sich zu bereichern, und solcherart Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor. Das durch ein strafgesetzwidriges Tun oder Unterlassen aus dem allgemeinen Wirtschaftsverkehr entsprechenden Rechtsgeschäften gewonnene Einkommen löst, sofern es den Kriterien der §§ 2, 21 ff EStG 1988…
…bereichern, und solcher Art Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, auch wenn die Handlungsweise des gegen den Willen des Arbeitgebers sich aus dem Dienstverhältnis Vorteile verschaffenden Abgabepflichtigen in einem strafgesetzwidrigen Tun oder Unterlassen besteht (Hinweis E 26. November 2002, 99/15/0154, VwSlg…
…zu bereichern, und solcher Art Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, auch wenn die Handlungsweise des gegen den Willen des Arbeitgebers sich aus dem Dienstverhältnis Vorteile verschaffenden Abgabepflichtigen in einem strafgesetzwidrigen Tun oder Unterlassen besteht [vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 26. November…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Johannes Dock als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der als Organ des Unabhängigen Finanzsenates Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Michael Kopetz und Mag. Christian Inzko als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Heinz Jürgen Hengl und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere Mitglieder des…
…von Anfang an bis zu seinem Austritt im Februar 2008 nur Kontakt mit dem Beschwerdeführer gehabt. Mit der Buchhaltung habe DD nichts zu tun gehabt. In der Vernehmung als Verdächtigen vom 19. November 2008 beim Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gab der Beschwerdeführer an…
…liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, auch wenn die Handlungsweise des gegen den Willen des Arbeitgebers sich aus dem Dienstverhältnis Vorteile verschaffenden Abgabepflichtigen in einem gesetzwidrigen Tun und Unterlassen besteht. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen eben nicht nur die im Dienstvertrag vereinbarten Entgelte…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen EÖ, ehemals Gaststättenwesen, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Dr. Joachim Rathbauer, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Weißenwolfstraße 1, über die Beschwerde des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des Senates in…
…Dokumente nicht erkannt worden war, es fehle ihnen an Erfahrung mit Zolldokumenten. Er selbst habe in langjähriger Berufserfahrung und steuerlicher Betreuung zahlreicher Gastronomiebetriebe noch nie mit zollrechtlichen oder verbrauchsteuerrechtlichen Belangen zu tun gehabt. Y habe ihm einen allgemeinen steuerlichen Auftrag erteilt, die klassischen Dienstleistungen wie…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…
…im Burgenland übernommenen Arbeiten habe er nichts zu tun. Er habe von diesem Unternehmen keine Rechnungen erhalten und diese erst bei der Betriebsprüfung gesehen. Unter den Scheckeingängen hätten sich unter anderem Rechnungsbeträge der Fa. G GmbH befunden, mit denen er ebenfalls nichts zu tun habe…