… 1 Abs. 3 Z 2 und 3 des Körperschaftsteuergesetzes 1988: a) Beteiligungserträge im Sinne des § 10 des Körperschaftsteuergesetzes 1988... Neben der R war im gegenständlichen Zeitraum die J, eine Stiftung nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz an der Bw. seit 11.12.1999 mit S…
… 2 Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz, BGBl. Nr. 11/1975 (BStFG) sind Stiftungen durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen; somit sind keine klassischen Rechte und Pflichten aus einer Mitgliedschaft wie etwa bei einem…
…mit dem Tag der Ventilierung des Abgabenanspruchs ein einlageähnlicher Vorgang herbeigeführt. Offenbar gehen auch die erläuternden Bemerkungen davon aus, dass sich die Abschreibungsbemessungsgrundlage durch die jährlichen Abschreibungsbeträge erschöpfen kann. Auf Grund unterschiedlicher Besteuerungssubjekte der Körperschafts- und Einkommensteuer wäre im Bereich der Körperschaftsteuersubjekte, insbesondere Stiftungen nach…
…die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation. Nach § 2 Abs.1 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz sind Stiftungen im Sinne dieses Bundesgesetzes durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit. Dem Abgabengläubiger ist…
…Sollten dennoch Auflösungsgründe nach § 20 des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes, BGBl 11/1975 auftreten, bedarf die Auflösung der Genehmigung der Stiftungsbehörde. Das Stiftungsvermögen ist in diesem Falle zunächst in einen Stiftungsfonds (B - Stiftungsfonds) umzuwandeln, der die gleichen Aufgaben entsprechend der Satzung der B -Stiftung erfüllt.…
…GmbH, Genossenschaft), die Vereine und die Sachgesamtheiten der Stiftungen und Fonds. Stiftungen sind durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen (§ 2 Abs. 1 Bundes- Stiftungs- und Fonds- Gesetz, BGBl. 1975/11). Voraussetzung für…
…dafür notwendige Ansuchen nach § 136 des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955 beim zuständigen Grundbuchsgericht (gegebenenfalls mehrere Ansuchen bei verschiedenen zuständigen Gerichten) zu stellen. Die Regelung entspricht in ihrer Konzeption der in § 38 des Privatstiftungsgesetzes vorgesehenen Umwandlung einer Stiftung nach dem Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz in eine Privatstiftung…
…Einkunftsarten........... Wie das Einkommen zu ermitteln ist bestimmt sich nach dem Einkommensteuergesetz 1988 und diesem Gesetz. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften die Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftung, Satzung oder sonstige Verfassung…
…vorliegende Satzung nicht nur die Einrichtung eines Sondervermögens, sondern auch diejenige eines eigenen Rechtsträgers (etwa eines Fonds im Sinne des Bundes-Stiftungs- und Fondgesetzes), der sich weder durch vertragliche noch durch gesellschaftsrechtliche Abhängigkeit von der mitbeteiligten Partei auszeichnen müsste, die die ausschließliche Verfolgung der im …
…die Gesetze gebunden und hat sie, solange nicht eine Gesetzesaufhebung stattgefunden hat, anzuwenden. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im…
…entstanden ist, die nach dem Willen des Gesetzgebers durch Interpretation zu schließen ist. Zuwendungen von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen sind daher nur dann stiftungseingangssteuerfrei, wenn sie an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgende Stiftungen erfolgen." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben und eingewendet, dass gem…
…zu berechnen. Für die Wertermittlung sei nach § 1 Abs. 5 StiftEG - vorbehaltlich § 3 Abs. 4 StiftEG - § 19 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 anzuwenden. Bereits im Zusammenhang mit dem ErbStG 1955 habe der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass das ErbStG und damit die Bewertungsbestimmung des § 19 ErbStG verfassungswidrig…
…23) oder dem für die Erhebung der Stiftungseingangssteuer bei genannter Privatstiftung zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien der Umstand bekannt wurde, dass die diesbezügliche Mitstifterin (= die Bw) auch alleinige bzw. Erstbegünstigte und wirtschaftlich Berechtigte der Stiftung-FL ist, wäre nach der ständigen Rechtsprechung…
…aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Nach der herrschenden Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Schätzung dem Wesen nach ein Beweisverfahren, bei dem der Sachverhalt unter Zuhilfenahme mittelbarer Beweise (indirekte Beweisführung) ermittelt wird (vgl. Ritz…
…bescheidmäßige Festsetzung der Stiftungseingangssteuer. Die entsprechende Stiftungseingangssteuererklärung war am 13. Oktober 2009 elektronisch eingereicht und am 16. Oktober 2009 wurde die Stiftungseingangssteuer auf dem Abgabenkonto festgesetzt. Auf Grund verfassungsmäßiger Bedenken gegen die Stiftungseingangssteuer werde daher der Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides gestellt, mit welchem die…
…die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entsteht - unterliegen der Stiftungseingangssteuer nach diesem Bundesgesetz unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder auf damit vergleichbare Vermögensmassen. Steuerschuldner ist (grundsätzlich) der Erwerber; die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Zuwendung (§ 1 Abs. 3 und Abs. 4 StiftEG). Nach …
…die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entsteht - unterliegen der Stiftungseingangssteuer nach diesem Bundesgesetz unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder auf damit vergleichbare Vermögensmassen. Steuerschuldner ist (grundsätzlich) der Erwerber; die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Zuwendung (§ 1 Abs. 3 und Abs. 4 StiftEG). Nach …
…1 KStG sind gemeinnützige Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten gemäß §1 Abs. 3 Z 1 lit b nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3).…
…beil. Berechnung). Der zugewendete Geschäftsanteil sei daher mit € 6,003.257,81 zu bewerten. Das Finanzamt hat sich dem Prüfungsergebnis angeschlossen und mit abweisender Berufungsvorentscheidung vom 11. Mai 2007 die Schenkungssteuer, ausgehend vom Wert des GmbH-Anteiles von € 6,003.257,81, nunmehr…
…wäre von der Bw. darzustellen und glaubhaft zum machen gewesen. Eine derartige Darstellung erfolgte nicht, im Gegenteil war die Bw. auch im Berufungsverfahren niemals in der Lage, gesetzte Termine (z.B.: zeitnahe Vorlage von Unterlagen nach der mündlichen Berufungsverhandlung) zu wahren. Der festgesetzte Verspätungszuschlag von…