Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Frau X.Y., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz10 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Heinz Schöppl und DI Christof Bauer als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Mag.pharm. Reinhard Fischill und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schöberl als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn WL, vertreten durch WH, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Mai…
…war, dass hinsichtlich der eingewendeten missbräuchlichen Verwendung der UID-Nummer des Bw. weitere Erhebungen im betreffenden Mitgliedsstaat beim liefernden Unternehmen zu tätigen gewesen wären. Im zweiten Rechtsgang habe die Behörde Feststellungen zu einer allfälligen Strafbarkeitsverjährung zu treffen, wobei im Falle eines Schuldspruches gemäß Art. 6…
…nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG als verwirklicht angesehen werden muss. Zum Einwand des Verteidigers in der mündlichen Berufungsverhandlung, dass allenfalls bereits Strafbarkeitsverjährung eingetreten wäre, ist festzuhalten, dass bei Unterlassungsdelikten der Lauf der Verjährungsfrist erst in dem Zeitpunkt einsetzt, in dem die Pflicht, tätig…
…erging am 13. November 2002, sodass weder für das Jahr 2000 noch das Jahr 2001 Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Durch Ergehen dieser Strafverfügung wurde ein Finanzstrafverfahren anhängig, sodass ab diesem Zeitpunkt die Strafbarkeitsverjährung gemäß § 31 Abs. 4 lit. b FinStrG gehemmt wurde. Insgesamt ergibt…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…
mittlerweile schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Waldner, JWP Jenewein, Waldner und Partner Wirtschaftsprüfung + Steuerberatung GmbH & Co KEG, 6020 Innsbruck, Franz-Fischer-Straße 7, über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Michael Schrattenecker, in der Finanzstrafsache gegen FS, W-Dorf, vertreten durch Dr. Gerhard Lebitsch, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Rudolfskai 48, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schöberl als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen Frau C.R., vertreten durch Dr. Erich Hirt, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rudolfsplatz 5/28, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Mag. Wilfried Bischofer und Dr. Otmar Sommerauer als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen G.P., (Bw.) vertreten durch Dr. Paul Georg Appiano und Dr. Bernhard Kramer, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Bösendorferstr. 7, wegen des Finanzvergehens der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr.med. vet. Friedrich Prodinger als weitere Mitglieder…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch WTT Wirtschaftstreuhand Tirol Steuerberatungs GmbH&Co KEG, 6020 Innsbruck, Rennweg 18, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1…