…3) Für die Steuerfestsetzung gilt: 1.Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2.Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…
…Prozent abzüglich der Quote) anzuwenden. 3. Der nach Z 2 ermittelte Betrag ist von der Steuer abzuziehen, die sich aus dem Einkommen einschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne ergibt. Aus § 36 Abs. 2 EStG 1988 ergibt sich somit, dass die Steuerfestsetzung nach § 36 Abs…
…Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und führte zur Begründung aus, dass das Unterbleiben der Steuerfestsetzung nach § 36 EStG nach der im Jahr 2004 geltenden Rechtslage die Fortführung des Betriebes voraussetzen würde. Das gegenständliche Unternehmen sei aber aufgegeben worden. Dagegen wurde innerhalb offener…
…Schulderlass resultierende Gewinne sind solche, die entstanden sind durch: 1. Erfüllung eines Sanierungsplans gemäß §§ 140 bis 156 der Insolvenzordnung (IO), 2. Erfüllung eines Zahlungsplanes (§§ 193 bis 198 IO) oder 3. Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens (§§ 199 bis 216 IO). (3) Für die Steuerfestsetzung…
…den Fall, dass im Einkommen eines Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten sind, die Steuerfestsetzung gemäß § 36 EStG 1988 in den Fällen des Abs 2 nach Maßgabe des Abs 3 zu erfolgen hat und der Bf das Erkennen der Abgabepflicht zumutbar gewesen wäre, stehen…
…Betrag stellt jenen Steuerbetrag dar, auf den der Fiskus iRd Steuerfestsetzung verzichtet (Steuerverzicht). 3. Schritt: Der sich nach Schritt 2 ergebende Betrag (Steuerverzicht) ist von der Steuer abzuziehen, die sich aus dem Einkommen inkl der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne ergibt. Steuervorauszahlungen sowie anrechenbare Abzugssteuer…
…Rz 29). Das bedeutet, dass auch im Jahr 2008 noch die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 durchzuführen war. Es kommt daher zu keiner Übergangsgewinnbesteuerung. § 36 EStG 1988, der die Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens regelt, ist anwendbar. C.4. Im Beschwerdefall…
…Abgabenfestsetzung durch Maßnahmen nach § 206 lit. b BAO zu begegnen. § 36 EStG 1988 in der für das gegenständliche Jahr 2008 gültigen Fassung (BGBl. I 161/2005) lautet: (1) Sind im Einkommen eines Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten, hat die Steuerfestsetzung in den Fällen…
…3) Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…
…betreffenden Jahres ermöglicht. Betrifft der Schulderlass eine Betriebsausgabe ist § 36 EStG 1988 unabhängig von der Gewinnermittlungsart im Jahr des Schuldnachlasses anwendbar. § 36 EStG 1988 ist allerdings - für Bilanzierer und Einnahmen-Ausgaben-Rechner gleichermaßen - nur insoweit anwendbar, als nach Vornahme des horizontalen und vertikalen Verlustausgleichs positive…
…beiden Bescheide vom 21.05.2019 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass gegen die Berechnung bzw Hinzurechnung des Sanierungsgewinnes keine konkreten Einwendungen vorgebracht worden seien und die Steuerfestsetzung für den aus Schulderlass resultierenden Gewinn entsprechend der Rechtsvorschrift des § 36 Z 1 bis Z 3 EStG 1988…
…Konkursordnung). (3) Für die Steuerfestsetzung gilt: Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz (100…
…Durch die Steuerfestsetzung gemäß § 36 Abs. 3 EStG wird im Ergebnis die Einkommensteuer auf den aus dem Schuldnachlass resultierenden Gewinn nur im Ausmaß der im gerichtlichen Insolvenzverfahren zu leistenden Quote erhoben. Somit leistet der Abgabengläubiger hinsichtlich der Steuer auf den durch den Schulderlass entstehenden Gewinn…
…im Zuge der Abgabenfestsetzung durch Maßnahmen nach § 206 lit. b BAO zu begegnen. § 36 Abs. 3 EStG idgF lautet: Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus…
…im Zuge der Abgabenfestsetzung durch Maßnahmen nach § 206 lit. b BAO zu begegnen. § 36 Abs. 3 EStG idgF lautet: Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus…
…genommen werden kann. Nach § 36 Abs. 1 EStG 1988 i.d.F. BGBl I 2021/227 hat die (begünstigte) Steuerfestsetzung in den Fällen des Abs. 2 nach Maßgabe des Abs. 3 zu erfolgen, wenn im Einkommen des Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten sind…
…Bescheid vom 17.2.2011 vorgenommenen Abgabenberechnung: Ein Abzug iSd. § 36 Abs. 3 Z 3 EStG (Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens) ist dabei nicht erfolgt. Im angefochtenen, auf Grundlage des § 295 Abs. 1 BAO ergangenen Bescheid vom 8.3.2012 verweist das Finanzamt…
…3) Für die Steuerfestsetzung gilt: 1. Es ist die Steuer vom Einkommen sowohl einschließlich als auch ausschließlich der aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne zu berechnen und daraus der Unterschiedsbetrag zu ermitteln. 2. Auf den nach Z 1 ermittelten Unterschiedsbetrag ist der dem Schulderlass entsprechende Prozentsatz…
…erfolgten Neuregelungen des § 36 EStG 1988 beschränken die damit verbundene steuerliche Begünstigung nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich auf Schulderlässe im Rahmen (gerichtlicher) Insolvenzverfahren („ Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens“). Da Schuldnachlässe außerhalb eines Insolvenzverfahrens auch seit dem AbgÄG 2005 von § 36 EStG 1988…
…Schulderlass resultierenden Gewinn entfällt, in dem Umfang, in dem auch die Gläubiger im Rahmen des gerichtlichen Ausgleiches oder Zwangsausgleiches auf ihre Schulden verzichten." Auch der weitere Inhalt des angesprochenen Erkenntnisses stützt die Berufungsbegehren nicht. Der Gerichtshof hat nämlich den Schluss, dass sich die Frage nach…