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UFSL RV/0261-L/08Die Steuerfestsetzung bei einem Schulderlass nach Zwangsausgleich ist - nach rechnerischer Gegenüberstellung der Steuerbelastung mit und ohne Sanierungsgewinn - nach Art einer "Differenzrechnung" zu ermitteln.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2012

…3) Für die Steuerfestsetzung gilt: 1.Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2.Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…

UFSF RV/0003-F/11Abstandnahme von einer Abgabenfestsetzung auf der Grundlage von Regelungen in den Einkommensteuerrichtlinien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2013

…Prozent abzüglich der Quote) anzuwenden. 3. Der nach Z 2 ermittelte Betrag ist von der Steuer abzuziehen, die sich aus dem Einkommen einschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne ergibt. Aus § 36 Abs. 2 EStG 1988 ergibt sich somit, dass die Steuerfestsetzung nach § 36 Abs…

UFSS RV/0160-S/06Sanierungsgewinn anlässlich eines Zwangsausgleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und führte zur Begründung aus, dass das Unterbleiben der Steuerfestsetzung nach § 36 EStG nach der im Jahr 2004 geltenden Rechtslage die Fortführung des Betriebes voraussetzen würde. Das gegenständliche Unternehmen sei aber aufgegeben worden. Dagegen wurde innerhalb offener…

UFSL RV/0106-L/10Keine Nachsicht wegen Vorliegens persönlicher Unbilligkeit, wenn diese auf Grund lückenhafter Angaben nicht zweifelsfrei feststellbar ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2011

…Abgabenfestsetzung durch Maßnahmen nach § 206 lit. b BAO zu begegnen. § 36 EStG 1988 in der für das gegenständliche Jahr 2008 gültigen Fassung (BGBl. I 161/2005) lautet: (1) Sind im Einkommen eines Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten, hat die Steuerfestsetzung in den Fällen…

UFSL RV/1341-L/12Nachsicht und Zahlungserleichterung betreffend die Einkommensteuer aus einem Sanierungsgewinn aufgrund eines außergerichtlichen Ausgleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

…3) Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…

UFSI RV/0322-I/11Keine Nachsicht der Einkommensteuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…Durch die Steuerfestsetzung gemäß § 36 Abs. 3 EStG wird im Ergebnis die Einkommensteuer auf den aus dem Schuldnachlass resultierenden Gewinn nur im Ausmaß der im gerichtlichen Insolvenzverfahren zu leistenden Quote erhoben. Somit leistet der Abgabengläubiger hinsichtlich der Steuer auf den durch den Schulderlass entstehenden Gewinn…

UFSL RV/0152-L/07Abgabennachsicht im Falle eines teilweisen Schulderlasses durch die Gläubigerbank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…im Zuge der Abgabenfestsetzung durch Maßnahmen nach § 206 lit. b BAO zu begegnen. § 36 Abs. 3 EStG idgF lautet: Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus…

UFSL RV/0151-L/07Abgabennachsicht im Falle eines teilweisen Schulderlasses durch die Gläubigerbank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…im Zuge der Abgabenfestsetzung durch Maßnahmen nach § 206 lit. b BAO zu begegnen. § 36 Abs. 3 EStG idgF lautet: Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus…

UFSL RV/1361-L/09Mangels endültigen Durchlaufcharakters sind Verbindlichkeiten betreffend vereinnahmte an das Finanzamt aber nicht abgeführte Umsatzsteuer, die auf Grund eines Zwangsausgleichs zu 80 % endgültig erlöschen auch bei Verwendung der Nettomethode bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG beim Sanierungsgewinn nach § 36 EStG 1988 zu erfassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…3) Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…

UFSK RV/0165-K/11Unternehmensgruppe: Der wegen eines Sanierungsgewinnes nicht festzusetzende Körperschaftsteuerbetrag (§ 23a KStG 1988) ist beim Gruppenmitglied zu ermitteln.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.01.2012

…Schulderlass resultierenden Gewinn entfällt, in dem Umfang, in dem auch die Gläubiger im Rahmen des gerichtlichen Ausgleiches oder Zwangsausgleiches auf ihre Schulden verzichten." Auch der weitere Inhalt des angesprochenen Erkenntnisses stützt die Berufungsbegehren nicht. Der Gerichtshof hat nämlich den Schluss, dass sich die Frage nach…

UFSW RV/4194-W/09Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung bei Sanierungsgewinn aus außergerichtlichem Ausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2012

…vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2008 nach der am 15. Dezember 2011 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…

UFSW RV/3743-W/09Insolvenzverfahren und Abgabenfestsetzung im Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2012

…Bw. ein, die Steuerfestsetzung hätte als Masseforderung geltend gemacht werden müssen. Unter Verweis auf eine mit dem "K" geschlossene Vereinbarung seien mit Erfüllung des Zahlungsplanes sämtliche wechselseitigen Ansprüche, auch jene, die bis dato (22.7.2008) noch nicht geltend gemacht wurden, bereinigt und verglichen. Demzufolge…

UFSW RV/2503-W/08Aufgrund der Bindungswirkung eines "Nichtfeststellungsbescheides" keine Anerkennung eines Sanierungsgewinnes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2012

…zu Sanierungsgewinnen sei von 1996 bis 2006 mehrfach geändert worden. Die frühere Überschrift zu § 36 EStG 1988 "Sanierungsgewinn" laute nunmehr "Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens" (AbgÄG 2005, BGBl I 2005/161 ab Veranlagung 2006). Die Rechtslage für das Veranlagungsjahr 2005 und Folgejahre sei…

UFSW RV/0884-W/11Berechnung des Nichtfestsetzungsbetrages gemäß § 36 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2011

…eines Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten sind, folgende Steuerfestsetzung vor: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2. Auf den nach Z 1 ermittelten…

UFSW RV/2502-W/08Anwendung des § 36 EStG 1988 bei gänzlicher Verrechnung des Sanierungsgewinnes mit Verlusten aus Gewerbebetrieb.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2009

…zu Sanierungsgewinnen sei von 1996 bis 2006 mehrfach geändert worden. Die frühere Überschrift zu § 36 EStG 1988 "Sanierungsgewinn" laute nunmehr "Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens" (AbgÄG 2005, BGBl I 2005/161 ab Veranlagung 2006). Die Rechtslage für das Veranlagungsjahr 2005 und Folgejahre sei…

UFSW RV/1307-W/10Beförderungsnachweis nachgereicht für innergemeinschaftliche Lieferung (Abholfall) sowie strittige Begünstigung (hinsichtlich 75%iger Verlustvortragsgrenze) eines Entnahmegewinnes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.04.2013

…3) Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…

UFSW RV/2106-W/11Tatbestandsvoraussetzungen für die steuerliche Begünstigung von Schuldnachlässen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2012

…aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten sind, die Steuerfestsetzung in den Fällen des Abs 2 nach Maßgabe des Abs 3 zu erfolgen. Gem. Abs 2 leg. cit. sind Gewinne iSd Abs 1 solche, die entstanden sind durch Z.1. Erfüllung einer Ausgleichsquote nach Abschluss eines…

UFSL RV/1140-L/08Löschung von Abgabenschuldigkeiten stellt erst im Zeitpunkt der Erlassung des Löschungsbescheides einen Erlös dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2011

…könne nach diesseitiger Auffassung aber unabhängig davon keinen Bestand haben. Das Finanzamt hätte aufgrund der nach dem Zweck des § 235 Abs. 1 BAO geradezu typisch einer Minderung der wirtschaftlichen Belastung des Steuerschuldners dienenden Abschreibung den davon erfassten Schulderlass nämlich keinesfalls als Grundlage für eine Steuerfestsetzung…

UFSW RV/2868-W/08Unwirksamkeit von Feststellungsbescheiden, die an eine laut Firmenbuch vollbeendigte KG ergehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2009

…worden sei. Der neugefasste § 36 EStG 1988 (betreffend "Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens") sei erst ab der Einkommensteuerveranlagung des Jahres 2006 anzuwenden, wogegen hier noch die Voraussetzungen eines Sanierungsgewinnes (gemäß der alten Fassung des § 36 EStG 1988 betreffend "Sanierungsgewinn") zu prüfen seien, die…

UFSW RV/1559-W/03Abfindung eines Pflichtteilsanspruches mit einer mit Pfandrechten belasteten Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

…sondern ist bis zum Eintritt der aufschiebenden Bindung die Last nicht zu berücksichtigen und ist nach Eintritt der Bedingung über entsprechenden Antrag der Abgabepflichtigen die Erbschaftsteuerfestsetzung entsprechend zu berichtigen. Es ist daher die Steuerfestsetzung nicht - wie in der Berufungsvorentscheidung - in eine vorläufige Festsetzung abzuändern. Bei…