…wobei Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben seitens der Bw. nicht kontrolliert würden. Im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens seien nun 544 dieser Kassabelege als Stichprobe einer Überprüfung unterzogen worden, um die genannten Empfänger der ausbezahlten Beträge ausfindig zu machen. Die Überprüfung sei in folgenden Schritten erfolgt: Erfassung…
§ 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis…
…G, X festgestellt - jedoch gebucht und laut UVA als Ausfuhr ins Drittland behandelt. e) Kaufverträge über den Einkauf von Kfz Bei der ursprünglichen stichprobenweisen Überprüfung des Einkaufes durch schriftliche Befragung (Fragenkatalog) der Kfz-Verkäufer wurde festgestellt, dass beim Großteil der Befragten (von 16 Befragten erklärten…
…als auch im Ausgangsbereich statistische Verfahren durchgeführt. 1. Kaufverträge über den Einkauf von Kfz) Im Zuge von Erhebungen der BP wurde zur stichprobeartigen Überprüfung des Einkaufes der Kfz zunächst eine schriftliche Befragung (Fragenkatalog) durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei einem Großteil der Kaufverträgen (bzw…
…ausgeführt, es könne von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste erfasse jene Fälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die…
…ausgeführt, es könne von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste erfasse jene Fälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die…
…ausgeführt, es könne von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste erfasse jene Fälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die…
…ausgeführt, es könne von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste erfasse jene Fälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die…
…ausgeführt, es könne von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste erfasse jene Fälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die…
…ausgeführt, es könne von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste erfasse jene Fälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die…
…ausgeführt, es könne von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste erfasse jene Fälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die…
…Hauptzollamtes Heilbronn vom 3. August 2000, AB-Nr. cdef, stichprobenweise Ausfuhrerstattungsbescheide aus dem Zeitraum vom 16. Oktober 1995 bis zum 15. Oktober 1996 geprüft haben. In diesem Zusammenhang darf auch noch auf das Wesen einer "4045-Prüfung", die sich auf Prüfpläne stützt, die wiederum auf…
…könne im Verfahren von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste umfasse insgesamt zehn Geschäftsfälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprunges sei von der Bf. ständig nachgebessert worden…
…könne im Verfahren von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste umfasse insgesamt zehn Geschäftsfälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprunges sei von der Bf. ständig nachgebessert worden…
…könne im Verfahren von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste umfasse insgesamt zehn Geschäftsfälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprunges sei von der Bf. ständig nachgebessert worden…
…könne im Verfahren von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste umfasse insgesamt zehn Geschäftsfälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprunges sei von der Bf. ständig nachgebessert worden…
…könne im Verfahren von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste umfasse insgesamt zehn Geschäftsfälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprunges sei von der Bf. ständig nachgebessert worden…
…könne im Verfahren von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste umfasse insgesamt zehn Geschäftsfälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprunges sei von der Bf. ständig nachgebessert worden…
…könne im Verfahren von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste umfasse insgesamt zehn Geschäftsfälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprunges sei von der Bf. ständig nachgebessert worden…
…könne im Verfahren von einer Positiv- und Negativliste ausgegangen werden. Die Negativliste umfasse insgesamt zehn Geschäftsfälle, bei denen sich nach Abarbeitung der Stichproben und weiterer Fälle eine mögliche Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprunges sei von der Bf. ständig nachgebessert worden…