…überdies, dass im Fahrzeug der Bf laut Aktenlage auch bei der Kontrolle in Deutschland am 16. Jänner 2007 eine "Fahrten-Genehmigung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich-Kroatien" für die Fahrt durch Österreich mitgeführt wurde. Der UFS kommt aus den angeführten Gründen zu dem Schluss, dass…
…hat anlässlich der Kontrolle den Kontrollorganen neben dem Frachtbrief die CEMT-Genehmigung Nr. aa, welche für Italien und Österreich keine Gültigkeit besitzt, die "Fahrten-Genehmigung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich-Kroatien" mit der Nr. bb ausgehändigt. Der Fahrer konnte für Italien keine gültige Genehmigung vorlegen…
…33333 verwendet. Für die Fahrt durch Österreich benutzte die Bf. eine vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die Firma Trgo-Prijevoc d.o.o., HR-Krizevci, ausgestellte Fahrtengenehmigung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich-Kroatien mit der Nr. 44444. Im mitgeführten CMR-Frachtbrief…
…Kroatien), jeweils als Empfänger angeführt worden. Laut Lieferscheinen der T-GmbH und der S-GmbH vom 10. und 11. März 2010 war das og. Unternehmen in X Empfänger. Der Bw. führte beim Transport neben den Frachtbriefen die "Fahrten-Genehmigung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich-Kroatien…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333…
…Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden Staaten liegen (§ 7 Abs.1 Z.2 Güterbeförderungsgesetz). Die Bf. hatte in Österreich insgesamt 5 CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 0219…